3060/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Schmidt
und PartnerInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Rasterfahndung im Zusammenhang mit der Briefbombenaffäre
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Mag. Sika hat in der Sendung „Zur
Sache" vom 5.10.1997 behauptet, daß die Gründe für den entscheidenden Fehler
des mutmaßlichen Briefbombenversenders Franz Fuchs einerseits in der
Veröffentlichung des Täterprofils, andererseits in der Einführung der
Rasterfahndung gelegen seien. Der Täter habe die Dimension der Rasterfahndung
erkannt, weshalb sich seine Angst vor der Polizei in letzter Zeit drastisch gesteigert
habe. Die Aussage des Mag. Sika impliziert, daß der Bombenattantäter durch die
Rasterfahndung gefunden werden hätte können. Im Hinblick darauf, daß Franz
Fuchs angeblich keine staatlichen Fürsorgeleistungen in Anspruch genommen und
auch sein Studium abgebrochen hat, stellt sich die Frage nach dem möglichen
Vorhandensein öffentlicher Daten. Darüber hinaus wäre von Interesse, ob der
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit bei seinen Überlegungen an private
Datenbanken gedacht hat und wenn ja an welche?
Ungeachtet der Tatsache, daß es im Interesse der Allgemeinheit liegt,
gefährlichenTätern auf die Spur zu kommen, besteht ebenso das rechtsstaatliche
Interesse an der Qualität der zur Verfügung stehenden und eingesetzten
Instrumente.
Es stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Welche öffentlichen Datenbanken bzw. Datenbestände kann die Exekutive bei
ihren Ermittlungen heranziehen und welche hätte sie heranziehen müssen um auf
den mutmaßlichen Täter Franz Fuchs zu stoßen?
2. Welche privaten Datenbanken bzw. Datenbestände kann die Exekutive bei ihren
Ermittlungen heranziehen und welche hätte sie heranziehen müssen. um auf den
mutmaßlichen Täter Franz Fuchs zu stoßen?
3. Welche Auswirkungen hätte die Verrasterung des bereits dem Bundesministerium
für Inneres zur Verfügung stehenden Datenmaterials in dieser Causa gehabt?
4. Woraus ergibt sich die Überzeugung des Generaldirektors für die öffentliche
Sicherheit, daß die Rasterfahndung gerade in dieser Sache zum Erfolg geführt
hätte bzw. hat?
5. Erwarten Sie durch den Einsatz der Rasterfahndung eine Aufhellung der
Hintergründe und des Umfelds der Tat bzw. des Täters und wie soll dies
erfolgen?
6. In welchen aktuellen oder zukünftigen Kriminalfällen ist die Rasterfahndung noch
einsetzbar, ohne daß sich die organisierte Kriminalität oder Einzeltäter
entsprechend darauf einstellen können und damit das Instrument ins Leere laufen
lassen?