3023/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dr. Pumberger
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Hepatitis C
Noch immer sind die Hauptrisken der Hepatitis C-Übertragung die Blutübertragungen
sowohl in medizinisch - therapeutischen (Bluttransfusionen) als auch in medizinisch
technischen Bereichen (Zahnarzt etc.), sowie bei Medikamenten und sogar bei
Schutzimpfungen die aus unzureichend geprüften Humanplasma hergestellt werden.
Für Österreich bedeutet dies derzeit 50.000-100.000 Hepatitis-C-Positive, die zumeist
keine Kenntnis von ihrer Erkrankung haben und so das Virus auf andere übertragen.
Weltweit sterben monatlich mehr Menschen an den Folgen von Hepatitis C
(Leberzirrhose, Leberkrebs, Schädigung der Organsysteme durch Nebenwirkungen der
eingesetzten Therapeutika) als jährlich an AIDS.
Um das Risiko der Übertragung von Hepatitis C durch Blut bzw. Blutprodukte und
daraus erzeugte Medikamente und Impfstoffe zu eliminieren, erfolgt bei sämtlichen
Blut - und Plasmaspendern nur eine Untersuchung auf Hepatitis C-Antikörper
(ELISA), was nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft, durch den längst
möglichen Einsatz von molekularbiologischen Methoden (PCR) als überholt
anzusehen ist.
Beim derzeitigen, von Ihrem Ressort durch mangelhafte gesetzliche
Kontrollbestimmungen gebilligten Status Quo stellen die unerkannt Hepatitis C-
infizierten Blutspender das potentielle Hauptrisiko für die Weiterverbreitung dieses
Erregers dar.
„Blut ist Geld“, lautet die Devise der damit Umsätze in Milliardenhöhe
erwirtschaftenden Pharmakonzerne. Blut und Plasmaspender sind keine Idealisten,
sondern verdienen damit das Geld, welches ihnen teilweise ihre Existenz sichert. Auf
einer eigenen Plasmaspenderkarte wird jedem Betroffenen ausgewiesen, wie oft im
Monat er als Spender herangezogen werden darf unkontrolliert ob der Betroffene
Mitglied in mehreren dieser Zentralen ist. Jede 20.000te Blutkonserve erweist sich
derzeit als sicher HCV-positiv, Menschen mit teilweise erhöhten Leberwerten dürfen
noch immer zum Blut- und Plasmaspenden herangezogen werden.
Die Kosten für die auftretenden
Schäden trägt derzeit der Staat.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesministerin für. Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie hoch sind die Budgetmittel, die ihrem Ressort jährlich zur Unterstützung von
Aids-Patienten zur Verfügung stehen?
2. Wie hoch sind die jährlichen Mittel, welche die Sozialversicherungsanstalt für
Behandlungsbeiträge und Lebenshaltung von Aids-Patienten aufwendet?
3. Wie hoch sind die Budgetmittel, die ihrem Ressort jährlich zur Unterstützung von
Hepatitis C-Patienten zur Verfügung stehen?
4. Wie hoch sind die jährlichen Mittel, welche die Sozialversicherungsanstalt für
Behandlungsbeiträge und Lebenshaltung von Hepatitis C-Patienten aufwendet?
5. Aus welchen Gründen gehört das ,,screen ing“ auf Hepatitis C noch nicht zu den
Standarduntersuchungen im Rahmen jeder Blutabnahme (Gesundenuntersuchung,
Mutter-Kind Paß, Bundesheer, Spitalsaufenthalt)?
6. Gibt es Schätzungen über die für dieses screening erforderlichen Ausgaben?
7. Wie oft und zu welchem Zweck werden den höchsten wissenschaftlichen Standards
entsprechende Untersuchungsverfahren für Blut und Blutprodukte (z.B. PCR)
auch tatsächlich eingesetzt?
8. Wie hoch sind die Kosten eines Hepatitis C-Patienten mit wiederholten
Spitalsaufenthalten, Interferontherapie und Lebertransplantation zuzüglich sozialer
Unterstützung (etwa 15-30 Jahre) bis zu seinem Ableben?
9. Sind diese Summen angesichts des offensichtlich leichtfertigen Umgangs mit
dieser "meldepflichtigen Krankheit nach dem Epidemiegesetz“
gesundheitsökonomisch vertretbar?
10. Welche Maßnahmen zur sozialen Absicherung von Hepatitis C-Patienten analog
zu aidsinfizierten Blutern bereitet ihr Ressort vor?
11. Welche Lösungen zur Einbeziehung der Infektionsdrehscheibe Pharmakonzerne
und Blutspendezentralen in die Kostenverantwortung, wurden in ihrem Ressort
bereits erwogen, um den volkswirtschaftlichen Schaden in Österreich zu
vermindern?
12. Welche Maßnahmen bereitet ihr Ressort vor, daß Hepatitis C-Patienten analog zu
Hepatitis B-Patienten rechtlich zu „den Bestimmungen der Berufserkrankungen“
gezählt werden?
13. Wie sehen die Maßnahmen von Seiten ihres Ressorts aus, um die Öffentlichkeit
über Hepatitis C und alle Folgewirkungen aufzuklären?