3114/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier und PartnerInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Ausschüttung der Volksgruppenförderung für das Jahr 1997

Gemäß § 8 Abs. 1 VGG, BGBI. 1976/396, hat der Bund - unbeschadet allgemeiner

Förderungsmaßnahmen - Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Siche-

rung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften

und Rechte dienen, zu fördern. Die Volksgruppenbeiräte haben zu diesem Zweck

dem Bundeskanzler bis zum 15. März jeden Jahres Vorschläge für die Verwendung

der für das jeweilige Kalenderjahr im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Förde-

rungsmittel zu erstatten (§ 10 Abs. 2 VGG).

Die Volksgruppenorganisationen klagen schon durch Jahre über die sehr späte Aus-

schüttung der Förderungsmittel durch das Bundeskanzleramt, jeweils zum Jahres-

ende. Die späte Ausschüttung der Förderungen, die lange Ungewißheit über die Art

(welche Projekte und Maßnahmen werden gefördert) und Höhe der Förderungen

würden ihre Tätigkeit extrem erschweren, oft sogar wichtige Projekte vereiteln.

Bei seinem Staatsbesuch in Slowenien am 24. September 1997, wo auch die Lage

der slowenischen Volksgruppe in Kärnten und der Steiermark zur Sprache kam, er-

klärte der Herr Bundeskanzler, die Volksgruppenförderungsmittel für das Jahr 1997

seien bereits ausgeschüttet worden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundes-

kanzler folgende

ANFRAGE

1.) In welcher Höhe stehen für das Jahr 1997 Förderungsmittel gemäß § 9 VGG für

welche Volksgruppen zur Verfügung?

2.) Welche Förderungen gemäß § 9 VGG wurden bis zum 24. September 1997 für

das laufende Kalenderjahr an welche Empfänger ausgeschüttet?