3105/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend die nicht ziel führende Anfragebeantwortung 2466/AB auf die parlamentarische

Anfrage 2555/J

Die oben zitierte Anfrage zum Thema Konzentration der österreichischen Stellen im Ausland

bzw. Schaffung eines Österreichhauses in Berlin wurde in der Beantwortung nur

unbefriedigend beantwortet.

Aus diesem Grunde sehen sich die unterfertigten Abgeordneten verpflichtet neuerlich im

Interesse der österreichischen Wirtschaft vorstellig zu werden.

Die Schweiz betreibt schon seit längerem sogenannte „Schweizerhäuser“ im Ausland, in

welchen sämtliche relevanten Dienststellen und Organisationen, wie zum Beispiel Botschaften

und Außenhandelsorganisationen konzentriert sind. Erreicht wird derart vielerlei, nämlich

Kosteneinsparungen für den Staat, Synergien für sämtliche Einmieter und vor allem eine große

Hilfestellung mit kurzen Wegen für exportorientierte Firmen.

Auch seitens der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit ein weiteres solches Projekt in

Indien geplant, welches sich nach einem 1995 in Singapur eröffneten Vorbild richtet. Ziel

dieser Einrichtungen ist es einerseits, das Beratungsangebot der Institutionen der

Außenwirtschaftsförderung unter einem Dach zu vereinen. Zum anderen sollen preisgünstige

Büro- und Ausstellungsflächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit zweisprachigen

Mitarbeitern deutschen Unternehmen helfen, die Anfangsschwierigkeiten beim Markteinstieg

zu meistern. Von dem damit verbundenen Erfahrungsaustausch zwischen Firmenvertretern und

Diplomaten versprechen sich die Initiatoren weitere Synergieeffekte.

Zahlreiche österreichische Fachleute fordern daher seit Jahren ähnliche Modelle auch für unser

Land.

Es ist daher unverständlich, daß in Ihrer Anfragebeantwortung 2466/AB vom 23 Juli 1997 die

Notwendigkeit solcher Aktivitäten grundsätzlich bejaht wird - Sie selbst haben in der zitierten

Anfragebeantwortung ausgeführt: „Die Zusammenlegung von Botschaften und

Außenhandelsstellen in einem Gebäude ist dort, wo die erforderlichen Voraussetzungen

gegeben sind, eine langfristige Zielsetzung sowohl des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten als auch der Wirtschaftskammer.“ - der Fall der österreichischen Vertretung

in Berlin jedoch konträr behandelt wurde.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten die folgende

ANFRAGE

1. Warum haben Sie in Berlin nicht nach Ihren eigenen, oben zitierten, Vorgaben gehandelt?

2. An welchen konkreten Standorten und in welchem Zeitrahmen wird von Ihrer Seite an die

gemeinsame Unterbringung von Botschaft und Außenhandelsstelle (Schaffung von

„Österreichhäusern“) gedacht?