3057/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik—Pable‘
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend termingerechter Arbeitsbeginn des Bundesasylsenates
Ab 01. Jänner 1998 wird der Bundesasyl Senat beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Ms zweite
Instanz soll er über abgelehnte Asylbescheide entscheiden. Neben dem Vorsitzenden soll der
Bundesasylsenat 35 weitere Mitglieder umfassen, wobei alle Posten mit Akademikern besetzt
sein müssen. Obwohl bereits in nur mehr drei Monaten der Bundesasylsenat seine Tätigkeit
aufnehmen muß ist bisher noch nicht einmal der Vorsitzende ernannt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler
folgende
Anfrage:
1. Wann wird der Vorsitzende des Bundesasylsenates ernannt?
2. Ist die Entscheidung über die Vergabe der übrigen Posten schon gefallen?
Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies geschehen?
3. Hat es schon Schulungen für die Mitglieder des Bundesasylamtes gegeben?
Wenn nein, warum nicht und wann werden diese beginnen?
4. Wie weit sind die sachlichen Vorkehrungen (Büromaterial, Räumlichkeiten und deren
Aufteilung, etc.) gediehen?
5. Mit ersten Jänner muß der Betrieb im Bundesasylsenat laufen, die offenen Berufungenen
müssen bearbeitet werden. Wurden bereits alle Vorkehrungen getroffen, um zeitgerecht mit
der Arbeit im Bundesasylsenat zu beginnen?
Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?
Wenn nein, warum nicht und können Sie sicherstellen, daß der Bundesasylsenat trotzdem
zeitgerecht am 01.01.1998 mit seiner Arbeit beginnen kann?