3078/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den
Bundesminister für Justiz betreffend die Teilnahme eines jugend-
lichen, mehrfach vorbestraften Straftäters am ,,Erlebnispädago-
gikprojekt" in Nigeria
Dem Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch, Abt 30, Richter Mag. Christian Röthlin, zu GZ
30 BE 86/97 vom 30.06.1997, ist zu entnehmen, daß der mehrfach vorbestrafte jugendliche
Straftäter Simon M nach Anhörung der Justizanstalt Feldkirch sowie der Staatsanwaltschaft
Feldkirch nach Verbüßung der Hälfte der Strafhaft gem. § 46Abs. 1 StGB bedingt entlassen
wurde. Die Probezeit wurde mit drei Jahren bestimmt. Für die Dauer der Probezeit wird für
Simon M. Bewahrungshilfe angeordnet.
Darüber hinaus wird ihm gemäß §§ 50, 51 StGB die „Auflage" erteilt, an dem Projekt
"Erlebnispädagogik“ in der Dauer von drei Monaten, beginnend mit September 1997
teilzunehmen.
Im Strafregister des jugendliche Straftäters scheinen folgende Verbrechen und Vergehen auf:
• Körperverletzung
• Diebstahl
• Diebstahl durch Einbruch
• Verleumdung
• Unbefügter Gebrauch von Fahrzeugen
Diese Straftaten wurden wiederholt vom jugendlichen Straftäter innerhalb kurzer Abstände -
trotz Verurteilung unter milden Bedingungen- immer wieder begangen.. Gleichsam zur
„Belohnung“ für den
stetigen Rückfalles soll der Straftäter nun an einem "Erlebnispädagogik" in Nigeria
unter Begleitung von Betreuern teilnehmen können.
Die Unkosten für dieses und ähnliche Projekte werden nach Weisung des Gerichtes von den
zuständigen Jugendämtern — kontrolliert durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung,
Abteilung IV a — und somit im Umwege auf Kosten des Steuerzahlers und der öffentlichen
Hand bezahlt.
Wie das IFS Institut für Sozialdienste in Vorarlberg mitteilte, sind mehrere derartige Projekte
für jugendliche Straftäter geplant. So scheinen in der Broschüre des IFS als Projektstaaten u. .a
Spanien, Indien, Nigeria auf Selbst ein Projekt einer Kreuzschiffahrt für jugendliche Straf-
täter— als
Wiedereingliederungsmaßname — ist geplant.
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnenten an den Bundesminister für
Justiz folgende
ANFRAGE:
1.) Wurde das Justizministerium von den Plänen des IFS Vorarlberg und vom Landesgericht
Feldkirch darüber informiert, in weichen Staaten und wie oft Erlebnispädagogikprojekte
durchgeführt werden sollen?
2.) Wurde das Justizministerium darüber in Kenntnis gesetzt, daß auch Kreuzschiffahrten als
Ersatz eines Teils der Strafe geplant sind?
3.) Wurde das Justizministerium darüber unterrichtet, auf welchen Teilen der Weltmeere die
Straftäter ihre Kreuzfahrt, anstelle der Freiheitsstrafe, absolvieren dürfen?
4.) Worin liegt der Resozialisierungsgedanke bei diesen Projekte
5.) Glauben Sie, daß durch diese finanzierten Teilnahmen von Aufenthalten in fremden Staaten,
bzw. durch die Teilnahme an geplanten Kreuzschiffahrten — auf Kosten der zuständigen
Jugendämter — die Resozialisierung und die Motivation des Straftäters sich in Zukunft
rechtstreu zu verhalten — mehr gewährleistet wird, als durch andere kostengünstigere,
adäquate Maßnahmen im Inland?
6.) Gibt es bereits Erfahrungswerte von anderen Gerichten in Österreich, die ebenfalls wie das
Landesgericht Feldkirch die Möglichkeit einräumten, an solchen „Projekten“ bzw.
„Kreuzfahrten“ teilzunehmen?
7.) Wenn ja, welcher Art sind die Maßnahmen und in welchen Ländern, Erdteilen wurden sie
durchgeführt und in welchen „Hotelkategorien“ bzw. auf welchen ,,Hochsee-Kreuzfahrt-
schiffen“ wurden die Straftäter betreut?
8.) Gibt es bereits Erfahrungswerte, wie hoch der Prozentsatz an Rückfallstätern im Vergleich
zu anderen Resozialisierungsmaßnahmen im Inland ist?
9.) Sind diese Projekte nur auf mehrfach vorbestrafte Täter abgestellt?
10.) Ist bereits von Anfang an geplant gewesen , daß neben streitbaren Handlungen gegen
fremdes Vermögen auch Straftäter, die gegen Leib und Leben verstoßen, in den Genuß
dieser Erlebnisprojekte und Kreuzschiffahrtmöglichkeiten kommen?