3027/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Partik-Pable

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gesprächsdatenaufzeichnung

Im Jahre 1994 wurde im Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich eine EDV-

unterstützte Telefonanlage installiert. Der Personalvertretung wurde immer wieder versichert,

daß ihre Gespräche automatisch unterdrückt und nicht aufgezeichnet würden. Den genannten

Abgeordneten wurde zugetragen, daß die Telefongespräche des Fachausschusses nicht nur

aufgezeichnet, sondern sogar vom Landesgendarmeriekommando ausgedruckt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

Anfrage:

1. Wer war verantwortlich für die Aufzeichnung der obengenannten Telefongespräche und

deren Ausdruck?

2. Wird es Konsequenzen für den diesbezüglichen Verantwortlichen geben?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

3. Sind Ihnen noch andere derartige Fälle bekannt?

Wenn ja, wieviele, wo und welche dienstrechtlichen Schritte wurden bereits gesetzt?

4. Was gedenken Sie zu tun, um in Hinkunft einen derartigen Datenmißbrauch zu verhindern?