3062/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen, betreffend

Veräußerung von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, die im Eigentum

bzw. mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen

Der Antrag der Abgeordneten Eder (SPÖ) und Dr. Stummvoll (ÖVP) betreffend ein

Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an

der „Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz, GesmbH“, an der

„Gemeinnützige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft GesmbH in Villach“ und der

„Wohnbaugesellschaft der ÖBB gemeinnützige GesmbH“ erteilt werden soll, sowie

jüngste Medienberichte legen den Verdacht nahe, daß demnächst mehrere

gemeinnützige Wohnbaugesellschaften des Bundes zu Niedrigstpreisen an

Gesellschaften verkauft werden sollen, deren Eigentümer im politischen

„Nahverhältnis“ zu den Regierungsparteien stehen. Der Verdacht der „Proporz- und

Freunderlwirtschaft“, sowie der parteipolitischen Einflußnahme ist daher nicht von

der Hand zu weisen.

Da derartiges sowie ein parteipolitisch motivierter Ausverkauf von Bundesvermögen

weder im Interesse der Steuerzahler noch der Mieter dieser Gesellschaften liegen

kann, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

ANFRAGE

1. Welche gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften befinden sich derzeit ganz oder

mehrheitlich im Eigentum des Bundes (aufgeschlüsselt nach Anteil des Bundes,

Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, Grundfläche, Verkehrswert)?

2. Welche Schachtelbeteiligungen (mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehende

Gesellschaften, die ihrereseits wiederum an gemeinnützigen Wohnbau-

gesellschaften beteiligt sind) existieren?

3. In welchen der unter Punkt 1 und 2 angeführten gemeinnützigen

Wohnbaugesellschaften sind politische Funktionäre (Nationalräte, Bundesräte,

Landesräte, Landtagsabgeordnete, Gemeinderäte, Betriebsräte) als

Geschäftsführer, Prokuristen oder Aufsichtsräte tätig oder verfügen über einen

Sitz in einem sonstigen Kontrollorgan?

4. Sind Ihnen Pläne bekannt, daß auch andere außer den o.a. Gesellschaften ganz

oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehende gemeinnützige

Wohnbaugesellschaften verkauft werden sollen?

Wenn ja, um welche Gesellschaften handelt es sich dabei und welche konkreten

Vorstellungen haben sie bezüglich möglicher Käufer?

5. Sind Ihnen Absprachen zwischen Vertretern von SPÖ und ÖVP bekannt, deren

Inhalt die Maximierung des politischen Einflußes innerhalb von gemeinnützigen

Wohnbaugesellschaften in ÖVP und SPÖ dominierte Gesellschaften zum Ziel

hatte?

Wenn ja, über den Verkauf welcher Gesellschaften wurde dabei konkret

verhandelt?

6. Wurden seitens des Finanzministeriums Maßnahmen überlegt, die es

ermöglichen, im Fall des Verkaufs von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften

parteipolitische Interessen und Einflußnahmen zu evaluieren?

7. Halten Sie es sowohl im Interesse der Steuerzahler als auch der Mieter für

angebracht, gemeinnützige Wohnbaugesellschaften überhastet und zu

Ausverkaufspreisen abzustoßen, bzw. wäre es nicht vorteilhafter auf den Verkauf

der Gesellschaften vorübergehend zu verzichten und nach einer Regelung zu

suchen, die ungeachtet des § 10a WGG einen fairen Interessenausgleich

zwischen den Mietern einerseits und den Steuerzahlern andererseits ermöglicht?

8. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, an bestehende Mieter einzelne Wohnungen zu

günstigen Konditionen und unter Berücksichtigung der bisher geleisteten

Mietenzahlungen zu veräußern?

9. In der Anfragebeantwortung 2504/AB zu Frage 8 vom 28-07-1997 nennen Sie als

Verkaufsargument für die drei eingangs genannten Gesellschaften die nach §10

Abs. 1 WGG beschränkte Gewinnabfuhr an den Bund. Ausgehend von einer

Einnahmensdifferenz von weniger als 4 Mio. öS. jährlich (durchschnittliche SMR

von 7%) und einer Gesamteinnahme im Fall eines Verkaufes von 180 Mio. öS. für

einen Gegenwert von 12,2 Mrd. öS. stellt sich die Frage:

Gibt es budgetäre Gründe, die einen Ausverkauf dieser drei Gesellschaften sowie

auch anderer in absehbarer Zeit unbedingt erforderlich machen?

Wenn ja, sind die Erlöse aus diesen Verkäufen bereits im Budget für die Jahre

1998 und 1999 eingeplant?

10. Kurzum Herr Finanzminister, wollen Sie am Ermächtigungsgesetz zur

Veräußerung der drei Eisenbahngesellschaften in der bisherigen Fassung

festhalten?