3147/J XX.GP

 

der Abgeordneten Murauer und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend eigene Kontrollgruppen für das AMS

In einer Bröschüre des AMS Oberösterreich werden für 1997 folgende Ziele genannt:

„Stellen werben und rasch besetzen, Existenz von Arbeitslosen sichern, Jugendarbeitslosigkeit

verhüten, Ausgrenzung aus dem Beschäftigungssystem verhindern und den Strukturwandel

erleichtern.“

Um unser Sozialsystem nicht durch ungerechtfertigten Bezug von Arbeitslosenunterstützung

zu belasten und somit für jene zu gefährden, die dessen tatsächlich bedürfen, ist eine effiziente

Kontrolle nötig. Diese Kontrolle wird aber weder als Ziel explizit genannt, noch scheint sie in

den dazu angeführten Maßnahmen auf Darin wird lediglich eine „laufende Beobachtung der

Antragszugänge und Erledigungen“ angeführt.

Es gibt zwar im AMS eine generelle Kontrolle durch den Rechnungshof, ein Controlling, eine

Revision, ein internes Kontrollsystem mit laufenden Stichproben und eigene

Kontrollaufgaben der RGS-Leiter, aber keine eigenen Kontrollgruppen wie bei den

Sozialversicherungsanstalten. Diese überprüfen laufend vor Ort die Einhaltung des

Krankenstandes und entfalten eine beträchtliche präventive Wirkung.

Die bloße Existenz solcher Kontrollgruppen im AMS-Bereich würde ebenfalls als

Mißbrauchsprävention wirken. Damit würde die Hemmschwelle hinaufgesetzt,

Arbeitslosenunterstützung zu beziehen und daneben gewerbsmäßig der Schwarzarbeit

nachzugehen.

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage:

1. In welchem Ausmaß stellte das AMS 1995 und 1996 Rückforderungen wegen

ungerechtfertigten Bezuges von Arbeitslosenunterstützung wegen gleichzeitiger

Schwarzarbeit?

2. Halten Sie die Kontrollmechanismen des AMS für ausreichend, um Bezüge von

Arbeitslosenunterstützung bei gleichzeitiger gewerbsmäßiger Schwarzarbeit mit hoher

Wahrscheinlichkeit als ungerechtfertigt nachweisen zu können?

3. Können Sie sich vorstellen, Kontrollgruppen ähnlich denen der Sozialversicherungen auch

im Wirkungsbereich des AMS einzusetzen? Wenn ja, bis wann werden Sie diese

installieren? Wenn nein, warum nicht?