3122/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. -Ing. Prinzhorn
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Verkauf der Bundesanteile der Bank Austria an ein Konsortium
Im Juli 1997 wurde das Bundesgesetz über die Veräußerung von Aktien der Bank Austria
Aktiengesellschaft im Parlament beschlossen.
Artikel 1 § 1 normiert folgendes: Die Post- und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft
(PTBG) hat die in ihrem Eigentum stehenden Aktien der Bank Austria Aktiengesellschaft bis
zum 31. Dezember 1997 zu veräußern. Mit Zustimmung der Bundesregierung kann diese Frist
um maximal drei Monate verlängert werden.
Artikel 1 § 2 lautet: Vorzugsweise soll die PTBG die Aktien an Kredit- oder Finanzinstitute
oder ein privates Konsortium zum Zweck der für den Bund bestmöglichen Weiterveräußerung
in möglichst breiter Streuung, vorrangig über die Börse, veräußern.
§ 3 lautet wie folgt: Der zu vereinbarende Verkaufspreis hat über dem von der PTBG an die
Republik Österreich geleisteten Kaufpreis zuzüglich der der PTBG entstandenen Kosten für
den Ankauf bzw. den Weiterverkauf der Aktien und zuzüglich der bei der PTBG angefallenen
Zinsen für die Finanzierung des Kaufpreises zu liegen.
§ 4 normiert folgendes: Ein im Zuge der Weiterveräußerung der Aktien im Vergleich zu dem
bezahlten Kaufpreis erzielter Nettomehrerlös ist an die PTBG abzuführen. Dieser
Nettomehrerlös ist an den Bund weiterzuleiten.
In der Begründung zu § 4 heißt es: Bei dem gegebenenfalls an die PTBG abzuführenden und
von der PTBG an den Bund weiterzuleitenden Nettomehrerlös wird es sich um die Differenz
zwischen Anschaffungspreis und Veräußerungspreis für die vom Bankenkonsortium bzw.
einer einzelnen Bank übernommenen Aktien handeln; es ist jedenfalls damit zu rechnen, daß
den Finanzinstituten das von ihnen zu übernehmende Risiko, die ihnen erwachsenden
Finanzierungskosten und die Plazierungskosten marktkonforrn abzugelten sein werden.
In der ParlamentskorrespondenzlGE/11l.121996/Nr.740 heißt es dazu, daß der 17prozentige
Anteil des Bundes an der Bank Austria vorerst der Post und Telekom Beteiligungs GesmbH
übertragen wird, die diesen dann 1997 mittels eines „innovativen Modells“ verkaufen soll.
Bei diesem sogenannten „innovativen Modell“ handelt es sich um eine Verkaufsvariante unter
Einbeziehung von Zwischenhändlern.
In einem Artikel im „Kurier“ vom 30. September wird festgestellt, daß der Verkauf der
Bundesanteile der Bank Austria über zwei
Zwischenhändler, nämlich die PTBG und ein noch
zu findendes privates Konsortium, dem Budget wenigstens eine Mrd. Schilling kosten könne.
Es wird vor allem darauf verwiesen, daß ein privates Konsortium in diesem Zusammenhang
für die Finanzierung und das Risiko Prämien in der Höhe von bis zu 20 Prozent einbehalten
könne. Auch eine Erklärung des Finanzministers wurde veröffentlicht, in der es hieß, daß die
gewählte Variante erlösminimierend wirken kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Gibt es Berechnungen über die Höhe des Abschlages gegenüber dem Börsenkurs einer
Finanzierungs- und Risikoübernahme durch ein bzw. mehrere Konsortien? Wenn ja, um
welche Summen handelt es sich hier? Wenn nein, warum wurden keine solchen
Kostenabschätzungen durchgeführt?
9 Gibt es eine Abstimmung mit der Gemeinde Wien hinsichtlich des weiteren Vorgehens im
Rahmen der Veräußerung der Bank Austria-Anteile der AVZ im Zusammenhang mit der
im Juli beschlossenen Veräußerung der Bundesanteile an der Bank Austria in Bezug auf
Kapitalmarktgesichtspunkte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
3. Aufgrund welcher Kriterien entschied man sich für den Verkauf über ein Konsortium und
somit einer zweistufigen Lösung, wenn dadurch eine zusätzliche Kostenbelastung
absehbar war?
Warum entschied man sich nicht für eine Privatisierung über die Österreichische
Industrieholding AG?
4. im Kurier vom 30. September 1997 werden Sie mit den Worten, daß die gewählte
Variante erlösminimierend wirken kann, zitiert. Gibt es somit bessere Varianten eines
Verkaufs der Bank-Austria-Anteile? Wurden andere Möglichkeiten des Verkaufs der
Bank-Austria-Anteile überprüft und in Erwägung gezogen, durch die eine
erlösminimierende Wirkung ausgeschlossen würde? Wenn ja, welche und warum wurden
diese nicht umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
5. Dr. Sellitsch, Aufsichtsrat-Präsident der Bank Austria, erklärt in einem Interview in der
„Presse“ vom 8. Juli 1997 bezugnehmend auf die "Privatisierungs-Deadline“ 31. März
1998 folgendes: „Das führt zu einer immensen Vernichtung von Volksvermögen und ist
daher eine unkluge Entscheidung“. In welchem Ausmaß werden sich die
Veräußerungserlöse durch das Festhalten am Stichtag 31. März 1998 verringern?
6. Die im Frühjahr dieses Jahres erfolgte Emission von Bank Austria-Aktien verlief
bekanntlich wenig erfolgreich. Wie hoch ist der Börsewert jenes Anteils, der nicht am
Markt zu den entsprechenden Bedingungen
plaziert werden konnte?
7. Das bis zum Jahr 2001 bestehende Vorkaufsrecht der Westdeutschen Landesbank für
AVZ-Aktien der Bank Austria würde bei diesem Anteilsverkauf sicherlich ein weiteres
Erschwernis darstellen. Ist es richtig, daß die WestLB ihr Vorkaufsrecht bis zum Jahr
2001 geltend machen kann oder gibt es eine Vereinbarung darüber, daß sie vorzeitig
darauf verzichten wird? Wenn ja, wann?