3067/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.Josef Trinkl

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend ,,Strafgebühr“ für mobilkom-Kunden

Die Besitzer von Mobiltelefonen, die das Netz der „mobilkom“ nutzen, bekamen im

September des Jahres ein Schreiben, in dem die Vorzüge der Bezahlung der Handy-

Rechnungen via Abbuchung von den jeweiligen Kundenkonten angepriesen wurden.

Dies würde, laut mobilkom, für die Handy-Benutzer Erleichterungen bei der

Einzahlung bringen. Im übrigen wurde den Mobil-Telefonierern mitgeteilt, daß bei

Nichterteilung eines entsprechenden Auftrages an ihre Bank eine zusätzliche

Gebühr von öS 30,- je Rechnung zu entrichten sei.

Abgesehen davon, daß diese Aktion nach Meinung der Anfragesteller eine Häkelei

der ausgelieferten Konsumenten darstellt, ist nun Presseberichten (siehe Beilage)

zu entnehmen, daß eine Änderung der Geschäftsbedingungen bei der

Regulierungsbehörde anzumelden und genehmigungspflichtig sei, diese Anmeldung

jedoch nicht erfolgte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr nachstehende

Anfrage:

1. Wurden die o.a. Änderungen der Geschäftsbedingungen bei der Regulierungsbehörde

angemeldet?

2. Wurde in Ihrem Ministerium ein Antrag gestellt, gegen die mobilkom in dieser Sache ein

Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten?

Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

3. Wie stehen Sie persönlich zu dieser einseitigen Änderung der Geschäftsbedingungen,

die unter vielen Vertragspartnern der mobilkom Ärger hervorruft?

4. Was können bzw. werden Sie unternehmen, um diese Bestimmung zu verhindern?

4. Wurde vom zweiten Netzbetreiber ein derartiger Antrag an die Regulierungsbehörde

gestellt?

5. Was werden Sie unternehmen, um zukünftig konsumentenfeindliche Bestimmungen wie

diese zu vermeiden.

Beilage nicht gescannt