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der Abgeordneten Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Privilegien der Bediensteten der österreichischen Nationalbank und deren
Besteuerung
Anknüpfend an den Entschließungsantrag Nr. 116 A(E) XX. GP-NR vom 28.2.1996 der
Abgeordneten Böhacker und Mag. Trattner, in dem eine unglaubliche Anzahl von Privilegien
der Bediensteten der österreichischen Nationalbank festgehalten ist, stellt sich nunmehr die
Frage, wie diese Privilegien steuerlich beurteilt werden. Vielfach liegen geldwerte Vorteile
(Sachbezüge) vor, die seitens der Finanzverwaltung mit unterbewerteten Ansätzen erhoben
werden und somit erhebliche Steuervorteile von großteils privilegierten Steuerpflichtigen
lukriert werden können (vgl. etwa Doralt, Grundriß des österr. Steuerrechts Bd. 1 S 151). Aber
auch bisher nicht versteuerte Annehmlichkeiten, die gem. § 26 EStG 1988 als nicht zu den
Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit zu rechnen sind, werden seitens der Bediensteten der
OENB in einem gerade nicht bescheidenem Ausmaß genutzt. ln der Folge möge der
Bundesminister für Finanzen auf die im zitierten Entschließungsantrag enthaltenen Privilegien
betreffend Prämien, Zulagen, Zuschüsse, Jubiläumsgaben, Krankenzusatzversicherungen,
Erhohlungsurlaub, Dienstreisen, Abfertigungen, Pensionen, Sterbequartale, Wohnungen,
Mittagstisch, Sport/Kultur & Erholung, Spar- und Vorschußvereine sowie Urlaubsquartiere
punktuell eingehen und deren steuerliche Erhebungspraxis darlegen.
Aus gegebenem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
A N F R A G E
1. Welchc steuerlichen Erhebungsmaßnahmen wurden bisher vollzogen, um die Besteuerung
von den im zitierten Entschließungsantrag angeführten Privilegien sicherzustellen?
2. Werden Sie die von der VerwaItungspraxis begünstigte Besteuerung von Sachbezügen
angesichts der Kumulierung von geldwerten Vorteilen in der OENB und anderen
geschützten Bereichen für privilegierte Steuerpflichtige aufrechtzuerhalten?
Wenn ja, warum ?
Wenn nein, welche diesbezügliche Änderung der Verwaltungspraxis werden Sie
veranlassen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, daß berechtigte Steuervorteile von Arbeitnehmern
nicht mißbraucht werden?
4. Werden Sie angesichts der neuerlich in politische Diskussion geratenen Privilegien der
Bediensteten der OEN B verstärkt Prüfungsmaßnahmen setzen?
Wenn nein, warum nicht?