3125/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Brix

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht

Gemäß dem § 12 Ozongesetz in Verbindung mit dem § II Ozongesetz 1992 hätte die

Bundesregierung bis spätestens Ende 1996 dem Nationalrat über die erfolgte Reduktion der

Emission von Ozonvorläufersubstanzen zu berichten gehabt. Diese Frist ist nun nahezu

bereits ein Jahr verstrichen, wobei eine ähnliche Frist im Luftreinhaltgesetz für Kesselanlagen

mit einer Berichtspflicht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zuletzt

auch nicht eingehalten wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten sehen darin einen groben Verstoß gegen eine gesetzliche

Berichtspflicht und richten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

nachstehende

Anfrage:

1. Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß der Bericht gemäß § 12 Ozongesetz nicht

rechtzeitig dem Nationalrat zugeleitet wurde?

2. Bis zu welchem Zeitpunkt wird der genannte Bericht dem Nationalrat zur Verfügung

stehen?