3148/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft

betreffend Kauf und Pacht von Fischereirechten durch die Wasserkraftwirtschaft

In letzter Zeit verstärkt sich im Bundesgebiet das Interesse der Betreiber von Wasserkraftwerken an

Kauf oder Pachtung von Fischereirechten, insbesondere in den Bereichen, die sie selbst durch den

Betrieb des Wasserkraftwerkes beeinträchtigen.

Beispielsweise hat die Steiermärkische Elektrizitätswerke AG (STEWEAG) kürzlich die

Fischereirechte in jenem Teil der Steirischen Enns zwischen Hieflau und der oberösterreichischen

Landesgrenze erworben, in dem sie mehrere Kraftwerke betreibt. Die STEWAG ist darüber

hinaus bemüht, weitere Fischereirechte der Enns, der Mur und einiger ihrer Zubringer zu kauten

oder zumindest zu pachten.

Zur Frage der möglichen Unvereinbarkeit des Besitzes von Wassernutzungs- und Fischereirechten

und zur fischökologischen Situation in der Umgebung von Wasserkraftwerken wurden vom

Landesfischereiverband Steiermark Gutachten angefordet. Diese Gutachten stellen fest,, daß das

Österreichische Wasserrechtsgesetz zwar vorsieht, daß die Nutzung von Fließgewässsern die

„ökologische Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen darf‘, daß allerdings fast jedes Kraftwerk

einen beträchtlichen Eingriff in das aquatische System bedeutet (Stauraumspülung,

Restwasserfragen, Schwellbetrieb, Kontinuumsunterbrechung und vieles mehr)

Das Gutachten mündet in der Aussage, daß der im Wasserrechtsgesetz vorgesehene

interessenausgleich bei der Nutzung von Fließgewässern nur dann zielführend gewährleistet ist,

wenn dem Anspruch auf energiewirtschaftliche Nutzung lundierte Argumente jener Parteien, die für

die ökologische Funktionsfähigkeit eintreten, entgegengestellt und dementsprechend gewertet

werden. Als solche Parteien sind naturgemäß neben Naturschutzverbänden Fischereivereine,

Revierausschüsse und ähnliche anzusehen.

Die Interessen der Fischereiverbände, Revierausschüsse und schließlich der über 200.000 Fischer in

Österreich vertretend richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

Land - und Forstwirtschaft nachstehende

ANFRAGE:

1.) Ist Ihnen die zunehmende Tendenz zu Kauf oder Pacht von Fischereirechten seitens der

Betreiber von Wasserkraftwerken bekannt?

Wenn ja, befürworten Sie diese Entwicklung und wenn ja, warum?

Wenn nein, wann werden Sie die in der Präambel angesprochene Problematik prüfen?

2.) Ist Ihnen bekannt, welche und wie viele Betreiber von Wasserkraftwerken bereits

Fischereirechte gekauft oder gepachtet haben?

Wenn ja, welche sind die betreffenden Betreiber?

3.) Erachten Sie die Nutzung von Fließgewässern bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von

Fischereirechten durch ein und die selbe juristische oder natürliche Person als unvereinbar im

Sinne des Wasserrechtsgesetzes?

Wenn ja, wann werden Sie diesbezüglich die entsprechenden Initiativen setzen ?

Wenn nein, warum nicht?

4.) Erachten Sie den Kauf bzw. die Pacht von Fischereirechten durch Betreiber von

Wasserkraftwerken insofern als Umgehung des Wassererchtsgesetzes, als dadurch die

Kontrolle der Erhaltung des natürlichen aquatischen Systems durch die in der Präambel

genannten Institutionen (Fischereiverband und ähnliche) verunmöglicht wird?

Wenn ja, wann werden Sie diesbezüglich die entsprechenden Initiativen setzen?

Wenn nein, warum nicht?

5.) Erachten Sie den Kauf bzw. die Pacht von Fischereirechten durch Betreiber von

Wasserkraftwerken insofern als Verletzung des Wasserrechtsgesetzes, als dies zu einer

Interessenskonzentration zugunsten der Energiegewinnung und zu Lasten der Erhaltung des

natürlichen aquatischen Systems führt?

Wenn ja, wann werden Sie diesbezüglich die entsprechenden Initiativen setzen ?

Wenn nein, warum nicht?

6.) Stehen Ihnen Gutachten über Eingriffe in das natürliche aquatische System durch den Erwerb

bzw. die Pacht von Fischereirechten seitens der Betreiber von Wasserkraftwerken zur

Verfügung?

Wenn ja, wie viele, von wem stammen die betreffenden Gutachten, zu welchen Ergebnissen

kommen diese im einzelnen und gibt es Gutachten, die sich mit einem speziellen Fall befassen

und wenn ja, um weichen Fall handelt es sich hierbei und zu welchem Ergebnis kommt das

betreffende Gutachten im einzelnen?