3046/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Nebenbeschäftigung von Bediensteten
Die öffentlich Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigung ausüben, die sie an der Erfüllung
ihrer dienstlichen Aufgaben behindern, die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen oder
sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden.
Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist darüber hinaus der Dienstbehörde unverzüglich zu
melden. Eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen
Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts ist jedenfalls zu
melden.
Im Interesse einer effizienten Verwaltung ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
über die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten unbedingt erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben derzeit die Ausübung von erwerbsmäßigen
Nebenbeschäftigungen inklusive solcher gemäß § 56 Abs. 5 BDG 1979 gemeldet und wie
viele Meldungen entfallen davon auf Mitarbeiter der Zentralstelle?
2. Um welche Nebenbeschäftigungen handelt es sich dabei im einzelnen?
3. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Ausübung der Nebenbeschäftigung
in den letzten fünf Jahren negativ
beurteilt und welche Gründe wären hiefür maßgebend?
4. Wie lautete in diesen Fällen die endgültige Entscheidung der Dienstbehörden bzw. der
gerichtlichen Instanzen (Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes)?
5. Planen Sie eine Änderung der bisherigen Haltung Ihres Ressorts in der Frage der
Nebenbeschäftigung von Bediensteten insbesondere in sensiblen Bereichen, die mit der
dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wie viele Genehmigungen zur Abgabe außergerichtlicher Gutachten wurden in den letzten
fünfjahren beantragt und wie viele entfallen davon auf Mitarbeiter der Zentralstelle?
7. Um welche Gutachten handelte es sich dabei im einzelnen?
8. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Genehmigungen verweigert und
welche Gründe waren hiefür maßgebend?
9. Welche Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort gesetzt, um eine lückenlose Erfassung aller
erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen (auch allfälliger illegaler Tätigkeiten) und der
außergerichtlichen Gutachtertätigkeit der Bediensteten zu bewirken?
10.Welche weiteren konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammenhang?