3060/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt

und PartnerInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rasterfahndung im Zusammenhang mit der Briefbombenaffäre

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Mag. Sika hat in der Sendung „Zur

Sache" vom 5.10.1997 behauptet, daß die Gründe für den entscheidenden Fehler

des mutmaßlichen Briefbombenversenders Franz Fuchs einerseits in der

Veröffentlichung des Täterprofils, andererseits in der Einführung der

Rasterfahndung gelegen seien. Der Täter habe die Dimension der Rasterfahndung

erkannt, weshalb sich seine Angst vor der Polizei in letzter Zeit drastisch gesteigert

habe. Die Aussage des Mag. Sika impliziert, daß der Bombenattantäter durch die

Rasterfahndung gefunden werden hätte können. Im Hinblick darauf, daß Franz

Fuchs angeblich keine staatlichen Fürsorgeleistungen in Anspruch genommen und

auch sein Studium abgebrochen hat, stellt sich die Frage nach dem möglichen

Vorhandensein öffentlicher Daten. Darüber hinaus wäre von Interesse, ob der

Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit bei seinen Überlegungen an private

Datenbanken gedacht hat und wenn ja an welche?

Ungeachtet der Tatsache, daß es im Interesse der Allgemeinheit liegt,

gefährlichenTätern auf die Spur zu kommen, besteht ebenso das rechtsstaatliche

Interesse an der Qualität der zur Verfügung stehenden und eingesetzten

Instrumente.

Es stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Welche öffentlichen Datenbanken bzw. Datenbestände kann die Exekutive bei

ihren Ermittlungen heranziehen und welche hätte sie heranziehen müssen um auf

den mutmaßlichen Täter Franz Fuchs zu stoßen?

2. Welche privaten Datenbanken bzw. Datenbestände kann die Exekutive bei ihren

Ermittlungen heranziehen und welche hätte sie heranziehen müssen. um auf den

mutmaßlichen Täter Franz Fuchs zu stoßen?

3. Welche Auswirkungen hätte die Verrasterung des bereits dem Bundesministerium

für Inneres zur Verfügung stehenden Datenmaterials in dieser Causa gehabt?

4. Woraus ergibt sich die Überzeugung des Generaldirektors für die öffentliche

Sicherheit, daß die Rasterfahndung gerade in dieser Sache zum Erfolg geführt

hätte bzw. hat?

5. Erwarten Sie durch den Einsatz der Rasterfahndung eine Aufhellung der

Hintergründe und des Umfelds der Tat bzw. des Täters und wie soll dies

erfolgen?

6. In welchen aktuellen oder zukünftigen Kriminalfällen ist die Rasterfahndung noch

einsetzbar, ohne daß sich die organisierte Kriminalität oder Einzeltäter

entsprechend darauf einstellen können und damit das Instrument ins Leere laufen

lassen?