3090/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Martin Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf
Die am 9. Juli 1997 an Sie gerichtete Anfrage (2723/J) beantworteten Sie
am 1. September 1997 (2709/AB) ohne auf die von uns gestellten Fragen
einzugehen. Sie begründeten dies damit, daß das Heeresspital
Stammersdorf in Wien-Floridsdorf primär der ärztlichen Versorgung von
Soldaten diene.
Die Öffentlichkeit hat aber ein Recht zu erfahren, warum eine Öffnung des
Heeresspitales mit Teilrechtsfähigkeit scheinbar an Ihrem Ministerium
scheitert, obwohl die Teilrechtsfähigkeit bewirken würde, daß die von den
Sozialversicherungsträgern erstatteten Beiträge dem Budget des
Rechtsträgers (Ihr Ministerium) zugute kommen würde.
Auf Grund des oben angeführten Sachverhaltes stellen die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
schriftliche
ANFRAGE
1. Welche Argumente stehen einer Umwidmung entgegen?
2. Würde durch die Vielfalt der zu versorgenden Erkrankungen eine
bessere Ausbildung des Sanitätspersonals bzw. Ärzte gegeben sein?
Wenn nein, warum nicht?
3. Welche medizinisch technischen Gräte, die das Heeresspital zur
Verfügung hat, könnten für zivile Patienten genutzt werden?
4. Welche medizinisch technischen Gräte müßten für die Behandlung
ziviler Patienten zusätzlich angeschafft werden?
5. Gab es in den letzten Jahren Adaptierungen des Heeresspital?
Wenn ja, welche?
6. Welche zusätzlichen Adaptierungen wären in Hinblick auf eine Öffnung
für zivile Patienten notwendig?
7. Sind Adaptierungen in Hinblick auf Aufnahme von weiblichen Soldaten
geplant?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?