3147/J XX.GP
der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend eigene Kontrollgruppen für das AMS
In einer Bröschüre des AMS Oberösterreich werden für 1997 folgende Ziele genannt:
„Stellen werben und rasch besetzen, Existenz von Arbeitslosen sichern, Jugendarbeitslosigkeit
verhüten, Ausgrenzung aus dem Beschäftigungssystem verhindern und den Strukturwandel
erleichtern.“
Um unser Sozialsystem nicht durch ungerechtfertigten Bezug von Arbeitslosenunterstützung
zu belasten und somit für jene zu gefährden, die dessen tatsächlich bedürfen, ist eine effiziente
Kontrolle nötig. Diese Kontrolle wird aber weder als Ziel explizit genannt, noch scheint sie in
den dazu angeführten Maßnahmen auf Darin wird lediglich eine „laufende Beobachtung der
Antragszugänge und Erledigungen“ angeführt.
Es gibt zwar im AMS eine generelle Kontrolle durch den Rechnungshof, ein Controlling, eine
Revision, ein internes Kontrollsystem mit laufenden Stichproben und eigene
Kontrollaufgaben der RGS-Leiter, aber keine eigenen Kontrollgruppen wie bei den
Sozialversicherungsanstalten. Diese überprüfen laufend vor Ort die Einhaltung des
Krankenstandes und entfalten eine beträchtliche präventive Wirkung.
Die bloße Existenz solcher Kontrollgruppen im AMS-Bereich würde ebenfalls als
Mißbrauchsprävention wirken. Damit würde die Hemmschwelle hinaufgesetzt,
Arbeitslosenunterstützung zu beziehen und daneben gewerbsmäßig der Schwarzarbeit
nachzugehen.
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an die
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1. In welchem Ausmaß stellte das AMS 1995 und 1996 Rückforderungen wegen
ungerechtfertigten Bezuges von Arbeitslosenunterstützung wegen gleichzeitiger
Schwarzarbeit?
2. Halten Sie die Kontrollmechanismen des AMS für ausreichend, um Bezüge von
Arbeitslosenunterstützung bei gleichzeitiger gewerbsmäßiger Schwarzarbeit mit hoher
Wahrscheinlichkeit als ungerechtfertigt nachweisen zu können?
3. Können Sie sich vorstellen, Kontrollgruppen ähnlich denen der Sozialversicherungen auch
im Wirkungsbereich des AMS einzusetzen? Wenn ja, bis wann werden Sie diese
installieren? Wenn nein, warum nicht?