3017/J XX.GP

 

Die Versorgung der Voksgruppen in Österreich mit muttersprachlichen Radio- und

Tv-Programmen ist im Vergleich mit anderen europäischen Staaten eine denkbar

schlechte. Für die Volksgruppe der Roma, die slowakische und die tschechische

Volksgruppe sowie die steirischen Slowenien werden im ORF überhaupt keine

muttersprachlichen Programme angeboten, weder im Radio noch im Fernsehen.

Für die Kärntner Slowenien steht im ORF-Radio auf der Regionalfrequenz von Ö2

eine tägliche Sendeleiste von 50 Minuten, für die Burgenländischen Kroaten von 40

Minuten täglich (außer an Sonntagen) und für die Burgenländischen Ungarn von 30

Minuten wöchentlich für ein muttersprachliches Programm zur Verfügung.

Im ORF-Fernsehen stehen den Kärntner Slowenen und den Burgenländischen

Kroaten 30 Minuten wöchentlich, den Burgenländischen Ungarn 30 Minuten

vierteljährlich, allen übrigen Volksgruppen keine Sendezeiten für muttersprachliche

Programme zur Verfügung.

Die Volksgruppen, insbesondere die Kärntner Slowenen und die Burgenländischen

kroaten drängten und drängen sehr massiv auf eine Erweiterung der Sendezeiten.

So verabschiedete z.B. der Beirat für die slowenische Volksgruppe bereits 1990

einstimmig die Empfehlung, der ORF möge auf einer Lokalfrequenz für das

Bundesland Kärnten ein ganztägiges slowenisches Radioprogramm ausstrahlen und

forderte die Bundesregierung auf, entsprechende Entschädigungsleistungen an den

ORF ins Budget aufzunehmen.

In Beantwortung einer dringlichen parlamentarischen Anfrage des Liberalen Forums

im Mai 1996 sagte Bundeskanzler Vranitzky im Hohen Haus wörtlich: „Was ein

ganztägiges Hörfunkprogramm für ethnische Minderheiten betrifft, gehe ich davon

aus, daß ein solches Programm im Rahmen des Regionalradiogesetzes als

Lokalradio von den Minderheiten selbst veranstaltet werden kann. Im

Frequenznutzungsplan für Lokalradios, wie er dem Hauptausschuß bereits vorlag,

waren aber Frequenzketten vorgesehen, die für ethnische Minderheitenprogramme

geeignet wären. Ich gehe davon aus, daß auch im künftigen Frequenznutzungsplan

entsprechend Vorsorge getroffen wird und daß die - unabhängige -

Regionalradiobehörde ethnischen Minderheiten auch die Möglichkeit der

Veranstaltung von Regionalradio bzw. Lokalradio einräumen wird.“

Im Zusammenhang mit der in Vorbereitung stehenden Reform des

Rundfunkgesetzes wird kolportiert, die Regierungskoalition sei übereingekommen1

dem ORF eine bessere Versorgung der Volksgruppen mit muttersprachlichen

Programmen gesetzlich aufzutragen. In der Phase der Lizensierung für Privatradios

sorgen diese Widersprüche für Unsicherheit.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Wird der ORF nach den Plänen der Regierungskoalition den gesetzlichen Auftrag

für die Gestaltung von regionalen bzw. lokalen Radiovollprogrammen in den

Sprachen der österreichischen Volksgruppen erhalten?

2. Soll der ORF den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Fernsehsendezeiten für

Sendungen in den Volksgruppensprachen auszuweiten und auch für die ungarische,

die tschechische, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma in

einem gleichen oder zumindest annähernd gleichen Ausmaß einzuführen?

3. Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall der Erteilung einer Sendelizenz an

eine Radiobetreibergesellschaft einer österreichischen Volksgruppe, dieses

Programm auch finanziell zu fördern?

4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Erfüllung des Artikel 11 der

Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen setzen?