3111/J XX.GP
der Abgeordneten Motter und Partnerlnnen
an die Bundesministerin für Arbeit Gesundheit und Soziales
betreffend Nichtanwendung des Bazillenausscheidegesetzes im öffentlichen Dienst
Im April dieses Jahres hat die Bundesstaatliche bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalt
Wien mitgeteilt, daß der Bund massive Einsparungen bei den Untersuchungen (Stuhlproben,
Lungenröntgen) nach dem Bazillenausscheidegesetz vorgenommen hat. Angeblich lassen personelle
Engpässe künftig ausschließlich die Befundung von Mitarbeiterinnen in Lebensmittelbetrieben zu.
Ausgenommen von der Untersuchungspflicht aufgrund verschiedener Erlässe des Gesundheitsressorts
ist hingegen das Personal von Betrieben vor allem Großküchen), die zum überwiegenden Teil von
der öffentlichen Hand geführt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
• In welchen Situationen und bei welchen Betrieben ist das Bazillenausscheidegesetz nicht mehr
anzuwenden, besonders im Hinblick auf die im diesem Gesetz vorgeschriebenen Untersuchungen?
2. Durch welche Erlässe „wurden seitens Ihres Ressorts diese Ausnahmebestimmungen ermöglicht?
(Bitte nach Möglichkeit uni Beiheftung dieser Erlässe)
3. Welche anderen Ressorts haben inhaltlich ähnlichlautende Erlässe herausgegeben. geschah dies in
Absprache mit dein Gesundheitsministerium oder gar auf Vorschlag Ihres Ressorts?
4. Trifft es zu, daß daher seit spätestens Mitte dieses Jahres in allen durch Erlaß von der Anwendung
des Bazillenausscheidegesetzes ausgenommenen Betrieben keine Stuhlproben mehr an die
pakteriologischen Untersuchungsansstalten eingesendet und befundet werden?
5. Ist es richtig. daß die Nichtnachbesetzung von Planstellen im Bereich der Bundesstaaltlich
bakteriologisch-serologischen Unterssuchungsanstalt zu einem Verzicht auf die Anwendung des
Bazillenausscheidegesetzes geführt hat?
a) Wenn ja, halten Sie dies im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung breiter und besonders
gefährdeter Bevölkerungsschichten (Schulkinder, Pensionist/Innen) für verantwortbar?
b) Was gedenken Sie gegen die personellen Engpässe in diesem Bereich zu unternehmen?
6. Sind Sie der Ansicht, daß die für den gesundheitlichen Zustand unmittelbar verantwortlichen
BetriebsleiterInnen (zB einer Großküche) ohne den Nachweis eines gesundheitlichen Unbe-
denklichkeitszeugnisses durch die Mitarbeiter seriöserweise für die sanitäre Sicherheit garantieren
können?
7. Von den Ausnahmebestimmungen sind überwiegend öffentliche (oder quasi-öffentliche) Betriebe
betroffen. Sind Sie der Meinung. daß die Gefahr von Bazillen-(Salmonellen-) oder ähnlichen
Erkrankungsfällen im öffentlichen Bereich geringer ist als bei privaten Betrieben?