3105/J XX.GP
der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend die nicht ziel führende Anfragebeantwortung 2466/AB auf die parlamentarische
Anfrage 2555/J
Die oben zitierte Anfrage zum Thema Konzentration der österreichischen Stellen im Ausland
bzw. Schaffung eines Österreichhauses in Berlin wurde in der Beantwortung nur
unbefriedigend beantwortet.
Aus diesem Grunde sehen sich die unterfertigten Abgeordneten verpflichtet neuerlich im
Interesse der österreichischen Wirtschaft vorstellig zu werden.
Die Schweiz betreibt schon seit längerem sogenannte „Schweizerhäuser“ im Ausland, in
welchen sämtliche relevanten Dienststellen und Organisationen, wie zum Beispiel Botschaften
und Außenhandelsorganisationen konzentriert sind. Erreicht wird derart vielerlei, nämlich
Kosteneinsparungen für den Staat, Synergien für sämtliche Einmieter und vor allem eine große
Hilfestellung mit kurzen Wegen für exportorientierte Firmen.
Auch seitens der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit ein weiteres solches Projekt in
Indien geplant, welches sich nach einem 1995 in Singapur eröffneten Vorbild richtet. Ziel
dieser Einrichtungen ist es einerseits, das Beratungsangebot der Institutionen der
Außenwirtschaftsförderung unter einem Dach zu vereinen. Zum anderen sollen preisgünstige
Büro- und Ausstellungsflächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit zweisprachigen
Mitarbeitern deutschen Unternehmen helfen, die Anfangsschwierigkeiten beim Markteinstieg
zu meistern. Von dem damit verbundenen Erfahrungsaustausch zwischen Firmenvertretern und
Diplomaten versprechen sich die Initiatoren weitere Synergieeffekte.
Zahlreiche österreichische Fachleute fordern daher seit Jahren ähnliche Modelle auch für unser
Land.
Es ist daher unverständlich, daß in Ihrer Anfragebeantwortung 2466/AB vom 23 Juli 1997 die
Notwendigkeit solcher Aktivitäten grundsätzlich bejaht wird - Sie selbst haben in der zitierten
Anfragebeantwortung ausgeführt: „Die Zusammenlegung von Botschaften und
Außenhandelsstellen in einem Gebäude ist dort, wo die erforderlichen Voraussetzungen
gegeben sind, eine langfristige Zielsetzung sowohl des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten als auch der Wirtschaftskammer.“ - der Fall der österreichischen Vertretung
in Berlin jedoch konträr behandelt wurde.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten die folgende
ANFRAGE
1. Warum haben Sie in Berlin nicht nach Ihren eigenen, oben zitierten, Vorgaben gehandelt?
2. An welchen konkreten Standorten und in welchem Zeitrahmen wird von Ihrer Seite an die
gemeinsame Unterbringung von Botschaft und Außenhandelsstelle (Schaffung von
„Österreichhäusern“) gedacht?