3082/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Schweitzer, Madl
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Lehrerobjektivierung
Eine im Juni dieses Jahres getroffene Entscheidung des oberösterreichischen Landesschulrats-
präsidenten, wonach die Vergabe schulfester Lehrerstellen an allgemeinbildenden höheren
Schulen (AHS) ohne Befassung des zuständigen Landesschulratskollegiums erfolgte, läßt eine
Überschreitung der ihm zugeordneten Kompetenzen vermuten: Am 5. Juni 1997 wurden für
Oberösterreichs AHS und BHS eine Reihe von Lehrerstellen im Verordnungsblatt ausge-
schrieben. Am 19. Juni 1997 wurden die Objektivierungsrichtlinien, eine fach- und ausbil-
dungsbezogene Punkteliste, mit einer § 7-Entscheidung durch den Landesschulratspräsidenten
und seinen Vizepräsidenten, somit während einer laufenden Ausschreibung, abgeändert.
Durch die ersatzlose Streichung des Leistungskatalogs wird bei der Vergabe schulfester Ich-
rerstellen nach Dienstalter und sozialen Kriterien, nicht aber nach pädagogischer Qualifikation
entschieden, was als eine klare Absage an Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst zu
werten ist.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben zitierte Vorfall bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein, warum
nicht?
2. Welche konkreten Gründe sind dafür ausschlaggebend, daß vom oberösterreichischen Lan-
desschulratspräsidenten während einer laufenden Ausschreibung die Objektivierungsricht-
linien gestrichen wurden, ohne daß das Landesschulratskollegium damit befaßt wurde?
3. Welche anderen konkreten Kriterien waren unter Verzicht auf den Leistungskatalog bei der
oben zitierten Vergabe schulfester AHS-Stellen
in Oberösterreich somit ausschlaggebend?
4. Aus welchem konkreten Grund sind dem Freiheitlichen Fraktionsobmann im Landesschul-
ratskollegium die Unterlagen zur Sitzung des Kollegiums am 19. Juni 1997 nicht rechtzei-
tig zur Verfügung gestellt worden?
5. Werden Sie konkrete Schritte unternehmen, damit der Leistungskatalog als Objektivie-
rungsrichtlinie zur Vergabe schulfester Lehrerstellen herangezogen wird und wenn ja, wie
und wenn nein, warum nicht?