3008/J XX.GP
Laut dem Anfragesteller bekanntgewordenen Informationen herrscht in der Jägerschaft
großer Unmut über das seit 1. Juli 1997 gültige Waffengesetz. Dieser bezieht sich unter
anderem auf jene Bestimmungen, die die Ausstellung eines sogenannten „Europäischen
Feuerwaffenpasses regeln.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1) Ist es zutreffend, daß für die Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses zwei
Anträge, nämlich einer für die Ausstellung des Passes und einer für die Eintragung von
maximal drei Jagdwaffen, erforderlich sind?
2) Ist es zutreffend, daß für jedes dieser Ansuchen separat Stempelgebühr und
Verwaltungsabgabe zu entrichten sind?
3) Wenn ja, wie ist ein solcher Mehraufwand an Verwaltung und Kosten für den Bürger zu
rechtfertigen?
4) Ist es zutreffend, daß die erste Auflage dieser Europäischen Feuerwaffenpässe nicht
fälschungssicher war und deshalb wieder eingezogen werden mußte?
5) Wenn ja, welches Unternehmen war mit der Erstellung dieser Auflage beauftragt , wie
ist der dadurch entstandene Schaden zu beziffern und wurde dieser dem Auftragnehmer
gegenüber geltend gemacht bzw. von diesem mittlerweile ersetzt?