3008/J XX.GP

 

Laut dem Anfragesteller bekanntgewordenen Informationen herrscht in der Jägerschaft

großer Unmut über das seit 1. Juli 1997 gültige Waffengesetz. Dieser bezieht sich unter

anderem auf jene Bestimmungen, die die Ausstellung eines sogenannten „Europäischen

Feuerwaffenpasses regeln.

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

1) Ist es zutreffend, daß für die Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses zwei

Anträge, nämlich einer für die Ausstellung des Passes und einer für die Eintragung von

maximal drei Jagdwaffen, erforderlich sind?

2) Ist es zutreffend, daß für jedes dieser Ansuchen separat Stempelgebühr und

Verwaltungsabgabe zu entrichten sind?

3) Wenn ja, wie ist ein solcher Mehraufwand an Verwaltung und Kosten für den Bürger zu

rechtfertigen?

4) Ist es zutreffend, daß die erste Auflage dieser Europäischen Feuerwaffenpässe nicht

fälschungssicher war und deshalb wieder eingezogen werden mußte?

5) Wenn ja, welches Unternehmen war mit der Erstellung dieser Auflage beauftragt , wie

ist der dadurch entstandene Schaden zu beziffern und wurde dieser dem Auftragnehmer

gegenüber geltend gemacht bzw. von diesem mittlerweile ersetzt?