3001/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schließung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell
Aus Pressemitteilungen und einer Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft von Schärding ist zu
entnehmen, daß eine Zusammenlegung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell mit dem
Bezirksgericht Schärding geplant ist.
Daß diese Absichten nicht nur bei den betroffenen Gerichten, sondern auch bei den Bürgern,
die mit den Zentralisierungsplänen der Regierung nur Nachteile zu erwarten hätten, auf wenig
Gegenliebe stoßen, liegt auf der Hand.
Neben dem Verlust von Arbeitsplätzen käme es dadurch zu einer Verminderung der
Servicefunktion für die rechtsuchende Bevölkerung.
Die Bezirkshauptmannschaft Schärding befürchtet darüber hinaus auch eine Abwertung des
Wirtschaftsstandortes.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den bUNDESMINISTER für
Justiz folgende
ANFRAGE:
1. Wird tatsächlich die Schließung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell erwogen ?
2. Wie hoch wird der Personalabbau bei den Bezirksgerichten Raab und Engelharstzell sein?
3. Welche leistungsbezogenen Werteinheiten weisen die genannten Gerichte auf ?
4. Sind bereits Bezirksgerichte in OÖ aufgrund der Strukturreform geschlossen worden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, sind Schließungen geplant?
5. Bestehen bereits Pläne darüber, welche Bezirksgerichte in OÖ nach der Strukturreform
aufgrund von Zusammenlegungen baulich verändert werden müßten?
6. Welche Kosten würden dadurch entstehen ?
7. Wieviele Notariate wären an den Standorten aufgelöster Bezrirksgerichte betroffen?
8. Teilen Sie ebenfalls die Ansicht der Bezirkshauptmannschaft Schärding, wonach die
geplanten Maßnahmen eine Abwertung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich zur Folge
hätte?