3023/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Hepatitis C

Noch immer sind die Hauptrisken der Hepatitis C-Übertragung die Blutübertragungen

sowohl in medizinisch - therapeutischen (Bluttransfusionen) als auch in medizinisch

technischen Bereichen (Zahnarzt etc.), sowie bei Medikamenten und sogar bei

Schutzimpfungen die aus unzureichend geprüften Humanplasma hergestellt werden.

Für Österreich bedeutet dies derzeit 50.000-100.000 Hepatitis-C-Positive, die zumeist

keine Kenntnis von ihrer Erkrankung haben und so das Virus auf andere übertragen.

Weltweit sterben monatlich mehr Menschen an den Folgen von Hepatitis C

(Leberzirrhose, Leberkrebs, Schädigung der Organsysteme durch Nebenwirkungen der

eingesetzten Therapeutika) als jährlich an AIDS.

Um das Risiko der Übertragung von Hepatitis C durch Blut bzw. Blutprodukte und

daraus erzeugte Medikamente und Impfstoffe zu eliminieren, erfolgt bei sämtlichen

Blut - und Plasmaspendern nur eine Untersuchung auf Hepatitis C-Antikörper

(ELISA), was nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft, durch den längst

möglichen Einsatz von molekularbiologischen Methoden (PCR) als überholt

anzusehen ist.

Beim derzeitigen, von Ihrem Ressort durch mangelhafte gesetzliche

Kontrollbestimmungen gebilligten Status Quo stellen die unerkannt Hepatitis C-

infizierten Blutspender das potentielle Hauptrisiko für die Weiterverbreitung dieses

Erregers dar.

„Blut ist Geld“, lautet die Devise der damit Umsätze in Milliardenhöhe

erwirtschaftenden Pharmakonzerne. Blut und Plasmaspender sind keine Idealisten,

sondern verdienen damit das Geld, welches ihnen teilweise ihre Existenz sichert. Auf

einer eigenen Plasmaspenderkarte wird jedem Betroffenen ausgewiesen, wie oft im

Monat er als Spender herangezogen werden darf unkontrolliert ob der Betroffene

Mitglied in mehreren dieser Zentralen ist. Jede 20.000te Blutkonserve erweist sich

derzeit als sicher HCV-positiv, Menschen mit teilweise erhöhten Leberwerten dürfen

noch immer zum Blut- und Plasmaspenden herangezogen werden.

Die Kosten für die auftretenden Schäden trägt derzeit der Staat.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für. Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

ANFRAGE:

1. Wie hoch sind die Budgetmittel, die ihrem Ressort jährlich zur Unterstützung von

Aids-Patienten zur Verfügung stehen?

2. Wie hoch sind die jährlichen Mittel, welche die Sozialversicherungsanstalt für

Behandlungsbeiträge und Lebenshaltung von Aids-Patienten aufwendet?

3. Wie hoch sind die Budgetmittel, die ihrem Ressort jährlich zur Unterstützung von

Hepatitis C-Patienten zur Verfügung stehen?

4. Wie hoch sind die jährlichen Mittel, welche die Sozialversicherungsanstalt für

Behandlungsbeiträge und Lebenshaltung von Hepatitis C-Patienten aufwendet?

5. Aus welchen Gründen gehört das ,,screen ing“ auf Hepatitis C noch nicht zu den

Standarduntersuchungen im Rahmen jeder Blutabnahme (Gesundenuntersuchung,

Mutter-Kind Paß, Bundesheer, Spitalsaufenthalt)?

6. Gibt es Schätzungen über die für dieses screening erforderlichen Ausgaben?

7. Wie oft und zu welchem Zweck werden den höchsten wissenschaftlichen Standards

entsprechende Untersuchungsverfahren für Blut und Blutprodukte (z.B. PCR)

auch tatsächlich eingesetzt?

8. Wie hoch sind die Kosten eines Hepatitis C-Patienten mit wiederholten

Spitalsaufenthalten, Interferontherapie und Lebertransplantation zuzüglich sozialer

Unterstützung (etwa 15-30 Jahre) bis zu seinem Ableben?

9. Sind diese Summen angesichts des offensichtlich leichtfertigen Umgangs mit

dieser "meldepflichtigen Krankheit nach dem Epidemiegesetz“

gesundheitsökonomisch vertretbar?

10. Welche Maßnahmen zur sozialen Absicherung von Hepatitis C-Patienten analog

zu aidsinfizierten Blutern bereitet ihr Ressort vor?

11. Welche Lösungen zur Einbeziehung der Infektionsdrehscheibe Pharmakonzerne

und Blutspendezentralen in die Kostenverantwortung, wurden in ihrem Ressort

bereits erwogen, um den volkswirtschaftlichen Schaden in Österreich zu

vermindern?

12. Welche Maßnahmen bereitet ihr Ressort vor, daß Hepatitis C-Patienten analog zu

Hepatitis B-Patienten rechtlich zu „den Bestimmungen der Berufserkrankungen“

gezählt werden?

13. Wie sehen die Maßnahmen von Seiten ihres Ressorts aus, um die Öffentlichkeit

über Hepatitis C und alle Folgewirkungen aufzuklären?