3063/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordnete(
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend nicht abgeschlossene, überfällige Forschungsprojekte
Zwischen November 1977 und Dezember 1996 wurden vom Umweltministenum, laut
Forschungsbericht 1997 des Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr,
Anhang; Forschungsförderungen und Forschungsaufträge 1996, insgesamt 56
Projekte vergeben und, obwohl bis spätestens Dezember 1996 fällig, bis zu diesem
Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Für diese Forschungsaufträge wurden vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie insgesamt öS 18,2 Mb.
ausgegeben.
In sieben dieser Fälle wurden 100% des Förderbetrags ausbezahlt. In vier Fällen
wurden mit Projektwerbern neue Verträge über weitere Projekte abgeschlossen,
obwohl bereits bezahlte Leistungen ausständig waren.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie die folgende schriftliche
Anfrage:
1. Welche der im Forschungsbericht 1997, Anhang: Forschungsförderungen und
Forschungsaufträge 1996, Kapitel: Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie, unter der Überschrift: laufende Projekte (vor 1996 vergeben und 1996
nicht abgeschlossen), genannten Aufträge wurde trotz anders lautender
vertraglicher Vereinbarung bis Dezember 1996 nicht abgeschlossen?
2. Aus welchen Gründen wurden die einzelnen Projekte nicht bis zum vertraglich
vereinbarten Termin für den Projektabschluß abgeschlossen?
3. Welche kosten sind dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
durch den fehlenden Abschluß der Projekte entstanden?
4. Wurden das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, die Republik
Österreich oder Dritte durch den fehlenden Abschluß der Projekte geschädigt?
4a. Wenn ja, welche Schäden sind entstanden?
4b. Wenn nein, welcher Nutzen ist dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie, der Republik Österreich oder Dritten durch den fehlenden Abschluß der
Projekte entgangen?
5. Welche Umweltschäden sind durch den fehlenden Abschluß der Projekte
entstanden?
6. In welchen Fällen hat das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie die
bereits ausbezahlten Beträge
zurückgefordert?
7. Mit welcher Begründung wurden bereits ausbezahlte Betrage nicht
zurückgefordent?
8. In welchen Fällen hat das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
Schadensersatzansprüche oder Pönalezahlungen gegenüber den säumigen
Projektnehmern geltend gemacht?