3046/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nebenbeschäftigung von Bediensteten

Die öffentlich Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigung ausüben, die sie an der Erfüllung

ihrer dienstlichen Aufgaben behindern, die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen oder

sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden.

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist darüber hinaus der Dienstbehörde unverzüglich zu

melden. Eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen

Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts ist jedenfalls zu

melden.

Im Interesse einer effizienten Verwaltung ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

über die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten unbedingt erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

ANFRAGE

1. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben derzeit die Ausübung von erwerbsmäßigen

Nebenbeschäftigungen inklusive solcher gemäß § 56 Abs. 5 BDG 1979 gemeldet und wie

viele Meldungen entfallen davon auf Mitarbeiter der Zentralstelle?

2. Um welche Nebenbeschäftigungen handelt es sich dabei im einzelnen?

3. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Ausübung der Nebenbeschäftigung

in den letzten fünf Jahren negativ beurteilt und welche Gründe wären hiefür maßgebend?

4. Wie lautete in diesen Fällen die endgültige Entscheidung der Dienstbehörden bzw. der

gerichtlichen Instanzen (Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes)?

5. Planen Sie eine Änderung der bisherigen Haltung Ihres Ressorts in der Frage der

Nebenbeschäftigung von Bediensteten insbesondere in sensiblen Bereichen, die mit der

dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wie viele Genehmigungen zur Abgabe außergerichtlicher Gutachten wurden in den letzten

fünfjahren beantragt und wie viele entfallen davon auf Mitarbeiter der Zentralstelle?

7. Um welche Gutachten handelte es sich dabei im einzelnen?

8. In welchen Fällen hat die zuständige Dienstbehörde die Genehmigungen verweigert und

welche Gründe waren hiefür maßgebend?

9. Welche Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort gesetzt, um eine lückenlose Erfassung aller

erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen (auch allfälliger illegaler Tätigkeiten) und der

außergerichtlichen Gutachtertätigkeit der Bediensteten zu bewirken?

10.Welche weiteren konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Zusammenhang?