3013/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider, Ing. Reichhold, Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend das jüngst erstellte Gutachten zu den Erhebungen im Zusammenhang mit
der Errichtung der Karawankenautobahn
Vor nunmehr bald vier Jahren wurde bekannt, daß es im Zuge der Errichtung der A-11
Karawankenautobahn zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Zwischenzeitlich liegt ein
Wahrnehmungsbericht des Rcchnungshofes vor, der bei seiner Prüfung der Planung und
Errichtung der Karawankenautobahn Fehlleistung, insbesondere gravierendc Fehler in der
Abrechnung, festgestellt hat. Weiters wurden gerichtliche Vorerhebungen bzw. Strafverfahren
gegen einzelne in diesem Zusammenhang Verdächtige eingeleitet. Wie bereits in einem
entsprechenden von den Regierungsparteien abgelehnten freiheitlichen Antrag vom 8. Juli
dieses Jahres auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur
Untersuchung der Mängel und Verzögerungen bei den gerichtlichen Ermittlungen im
Zusammenhang mit dem Bau der Karawankenautobahn dargelegt wurde, erweckt das
Vorgehen der Justiz den Verdacht, daß an einer Aufklärung der strafbaren Handlungen kein
Interesse besteht.
Mittlerweile liegen aber neue Fakten in Form eines Gutachtens eines jüngst beigezogenen
Sachverständigen vor, die unter Umständen geeignet sind, die entsprechenden Ermittlungen
und Erhebungen doch voranzutreiben.
Wie den unterfertigten Abgeordneten nämlich zur Kenntnis gebracht wurde, ist die mit den
Untersuchungen in Zusammenhang mit den Vorgängen beim Bau der A-11
Karawankenautobahn beauftragte Untersuchungsrichterin in Besitz eines entsprechenden
Gutachtens, das an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Dem genannten Gutachten
sind neue Fakten zu entnehmen, die handelnde Personen im Zusammenhang mit der
Errichtung der A-11 Karawankenautobahn schwer belasten und nach entsprechenden
Konsequenzen verlangen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, daß das Gutachten die begleitende Kontrolle der ÖSAG, Dr. H., in
Zusammenhang mit der Vergabe des Bauloses Rosegg schwer belastet?
2) Ist es richtig, daß in der Frage der Schotter-Manipulation beim A -11- Bau auch die
begleitende Kontrolle, Dr. H., involviert ist?
3) Ist es richtig, daß bei der 2. Vergabe des Bauloses Rosegg der Vorstand dem Aufsichtsrat
eine Vergabe an die 11-Bau-Gruppe vorgeschlagen hat?
4) Der Aufsichtsrat hat letztendlich an die Stettin-Gruppe vergeben. Nachher wurde das
genannte Baulos wieder in Form einer Zession an die 11-Bau übertragen. Welche
Einflußnahme der begleitenden Kontrolle, Dr. H., hat der Gutachter bei dieser überraschenden
Zession festgestellt?
5) Ist mit den neuen Ergebnissen jetzt ein Teil der Vorwürfe des Wirtschaftsministers gegen
das Land Kärnten entkräftet?