3125/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Brix
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Nichterfüllung einer gesetzlichen Berichtspflicht
Gemäß dem § 12 Ozongesetz in Verbindung mit dem § II Ozongesetz 1992 hätte die
Bundesregierung bis spätestens Ende 1996 dem Nationalrat über die erfolgte Reduktion der
Emission von Ozonvorläufersubstanzen zu berichten gehabt. Diese Frist ist nun nahezu
bereits ein Jahr verstrichen, wobei eine ähnliche Frist im Luftreinhaltgesetz für Kesselanlagen
mit einer Berichtspflicht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zuletzt
auch nicht eingehalten wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten sehen darin einen groben Verstoß gegen eine gesetzliche
Berichtspflicht und richten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß der Bericht gemäß § 12 Ozongesetz nicht
rechtzeitig dem Nationalrat zugeleitet wurde?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt wird der genannte Bericht dem Nationalrat zur Verfügung
stehen?