3067/J XX.GP
der Abgeordneten Dr.Josef Trinkl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend ,,Strafgebühr“ für mobilkom-Kunden
Die Besitzer von Mobiltelefonen, die das Netz der „mobilkom“ nutzen, bekamen im
September des Jahres ein Schreiben, in dem die Vorzüge der Bezahlung der Handy-
Rechnungen via Abbuchung von den jeweiligen Kundenkonten angepriesen wurden.
Dies würde, laut mobilkom, für die Handy-Benutzer Erleichterungen bei der
Einzahlung bringen. Im übrigen wurde den Mobil-Telefonierern mitgeteilt, daß bei
Nichterteilung eines entsprechenden Auftrages an ihre Bank eine zusätzliche
Gebühr von öS 30,- je Rechnung zu entrichten sei.
Abgesehen davon, daß diese Aktion nach Meinung der Anfragesteller eine Häkelei
der ausgelieferten Konsumenten darstellt, ist nun Presseberichten (siehe Beilage)
zu entnehmen, daß eine Änderung der Geschäftsbedingungen bei der
Regulierungsbehörde anzumelden und genehmigungspflichtig sei, diese Anmeldung
jedoch nicht erfolgte.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Wurden die o.a. Änderungen der Geschäftsbedingungen bei der Regulierungsbehörde
angemeldet?
2. Wurde in Ihrem Ministerium ein Antrag gestellt, gegen die mobilkom in dieser Sache ein
Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten?
Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
3. Wie stehen Sie persönlich zu dieser einseitigen Änderung der Geschäftsbedingungen,
die unter vielen Vertragspartnern der mobilkom Ärger hervorruft?
4. Was können bzw. werden Sie unternehmen, um diese Bestimmung zu verhindern?
4. Wurde vom zweiten Netzbetreiber ein derartiger Antrag an die Regulierungsbehörde
gestellt?
5. Was werden Sie unternehmen, um zukünftig konsumentenfeindliche Bestimmungen wie
diese zu vermeiden.
Beilage nicht gescannt