3106/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister flir auswärtige Angelegenheiten

betreffend die Begnadigung ehemaliger österreichischer Südtirolaktivisten

Schon mit der Anfrage 2699/3 haben die Unterfertigten versucht Ihre Bemühungen für alle

ehemaligen österreichischen Südtirolaktivisten zu hinterfragen. Die diesbezügliche Frage haben

Sie aber inhaltlich nicht beantwortet.

Einerseits haben Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 2747/AB, aufgrund welcher Überlegungen

auch immer, den Kreis der Betroffenen auf die Inhaftierten beschränkt und im übrigen die

Frage mit einem rein formalen Hinweis auf die Zuständigkeit des italienischen

Staatspräsidenten quittiert.

Tatsache ist aber, daß auch heute noch, nach gut dreißig Jahren, einige ehemalige

österreichische Südtirolaktivisten in Italien inhaftiert sind und andere - in Abwesenheit

verurteilt - ständig in der Gefahr leben anläßlich eines Grenzübertritts verhaftet und

ausgeliefert zu werden. Dieses Problem harrt, vor allem in Anbetracht der freundschaftlichen

Beziehungen zwischen Österreich und Italien, der gemeinsamen Mitgliedschaft in der EU

sowie im Sinne einer von solchen Altlasten möglichst ungetrübten Weiterentwicklung der

südtiroler Autonomie, einer Lösung.

Die italienische Seite, allen voran der für Begnadigungen zuständige Staatspräsident, setzt von

sich aus aber offensichtlich keinen Schritt in diese Richtung. Ein Anstoß dazu kann also nur

von Österreich ausgehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten die folgende

ANFRAGE

1. Wie viele österreichische Südtirolaktivisten wurden wegen ihrer politisch motivierten

Aktionen in Italien verurteilt?

2. Wie viele davon sind derzeit inhaftiert?

3. Gegen wie viele Österreicher existieren noch aufrechte internationale Haftbefehle aus den

oben genannten Gründen?

4. Sind Sie der Ansicht, daß sowohl die Inhaftierten als auch die zur Verhaftung

Ausgeschriebenen dreißig Jahre nach der Beendigung der Widerstandshandlungen von

dieser Last befreit werden sollten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie zur Erreichung dieses Zieles setzen?