3077/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Maier, Heinz Gradwohl
und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen- und Verbraucherschutzangelegenheiten
betreffend ,,Antibiotikaresistenz-Risiken der Gentechnik“
Der bundesdeutsche Ernährungsbericht 1996 schätzt das Thema "Lebensmittelallergien und
Gentechnik“ als brisant ein. Diesbezüglich wurde eine Bewertung für
,‚Antibiotikaresistenzen“ vorgenommen. Diese sind in der Gentechnologie eine einfache
Größe, um festzustellen, ob eine Zelle das fremde Gen in ihre Erbsubstanz eingebaut hat. Ist
dies geschehen, kann das entsprechende Antibiotikum ihr nichts mehr anhaben.
Allerdings kann es vorkommen, daß das entsprechende Gen an die Bakterien weitergegeben
wird, die natürlicherweise den Magen-Darm-Trakt besiedeln. Der Ernährungsbericht dazu:
„Diese Bakterien wären somit über die Nahrung gegen das entsprechende Antibiotikum
resistent. Bei Infektionen des Magen-Darm-Trakts könnte dieses Antibiotikum nicht mehr als
Medikament eingesetzt werden.“
Gemeint ist: Es wäre wirkungslos. Die Schlußfolgerung in diesem Bericht: "Prinzipielle
Bedenken erscheinen gegenüber der Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen als „Mark er“
angebracht. Antibiotikaresistenzgene sollten so weit wie möglich nicht mehr in Organismen
verwendet werden, die als lebender Bestandteil verzehrt werden (Ernährungsbericht BRD
Seite 279).
Im Gegensatz zu diesem bundesdeutschen Ernährungsbericht werden die Auswirkungen des
Genusses von gentechnischen veränderten Lebensmitteln bzw.. die mögliche
Antibiotikaresistenz in Österreich, oft
verharmlosend dargestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen- und
verbraucherschutzangelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Teilen Sie die Auffassung in diesem Ernährungsbericht?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit Antibiotikaresistenzgene soweit
wie möglich nicht mehr in Organismen verwendet werden, die als lebender
Bestandteil verzehrt werden?