302/J

 

 

 

 

der Abg. Dr. Helene Partik-Pable

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Abbuchung der Bezüge bei Bundesbediensteten der Postsparkasse

 

Im Zuge des Sparpaketes wurden selbst die kleinsten Möglichkeiten

wahrgenommen und aufihre Tauglichkeit zur Einsparung durchleuchtet.

Wie immer wieder aufgezeigt wird, stellen die Bezüge der Bundesbediensteten

einen sehr großen Posten in der Finanzgebarung des Bundes dar.

Umso mehr erstaunt es, daß regelmäßig jeweils am 23. eines jeden Monats die

Bezüge der Bundesbediensteten von der Postsparkasse abgebucht werden und in

der Folge auf das jeweilige Gehaltskonto eines jeden Bundesbediensteten

überwiesen wird.

In manchen Fällen kann daher der Bundesbedienstete schon am 24. , spätestens

aber am 26. eines jeden Monats über seinen Bezug verfügen.

Da der Bund ja nicht liquid ist, sondern die Gelder immer aufgenommen werden

müssen, entstehen durch diese frühzeitige Abbuchung enorme Spesen für den

Bund, wobei der Bundesbedienstete meistens gar nicht der Nutznießer ist, weil ihm

sein Bankinstitut seinerseits wieder Negativzinsen verrechnet, wenn er vor einem

bestimmten Stichtag seinen Bezug verwendet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1) Wie hoch ist der monatliche Betrag für die gesamten Bundesbezüge, der bei der

PSK zur Abbuchung kommt?

 

2) Wie hoch sind die Kosten, die dadurch entstehen, daß diese Bezüge nicht erst

am Monatsletzten, sondern bereits Tage vorher auf dem Gehaltskonto sind?

 

3) Denken Sie daran, das Einsparungspotential, das in einer späteren Anweisung

liegt, zu nützen?