3017/J XX.GP
Die Versorgung der Voksgruppen in Österreich mit muttersprachlichen Radio- und
Tv-Programmen ist im Vergleich mit anderen europäischen Staaten eine denkbar
schlechte. Für die Volksgruppe der Roma, die slowakische und die tschechische
Volksgruppe sowie die steirischen Slowenien werden im ORF überhaupt keine
muttersprachlichen Programme angeboten, weder im Radio noch im Fernsehen.
Für die Kärntner Slowenien steht im ORF-Radio auf der Regionalfrequenz von Ö2
eine tägliche Sendeleiste von 50 Minuten, für die Burgenländischen Kroaten von 40
Minuten täglich (außer an Sonntagen) und für die Burgenländischen Ungarn von 30
Minuten wöchentlich für ein muttersprachliches Programm zur Verfügung.
Im ORF-Fernsehen stehen den Kärntner Slowenen und den Burgenländischen
Kroaten 30 Minuten wöchentlich, den Burgenländischen Ungarn 30 Minuten
vierteljährlich, allen übrigen Volksgruppen keine Sendezeiten für muttersprachliche
Programme zur Verfügung.
Die Volksgruppen, insbesondere die Kärntner Slowenen und die Burgenländischen
kroaten drängten und drängen sehr massiv auf eine Erweiterung der Sendezeiten.
So verabschiedete z.B. der Beirat für die slowenische Volksgruppe bereits 1990
einstimmig die Empfehlung, der ORF möge auf einer Lokalfrequenz für das
Bundesland Kärnten ein ganztägiges slowenisches Radioprogramm ausstrahlen und
forderte die Bundesregierung auf, entsprechende Entschädigungsleistungen an den
ORF ins Budget aufzunehmen.
In Beantwortung einer dringlichen parlamentarischen Anfrage des Liberalen Forums
im Mai 1996 sagte Bundeskanzler Vranitzky im Hohen Haus wörtlich: „Was ein
ganztägiges Hörfunkprogramm für ethnische Minderheiten betrifft, gehe ich davon
aus, daß ein solches Programm im Rahmen des Regionalradiogesetzes als
Lokalradio von den Minderheiten selbst veranstaltet werden kann. Im
Frequenznutzungsplan für Lokalradios, wie er dem Hauptausschuß bereits vorlag,
waren aber Frequenzketten vorgesehen, die für ethnische Minderheitenprogramme
geeignet wären. Ich gehe davon aus, daß auch im künftigen Frequenznutzungsplan
entsprechend Vorsorge getroffen wird und daß die - unabhängige -
Regionalradiobehörde ethnischen Minderheiten auch die Möglichkeit der
Veranstaltung von Regionalradio bzw. Lokalradio einräumen wird.“
Im Zusammenhang mit der in Vorbereitung stehenden Reform des
Rundfunkgesetzes wird kolportiert, die Regierungskoalition sei übereingekommen1
dem ORF eine bessere Versorgung der Volksgruppen mit muttersprachlichen
Programmen gesetzlich aufzutragen. In der Phase der Lizensierung für Privatradios
sorgen diese Widersprüche für Unsicherheit.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wird der ORF nach den Plänen der Regierungskoalition den gesetzlichen Auftrag
für die Gestaltung von regionalen bzw. lokalen Radiovollprogrammen in den
Sprachen der österreichischen Volksgruppen erhalten?
2. Soll der ORF den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Fernsehsendezeiten für
Sendungen in den Volksgruppensprachen auszuweiten und auch für die ungarische,
die tschechische, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma in
einem gleichen oder zumindest annähernd gleichen Ausmaß einzuführen?
3. Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall der Erteilung einer Sendelizenz an
eine Radiobetreibergesellschaft einer österreichischen Volksgruppe, dieses
Programm auch finanziell zu fördern?
4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Erfüllung des Artikel 11 der
Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen setzen?