3057/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik—Pable‘

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend termingerechter Arbeitsbeginn des Bundesasylsenates

Ab 01. Jänner 1998 wird der Bundesasyl Senat beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Ms zweite

Instanz soll er über abgelehnte Asylbescheide entscheiden. Neben dem Vorsitzenden soll der

Bundesasylsenat 35 weitere Mitglieder umfassen, wobei alle Posten mit Akademikern besetzt

sein müssen. Obwohl bereits in nur mehr drei Monaten der Bundesasylsenat seine Tätigkeit

aufnehmen muß ist bisher noch nicht einmal der Vorsitzende ernannt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler

folgende

Anfrage:

1. Wann wird der Vorsitzende des Bundesasylsenates ernannt?

2. Ist die Entscheidung über die Vergabe der übrigen Posten schon gefallen?

Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies geschehen?

3. Hat es schon Schulungen für die Mitglieder des Bundesasylamtes gegeben?

Wenn nein, warum nicht und wann werden diese beginnen?

4. Wie weit sind die sachlichen Vorkehrungen (Büromaterial, Räumlichkeiten und deren

Aufteilung, etc.) gediehen?

5. Mit ersten Jänner muß der Betrieb im Bundesasylsenat laufen, die offenen Berufungenen

müssen bearbeitet werden. Wurden bereits alle Vorkehrungen getroffen, um zeitgerecht mit

der Arbeit im Bundesasylsenat zu beginnen?

Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

Wenn nein, warum nicht und können Sie sicherstellen, daß der Bundesasylsenat trotzdem

zeitgerecht am 01.01.1998 mit seiner Arbeit beginnen kann?