3001/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schließung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell

Aus Pressemitteilungen und einer Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft von Schärding ist zu

entnehmen, daß eine Zusammenlegung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell mit dem

Bezirksgericht Schärding geplant ist.

Daß diese Absichten nicht nur bei den betroffenen Gerichten, sondern auch bei den Bürgern,

die mit den Zentralisierungsplänen der Regierung nur Nachteile zu erwarten hätten, auf wenig

Gegenliebe stoßen, liegt auf der Hand.

Neben dem Verlust von Arbeitsplätzen käme es dadurch zu einer Verminderung der

Servicefunktion für die rechtsuchende Bevölkerung.

Die Bezirkshauptmannschaft Schärding befürchtet darüber hinaus auch eine Abwertung des

Wirtschaftsstandortes.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den bUNDESMINISTER für

Justiz folgende

ANFRAGE:

1. Wird tatsächlich die Schließung der Bezirksgerichte Raab und Engelhartszell erwogen ?

2. Wie hoch wird der Personalabbau bei den Bezirksgerichten Raab und Engelharstzell sein?

3. Welche leistungsbezogenen Werteinheiten weisen die genannten Gerichte auf ?

4. Sind bereits Bezirksgerichte in OÖ aufgrund der Strukturreform geschlossen worden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, sind Schließungen geplant?

5. Bestehen bereits Pläne darüber, welche Bezirksgerichte in OÖ nach der Strukturreform

aufgrund von Zusammenlegungen baulich verändert werden müßten?

6. Welche Kosten würden dadurch entstehen ?

7. Wieviele Notariate wären an den Standorten aufgelöster Bezrirksgerichte betroffen?

8. Teilen Sie ebenfalls die Ansicht der Bezirkshauptmannschaft Schärding, wonach die

geplanten Maßnahmen eine Abwertung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich zur Folge

hätte?