3148/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft
betreffend Kauf und Pacht von Fischereirechten durch die Wasserkraftwirtschaft
In letzter Zeit verstärkt sich im Bundesgebiet das Interesse der Betreiber von Wasserkraftwerken an
Kauf oder Pachtung von Fischereirechten, insbesondere in den Bereichen, die sie selbst durch den
Betrieb des Wasserkraftwerkes beeinträchtigen.
Beispielsweise hat die Steiermärkische Elektrizitätswerke AG (STEWEAG) kürzlich die
Fischereirechte in jenem Teil der Steirischen Enns zwischen Hieflau und der oberösterreichischen
Landesgrenze erworben, in dem sie mehrere Kraftwerke betreibt. Die STEWAG ist darüber
hinaus bemüht, weitere Fischereirechte der Enns, der Mur und einiger ihrer Zubringer zu kauten
oder zumindest zu pachten.
Zur Frage der möglichen Unvereinbarkeit des Besitzes von Wassernutzungs- und Fischereirechten
und zur fischökologischen Situation in der Umgebung von Wasserkraftwerken wurden vom
Landesfischereiverband Steiermark Gutachten angefordet. Diese Gutachten stellen fest,, daß das
Österreichische Wasserrechtsgesetz zwar vorsieht, daß die Nutzung von Fließgewässsern die
„ökologische Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen darf‘, daß allerdings fast jedes Kraftwerk
einen beträchtlichen Eingriff in das aquatische System bedeutet (Stauraumspülung,
Restwasserfragen, Schwellbetrieb, Kontinuumsunterbrechung und vieles mehr)
Das Gutachten mündet in der Aussage, daß der im Wasserrechtsgesetz vorgesehene
interessenausgleich bei der Nutzung von Fließgewässern nur dann zielführend gewährleistet ist,
wenn dem Anspruch auf energiewirtschaftliche Nutzung lundierte Argumente jener Parteien, die für
die ökologische Funktionsfähigkeit eintreten, entgegengestellt und dementsprechend gewertet
werden. Als solche Parteien sind naturgemäß neben Naturschutzverbänden Fischereivereine,
Revierausschüsse und ähnliche
anzusehen.
Die Interessen der Fischereiverbände, Revierausschüsse und schließlich der über 200.000 Fischer in
Österreich vertretend richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft nachstehende
ANFRAGE:
1.) Ist Ihnen die zunehmende Tendenz zu Kauf oder Pacht von Fischereirechten seitens der
Betreiber von Wasserkraftwerken bekannt?
Wenn ja, befürworten Sie diese Entwicklung und wenn ja, warum?
Wenn nein, wann werden Sie die in der Präambel angesprochene Problematik prüfen?
2.) Ist Ihnen bekannt, welche und wie viele Betreiber von Wasserkraftwerken bereits
Fischereirechte gekauft oder gepachtet haben?
Wenn ja, welche sind die betreffenden Betreiber?
3.) Erachten Sie die Nutzung von Fließgewässern bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von
Fischereirechten durch ein und die selbe juristische oder natürliche Person als unvereinbar im
Sinne des Wasserrechtsgesetzes?
Wenn ja, wann werden Sie diesbezüglich die entsprechenden Initiativen setzen ?
Wenn nein, warum nicht?
4.) Erachten Sie den Kauf bzw. die Pacht von Fischereirechten durch Betreiber von
Wasserkraftwerken insofern als Umgehung des Wassererchtsgesetzes, als dadurch die
Kontrolle der Erhaltung des natürlichen aquatischen Systems durch die in der Präambel
genannten Institutionen (Fischereiverband und ähnliche) verunmöglicht wird?
Wenn ja, wann werden Sie diesbezüglich die entsprechenden Initiativen setzen?
Wenn nein, warum nicht?
5.) Erachten Sie den Kauf bzw. die Pacht von Fischereirechten durch Betreiber von
Wasserkraftwerken insofern als Verletzung des Wasserrechtsgesetzes, als dies zu einer
Interessenskonzentration zugunsten der Energiegewinnung und zu Lasten der Erhaltung des
natürlichen aquatischen Systems führt?
Wenn ja, wann werden Sie diesbezüglich die entsprechenden Initiativen setzen ?
Wenn nein, warum nicht?
6.) Stehen Ihnen Gutachten über Eingriffe in das natürliche aquatische System durch den Erwerb
bzw. die Pacht von Fischereirechten seitens der Betreiber von Wasserkraftwerken zur
Verfügung?
Wenn ja, wie viele, von wem stammen die betreffenden Gutachten, zu welchen Ergebnissen
kommen diese im einzelnen und gibt es Gutachten, die sich mit einem speziellen Fall befassen
und wenn ja, um weichen Fall handelt es sich hierbei und zu welchem Ergebnis kommt das
betreffende Gutachten im einzelnen?