3090/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf

Die am 9. Juli 1997 an Sie gerichtete Anfrage (2723/J) beantworteten Sie

am 1. September 1997 (2709/AB) ohne auf die von uns gestellten Fragen

einzugehen. Sie begründeten dies damit, daß das Heeresspital

Stammersdorf in Wien-Floridsdorf primär der ärztlichen Versorgung von

Soldaten diene.

Die Öffentlichkeit hat aber ein Recht zu erfahren, warum eine Öffnung des

Heeresspitales mit Teilrechtsfähigkeit scheinbar an Ihrem Ministerium

scheitert, obwohl die Teilrechtsfähigkeit bewirken würde, daß die von den

Sozialversicherungsträgern erstatteten Beiträge dem Budget des

Rechtsträgers (Ihr Ministerium) zugute kommen würde.

Auf Grund des oben angeführten Sachverhaltes stellen die unterzeichneten

Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

schriftliche

ANFRAGE

1. Welche Argumente stehen einer Umwidmung entgegen?

2. Würde durch die Vielfalt der zu versorgenden Erkrankungen eine

bessere Ausbildung des Sanitätspersonals bzw. Ärzte gegeben sein?

Wenn nein, warum nicht?

3. Welche medizinisch technischen Gräte, die das Heeresspital zur

Verfügung hat, könnten für zivile Patienten genutzt werden?

4. Welche medizinisch technischen Gräte müßten für die Behandlung

ziviler Patienten zusätzlich angeschafft werden?

5. Gab es in den letzten Jahren Adaptierungen des Heeresspital?

Wenn ja, welche?

6. Welche zusätzlichen Adaptierungen wären in Hinblick auf eine Öffnung

für zivile Patienten notwendig?

7. Sind Adaptierungen in Hinblick auf Aufnahme von weiblichen Soldaten

geplant?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?