3082/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Schweitzer, Madl

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Lehrerobjektivierung

Eine im Juni dieses Jahres getroffene Entscheidung des oberösterreichischen Landesschulrats-

präsidenten, wonach die Vergabe schulfester Lehrerstellen an allgemeinbildenden höheren

Schulen (AHS) ohne Befassung des zuständigen Landesschulratskollegiums erfolgte, läßt eine

Überschreitung der ihm zugeordneten Kompetenzen vermuten: Am 5. Juni 1997 wurden für

Oberösterreichs AHS und BHS eine Reihe von Lehrerstellen im Verordnungsblatt ausge-

schrieben. Am 19. Juni 1997 wurden die Objektivierungsrichtlinien, eine fach- und ausbil-

dungsbezogene Punkteliste, mit einer § 7-Entscheidung durch den Landesschulratspräsidenten

und seinen Vizepräsidenten, somit während einer laufenden Ausschreibung, abgeändert.

Durch die ersatzlose Streichung des Leistungskatalogs wird bei der Vergabe schulfester Ich-

rerstellen nach Dienstalter und sozialen Kriterien, nicht aber nach pädagogischer Qualifikation

entschieden, was als eine klare Absage an Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst zu

werten ist.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihnen der oben zitierte Vorfall bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein, warum

nicht?

2. Welche konkreten Gründe sind dafür ausschlaggebend, daß vom oberösterreichischen Lan-

desschulratspräsidenten während einer laufenden Ausschreibung die Objektivierungsricht-

linien gestrichen wurden, ohne daß das Landesschulratskollegium damit befaßt wurde?

3. Welche anderen konkreten Kriterien waren unter Verzicht auf den Leistungskatalog bei der

oben zitierten Vergabe schulfester AHS-Stellen in Oberösterreich somit ausschlaggebend?

4. Aus welchem konkreten Grund sind dem Freiheitlichen Fraktionsobmann im Landesschul-

ratskollegium die Unterlagen zur Sitzung des Kollegiums am 19. Juni 1997 nicht rechtzei-

tig zur Verfügung gestellt worden?

5. Werden Sie konkrete Schritte unternehmen, damit der Leistungskatalog als Objektivie-

rungsrichtlinie zur Vergabe schulfester Lehrerstellen herangezogen wird und wenn ja, wie

und wenn nein, warum nicht?