3144/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend neue PTA-Tarife
Am 1. November 1997 macht die Post und Telekom Austria (PTA) (laut ihrer Broschüre)
einen wichtigen Schritt auf dem Weg in das nächste Jahrtausend. Die neuen Tarife ab
1. November sollen in Zukunft leistungsorientierter und marktgerechter sein. Jeder einzelne
Telekom-Anschluß in Österreich kann von den Änderungen profitieren und insgesamt werden,
so laut Information der PTA, die Österreicher und Österreicherinnen etwa 3 Milliarden
Schilling sparen.
Die Änderungen im Detail zeigen eine neue Einteilung sowohl der Tarifvarianten als auch der
Tarifzonen.
So wird die Regionalzone von bisher bis 25 km auf bis 50 km ausgeweitet, die Fernzone 1
reicht bis 200 km, ab 200 km gilt die Fernzone 2.
Betreffend der Tarilvarianten gibt es zwei grobe Einteilungen: Auf der einen Seite erfolgt die
Abstufung der Tarife in Minimum,- Standard,- Geschäftstarif 1 und Geschäftstarif 2, auf der
anderen Seite gibt es eine neue Aufteilung der Tageszeit in vier Zeitzonen. (Siehe auch
Tabelle.)
Das marktgerechte Bild der neuen Tarife ist jedoch täuschend.
In Rücksprache unter anderem mit dem Verein für Konsumenteninformation zeigt sich, daß in
erster Linie die Gestaltung der Informationsbroschüre nicht transparent ist. Der Tarif für die
einzelnen Zeitzonen und Tarifklassen wird neben dem Grundentgelt in Schilling pro Minuten
bemessen. In Wirklichkeit aber wird für z.B. im Minimumtarif bei Regionalzone bis 50 km,
Tageszeit 1, nicht 1,16 Schilling pro Minute, sondern 1,16 Schilling pro Impuls bezahlt. Die
Impulse sind für jede Tarifklasse unterschiedlich lang, wobei gerade bei Spartarifen sich die
Impulse unverhältnismäßig schneller wiederholen.
Weiters kann man behaupten, daß der Wettbewerb gerade in den Bereichen potentieller
Kunden wie Betriebe und Internet-Benützer zur Wirkung kommt. Das heißt, Betriebe und
Internet-Benützer können in Zukunft von den günstigeren Betrieben profitieren, der „kleine“
Verbraucher hingegen nicht. In seinem Fall wird die Rechnung des billigeren Telephonierens
nicht aufgehen. Konkretes Beispiel: Will ein Verbraucher z.B. eine Behörde telephonisch
kontaktieren, so ist dies während der Sparzeit nicht möglich. Außerdem wird das
Telephonieren in der Kernzone praktisch teurer.
Ein weiterer Punkt betrifft die Gebührenbefreiung für bestimmte Gruppen. Diese bleibt
weiterhin aufrecht, jedoch ist nicht einzusehen, warum Personen, die um Gebührenbefreiung
ansuchen, den Standardtarif wählen müssen und keine andere Alternative haben.
Abschließend soll noch einmal bemerkt werden, daß die Gestaltung der Informationsbroschüre
für den Verbraucher nicht überschaubar
ist.
Nachdem Sie als zuständiger Minister die Zustimmung zu diesen neuen Tarifen geben sollen,
erlauben sich die unterzeichneten Abgeordneten folgende Anfrage an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr zu stellen
ANFRAGE
1) Wie begründen Sie die oben angeführte Annahme, daß gerade Betriebe und Internet-
Benützer vom Wettbewerb bzw. von den neuen Tarifen profitieren können, hingegen der
Verbraucher nicht?
2) Wenn diese Annahme nicht der Wirklichkeit entspricht, können Sie anhand von konkreten
Beispielen nachvollziehen, daß der Verbraucher ebenfalls von den Änderungen profitieren
kann?
3) Wieso sind die Impulse für die einzelnen Tarifklassen von unterschiedlicher Dauer?
4) Soll dies in Zukunft geändert werden?
5) Warum müssen Personen, die um Gebührenbefreiung ansuchen, den Standardtarif wählen ?
6) Wieso besteht diesbezüglich keine Wahlfreiheit?
7) Können Sie die oben angeführten eingesparten 3 Milliarden Schilling nachvollziehen?
8) Woraus bestehen diese Einsparungen?
9) Welche Änderungen ergeben sich für die Telephonbenützer im Nordburgenland?
10) Welche Vorteile ergeben sich dadurch flir die Telephonbenützer im Südburgenland ?
11) Können Sie die Vorteile anhand von einem konkreten Beispiel nachvollziehen?
12) Ist die in der Öffentlichkeit genannte Aussage „Ferngespräche billiger“, „Ortsgespräche
teurer“ korrekt?