302/J
der Abg. Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Abbuchung der Bezüge bei Bundesbediensteten der Postsparkasse
Im Zuge des Sparpaketes wurden selbst die kleinsten Möglichkeiten
wahrgenommen und aufihre Tauglichkeit zur Einsparung durchleuchtet.
Wie immer wieder aufgezeigt wird, stellen die Bezüge der Bundesbediensteten
einen sehr großen Posten in der Finanzgebarung des Bundes dar.
Umso mehr erstaunt es, daß regelmäßig jeweils am 23. eines jeden Monats die
Bezüge der Bundesbediensteten von der Postsparkasse abgebucht werden und in
der Folge auf das jeweilige Gehaltskonto eines jeden Bundesbediensteten
überwiesen wird.
In manchen Fällen kann daher der Bundesbedienstete schon am 24. , spätestens
aber am 26. eines jeden Monats über seinen Bezug verfügen.
Da der Bund ja nicht liquid ist, sondern die Gelder immer aufgenommen werden
müssen, entstehen durch diese frühzeitige Abbuchung enorme Spesen für den
Bund, wobei der Bundesbedienstete meistens gar nicht der Nutznießer ist, weil ihm
sein Bankinstitut seinerseits wieder Negativzinsen verrechnet, wenn er vor einem
bestimmten Stichtag seinen Bezug verwendet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch ist der monatliche Betrag für die gesamten Bundesbezüge, der bei der
PSK zur Abbuchung kommt?
2) Wie hoch sind die Kosten, die dadurch entstehen, daß diese Bezüge nicht erst
am Monatsletzten, sondern bereits Tage vorher auf dem Gehaltskonto sind?
3) Denken Sie daran, das Einsparungspotential, das in einer späteren Anweisung
liegt, zu nützen?