3077/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Heinz Gradwohl

und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen- und Verbraucherschutzangelegenheiten

betreffend ,,Antibiotikaresistenz-Risiken der Gentechnik“

Der bundesdeutsche Ernährungsbericht 1996 schätzt das Thema "Lebensmittelallergien und

Gentechnik“ als brisant ein. Diesbezüglich wurde eine Bewertung für

,‚Antibiotikaresistenzen“ vorgenommen. Diese sind in der Gentechnologie eine einfache

Größe, um festzustellen, ob eine Zelle das fremde Gen in ihre Erbsubstanz eingebaut hat. Ist

dies geschehen, kann das entsprechende Antibiotikum ihr nichts mehr anhaben.

Allerdings kann es vorkommen, daß das entsprechende Gen an die Bakterien weitergegeben

wird, die natürlicherweise den Magen-Darm-Trakt besiedeln. Der Ernährungsbericht dazu:

„Diese Bakterien wären somit über die Nahrung gegen das entsprechende Antibiotikum

resistent. Bei Infektionen des Magen-Darm-Trakts könnte dieses Antibiotikum nicht mehr als

Medikament eingesetzt werden.“

Gemeint ist: Es wäre wirkungslos. Die Schlußfolgerung in diesem Bericht: "Prinzipielle

Bedenken erscheinen gegenüber der Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen als „Mark er“

angebracht. Antibiotikaresistenzgene sollten so weit wie möglich nicht mehr in Organismen

verwendet werden, die als lebender Bestandteil verzehrt werden (Ernährungsbericht BRD

Seite 279).

Im Gegensatz zu diesem bundesdeutschen Ernährungsbericht werden die Auswirkungen des

Genusses von gentechnischen veränderten Lebensmitteln bzw.. die mögliche

Antibiotikaresistenz in Österreich, oft verharmlosend dargestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen- und

verbraucherschutzangelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. Teilen Sie die Auffassung in diesem Ernährungsbericht?

Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit Antibiotikaresistenzgene soweit

wie möglich nicht mehr in Organismen verwendet werden, die als lebender

Bestandteil verzehrt werden?