3087/J XX.GP
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé, Aumayr
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Durchzugsverkehr“ in Oberösterreich
Unter dem Titel „Österreicher schleusten tausende Albaner nach Deutschland‘
wurde auch in deutschen Printmedien über den internationalen Schlepperring der
am 1.Oktober 1997 in Linz ausgehoben wurde, berichtet.
Daß Schlagzeilen wie diese im In- und Ausland die Schengenreife Österreichs
wieder einmal in Frage stellen und einen betrachtlichen „Imageverlust“ bedeuten,
kann nicht bezweifelt werden. Denn offensichtlich sind nicht nur die EU -
Außengrenzen im Osten Österreichs „offen wie ein Scheunentor", sondern auch die
Grenzen im Norden von Oberösterreich.
In diesem Fall scheint es sich regelrecht um ‚,Durchzugsverkehr“ gehandelt zu
haben - jedoch ohne Transitvertrag.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1.) Wie viele Beamte der österreichischen Bundesgendarmerie sind derzeit in
Oberösterreich im Grenzdienst eingesetzt und wo genau wie viele?
2.)Wo genau sind an den oberösterreichischen Grenzen wie viele Beamte des
Grenzdienstes der österreichischen
Bundesgendarmerie eingesetzt?
3.)Ist es richtig, daß Ihrerseits 155 Beamte für den Grenzdienst der
österreichischen Bundesgendarmerie in Oberösterreich zugesagt wurden?
Wenn ja, warum wurde diese Zusage bisher nicht erfüllt und wann werden Sie
ihr Versprechen einlösen?
4.)Wann wurden Ihrerseits mit LH Pühringer Gespräche bezüglich der
Grenzsituation in Oberösterreich geführt?
5.) Hat das Land Oberösterreich durch die Person Dr. Pühringers hinsichtlich der
Grenzüberwachung in Oberösterreich Kritik geäußert bzw. Wünsche
formuliert?
Wenn ja, welche genau, wurde den betreffenden Wünschen oder Kritikpunkten
bereits Rechnung getragen und wenn nein, warum nicht und wann werden sie
diesbezüglich welche Schritte setzen?
6.) Wurde seitens der Exekutive respektive deren Vertreter Kritik an der
momentanen Situation an den oberösterreichischen Grenzen geäußert bzw.
diesbezügliche Wünsche zum Ausdruck gebracht?
Wenn ja, a. welche genau,
b. von wem,
c. wurde den betreffenden Wünschen oder Kritikpunkten bereits
Rechnung getragen und wenn nein, warum nicht und wann werden
sie diesbezüglich welche Schritte setzen?
7.)Gab es Ihrerseits bereits Gespräche über einen eventuellen Assistenzeinsatz des
Bundesheeres, solange die Stärke des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie
den Anforderungen nicht entspricht?
Wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis?
8.)Welche Ausrüstung steht den oberösterreichischen Grenzbeamten zu Verfügung
und wo genau werden welche technischen
Geräte eingesetzt?
9.)Gab es seitens des Landes Oberösterreich oder seitens Vertretern der Exekutive
die Ausrüstung betreffend Kritik?
Wenn ja, a. wann,
b. von wem,
c. in welcher Hinsicht,
d. wurde der Kritik Rechnung getragen und wenn nein, warum nicht?
10.)Wie viele Illegale bzw. Schlepper, die von den oberösterreichischen
Grenzbeamten nicht aufgegriffen werden konnten, wurden in den Jahren 1995,
1996 und 1997 von den deutschen Kollegen aufgegriffen und worauf führen
sie das zurück?
11 .)Wie viele der von den deutschen Grenzbeamten aufgegriffen Illegalen wurden
nach Österreich zurückgeschoben?
12.)Wie viele der von den deutschen Grenzbeamten aufgegriffen und nach
Österreich zurückgeschoben Illegalen wurden in ihr Herkunftsland
abgeschoben?
13.)Was geschah mit denjenigen, die nicht abgeschoben wurden (Aufhältigkeit.
Rechtsstatus), und warum wurden sie nicht abgeschoben werden?
14.)Wie viele Illegale wurden seit 1995 beim Versuch über die oberösterreichische
Grenze zu gelangen von den oberösterreichischen Grenzbeamten aufgegriffen?
15.) Wie viele der Aufgegriffenen wurden in ihr Herkunftsland bzw. in ein
sicheres Drittland abgeschoben werden?
16.) Was geschah mit denjenigen, die nicht abgeschoben wurden (Aufhältigkeit,
Rechsstatus), und warum wurden sie nicht
abgeschoben?
17.)Gab es generell in den Jahren 1995, 1996 und 1997 in Österreich Fälle, bei
denen aufgrund von Interventionen bzw. wegen humanitärer Gründe nicht
abgeschoben wurde?
Wenn ja, a wie viele,
b. von wem wurde interveniert,
c. welche sind die häufigsten Einwendungen und nach welchen
Kriterien werden diese gewertet?