3027/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Partik-Pable
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gesprächsdatenaufzeichnung
Im Jahre 1994 wurde im Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich eine EDV-
unterstützte Telefonanlage installiert. Der Personalvertretung wurde immer wieder versichert,
daß ihre Gespräche automatisch unterdrückt und nicht aufgezeichnet würden. Den genannten
Abgeordneten wurde zugetragen, daß die Telefongespräche des Fachausschusses nicht nur
aufgezeichnet, sondern sogar vom Landesgendarmeriekommando ausgedruckt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Wer war verantwortlich für die Aufzeichnung der obengenannten Telefongespräche und
deren Ausdruck?
2. Wird es Konsequenzen für den diesbezüglichen Verantwortlichen geben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Ihnen noch andere derartige Fälle bekannt?
Wenn ja, wieviele, wo und welche dienstrechtlichen Schritte wurden bereits gesetzt?
4. Was gedenken Sie zu tun, um in Hinkunft einen derartigen Datenmißbrauch zu verhindern?