3078/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den

Bundesminister für Justiz betreffend die Teilnahme eines jugend-

lichen, mehrfach vorbestraften Straftäters am ,,Erlebnispädago-

gikprojekt" in Nigeria

Dem Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch, Abt 30, Richter Mag. Christian Röthlin, zu GZ

30 BE 86/97 vom 30.06.1997, ist zu entnehmen, daß der mehrfach vorbestrafte jugendliche

Straftäter Simon M nach Anhörung der Justizanstalt Feldkirch sowie der Staatsanwaltschaft

Feldkirch nach Verbüßung der Hälfte der Strafhaft gem. § 46Abs. 1 StGB bedingt entlassen

wurde. Die Probezeit wurde mit drei Jahren bestimmt. Für die Dauer der Probezeit wird für

Simon M. Bewahrungshilfe angeordnet.

Darüber hinaus wird ihm gemäß §§ 50, 51 StGB die „Auflage" erteilt, an dem Projekt

"Erlebnispädagogik“ in der Dauer von drei Monaten, beginnend mit September 1997

teilzunehmen.

Im Strafregister des jugendliche Straftäters scheinen folgende Verbrechen und Vergehen auf:

• Körperverletzung

• Diebstahl

• Diebstahl durch Einbruch

• Verleumdung

• Unbefügter Gebrauch von Fahrzeugen

Diese Straftaten wurden wiederholt vom jugendlichen Straftäter innerhalb kurzer Abstände -

trotz Verurteilung unter milden Bedingungen- immer wieder begangen.. Gleichsam zur

„Belohnung“ für den

stetigen Rückfalles soll der Straftäter nun an einem "Erlebnispädagogik" in Nigeria

unter Begleitung von Betreuern teilnehmen können.

Die Unkosten für dieses und ähnliche Projekte werden nach Weisung des Gerichtes von den

zuständigen Jugendämtern — kontrolliert durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung,

Abteilung IV a — und somit im Umwege auf Kosten des Steuerzahlers und der öffentlichen

Hand bezahlt.

Wie das IFS Institut für Sozialdienste in Vorarlberg mitteilte, sind mehrere derartige Projekte

für jugendliche Straftäter geplant. So scheinen in der Broschüre des IFS als Projektstaaten u. .a

Spanien, Indien, Nigeria auf Selbst ein Projekt einer Kreuzschiffahrt für jugendliche Straf-

täter— als Wiedereingliederungsmaßname — ist geplant.

diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnenten an den Bundesminister für

Justiz folgende

ANFRAGE:

1.) Wurde das Justizministerium von den Plänen des IFS Vorarlberg und vom Landesgericht

Feldkirch darüber informiert, in weichen Staaten und wie oft Erlebnispädagogikprojekte

durchgeführt werden sollen?

2.) Wurde das Justizministerium darüber in Kenntnis gesetzt, daß auch Kreuzschiffahrten als

Ersatz eines Teils der Strafe geplant sind?

3.) Wurde das Justizministerium darüber unterrichtet, auf welchen Teilen der Weltmeere die

Straftäter ihre Kreuzfahrt, anstelle der Freiheitsstrafe, absolvieren dürfen?

4.) Worin liegt der Resozialisierungsgedanke bei diesen Projekte

5.) Glauben Sie, daß durch diese finanzierten Teilnahmen von Aufenthalten in fremden Staaten,

bzw. durch die Teilnahme an geplanten Kreuzschiffahrten — auf Kosten der zuständigen

Jugendämter — die Resozialisierung und die Motivation des Straftäters sich in Zukunft

rechtstreu zu verhalten — mehr gewährleistet wird, als durch andere kostengünstigere,

adäquate Maßnahmen im Inland?

6.) Gibt es bereits Erfahrungswerte von anderen Gerichten in Österreich, die ebenfalls wie das

Landesgericht Feldkirch die Möglichkeit einräumten, an solchen „Projekten“ bzw.

„Kreuzfahrten“ teilzunehmen?

7.) Wenn ja, welcher Art sind die Maßnahmen und in welchen Ländern, Erdteilen wurden sie

durchgeführt und in welchen „Hotelkategorien“ bzw. auf welchen ,,Hochsee-Kreuzfahrt-

schiffen“ wurden die Straftäter betreut?

8.) Gibt es bereits Erfahrungswerte, wie hoch der Prozentsatz an Rückfallstätern im Vergleich

zu anderen Resozialisierungsmaßnahmen im Inland ist?

9.) Sind diese Projekte nur auf mehrfach vorbestrafte Täter abgestellt?

10.) Ist bereits von Anfang an geplant gewesen , daß neben streitbaren Handlungen gegen

fremdes Vermögen auch Straftäter, die gegen Leib und Leben verstoßen, in den Genuß

dieser Erlebnisprojekte und Kreuzschiffahrtmöglichkeiten kommen?