3149/J XX.GP
der Abgeordneten Ing. Nußbaumer, Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Verschiebung des Beginns der dritten Stufe der WWU
Geht es nach dem Willen der Regierungen, so soll die dritte Stufe der Wirtschafts - und
Währungsunion mit 1.1.1999 beginnen. Die große Anzahl der offen Fragen und der
ungelösten Probleme veranlaßt immer mehr namhafte Wissenschafter und Experten sowie
renommierte Politiker für eine Verschiebung des Beginns der dritten Stufe der WWU zu
plädieren. Massive Nachteile für die Arbeitnehmer sowie die Risiken, aufgrund einer
überhasteten Einführung des Euro, könnten vermieden werden, wenn sich die Regierungen
den Expertenmeinungen anschließen würden. Gerade das Maastricht-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hält fest, daß Deutschland durch die Ratifikation des
EU-Vertrages sich nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr
steuerbaren „Automatismus“ zu einer Währungsunion unterworfen hat, und der Zeitpunkt für
den Eintritt in die dritte Stufe der WWU (spätestens 1999) ‚,eher als Zielvorgabe, denn als
reditlich durchsetzbares Datum" zu qualifizieren ist. Letztlich erteilt das
Bundesverfassungsgericht mit seiner Interpretation jener Auffassung eine Absage, die in der
Endstufe der Währungsunion eine Solidargemeinschaft ,, auf Gedeih und Verderb“ sieht und
bejaht die Möglichkeit des Ausscherens des einzelnen Mitgliedstaates.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE:
1. Stellt Ihrer Auffassung nach eine allfällige Verschiebung des Beginns der 3. Stufe der
WWU eine politische Option für die österreichische Bundesregierung dar?
• Wenn nein, warum nicht?
2. Teilen Sie die Auffassung von Bundesbankpräsident Tietmeyer, daß „im Falle einer
Verschiebung der Währungsunion weder die Wirtschaft aus den Fugen geraten noch der
Himmel über Europa einstürzen würde“?
• Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?
3. Wie beurteilen Sie den Vorschlag von Sachsens Ministerpräsident Biedenkopf einer
fünfjährigen Testphase‘ in der es innerhalb der EU zwar feste Wechselkurse, aber noch
keinen Euro geben soll, um in dieser Zeit die nachhaltige Erfüllung und Einhaltung der
Konvergenzkriterien durch die Mitgliedstaaten zu prüfen und dadurch die Unsicherheiten
und Risiken einer überhasteten
Euro-Einführung zu minimieren?
4. Teilen Sie die im Maastricht-Urteil vertretene Auffassung des deutschen
Bundesverfassungsgerichts, daß der Zeitpunkt für den Eintritt in die dritte Stufe der WWU
(spätestens 1999) „eher als Zielvorgabe, denn als rechtlich durchsetzbares Datum" zu
qualifizieren ist?
• Wenn nein, warum nicht?
5. Besteht Ihrer Auffassung nach die Möglichkeit einer Verschiebung des Beginns der 3.
Stufe der WWU ohne den EGV zu verletzen?
• Wenn ja, welche?
• Wenn nein, warum nicht?
6. Teilen Sie die Meinung von Premierminister Juncker, wonach „der Wortlaut des Vertrages
es erlaubt, bis Ende dieses Jahres einen anderen Termin festzulegen als den 1.1.1999" ?
• Wenn nein, warum nicht?
7. Wie ist Ihrer Auffassung nach Art. 109j Abs. 4 Satz 1 EGV auszulegen?