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der Abgeordneten Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Privilegien der Bediensteten der österreichischen Nationalbank und deren

Besteuerung

 

Anknüpfend an den Entschließungsantrag Nr. 116 A(E) XX. GP-NR vom 28.2.1996 der

Abgeordneten Böhacker und Mag. Trattner, in dem eine unglaubliche Anzahl von Privilegien

der Bediensteten der österreichischen Nationalbank festgehalten ist, stellt sich nunmehr die

Frage, wie diese Privilegien steuerlich beurteilt werden. Vielfach liegen geldwerte Vorteile

(Sachbezüge) vor, die seitens der Finanzverwaltung mit unterbewerteten Ansätzen erhoben

werden und somit erhebliche Steuervorteile von großteils privilegierten Steuerpflichtigen

lukriert werden können (vgl. etwa Doralt, Grundriß des österr. Steuerrechts Bd. 1 S 151). Aber

auch bisher nicht versteuerte Annehmlichkeiten, die gem. § 26 EStG 1988 als nicht zu den

Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit zu rechnen sind, werden seitens der Bediensteten der

OENB in einem gerade nicht bescheidenem Ausmaß genutzt. ln der Folge möge der

Bundesminister für Finanzen auf die im zitierten Entschließungsantrag enthaltenen Privilegien

betreffend Prämien, Zulagen, Zuschüsse, Jubiläumsgaben, Krankenzusatzversicherungen,

Erhohlungsurlaub, Dienstreisen, Abfertigungen, Pensionen, Sterbequartale, Wohnungen,

Mittagstisch, Sport/Kultur & Erholung, Spar- und Vorschußvereine sowie Urlaubsquartiere

punktuell eingehen und deren steuerliche Erhebungspraxis darlegen.

 

Aus gegebenem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

A N F R A G E

 

1. Welchc steuerlichen Erhebungsmaßnahmen wurden bisher vollzogen, um die Besteuerung

von den im zitierten Entschließungsantrag angeführten Privilegien sicherzustellen?

 

2. Werden Sie die von der VerwaItungspraxis begünstigte Besteuerung von Sachbezügen

angesichts der Kumulierung von geldwerten Vorteilen in der OENB und anderen

geschützten Bereichen für privilegierte Steuerpflichtige aufrechtzuerhalten?

Wenn ja, warum ?

Wenn nein, welche diesbezügliche Änderung der Verwaltungspraxis werden Sie

veranlassen?

 

3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, daß berechtigte Steuervorteile von Arbeitnehmern

nicht mißbraucht werden?

 

4. Werden Sie angesichts der neuerlich in politische Diskussion geratenen Privilegien der

Bediensteten der OEN B verstärkt Prüfungsmaßnahmen setzen?

Wenn nein, warum nicht?