3149/J XX.GP

 

der Abgeordneten Ing. Nußbaumer, Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Verschiebung des Beginns der dritten Stufe der WWU

Geht es nach dem Willen der Regierungen, so soll die dritte Stufe der Wirtschafts - und

Währungsunion mit 1.1.1999 beginnen. Die große Anzahl der offen Fragen und der

ungelösten Probleme veranlaßt immer mehr namhafte Wissenschafter und Experten sowie

renommierte Politiker für eine Verschiebung des Beginns der dritten Stufe der WWU zu

plädieren. Massive Nachteile für die Arbeitnehmer sowie die Risiken, aufgrund einer

überhasteten Einführung des Euro, könnten vermieden werden, wenn sich die Regierungen

den Expertenmeinungen anschließen würden. Gerade das Maastricht-Urteil des

Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hält fest, daß Deutschland durch die Ratifikation des

EU-Vertrages sich nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr

steuerbaren „Automatismus“ zu einer Währungsunion unterworfen hat, und der Zeitpunkt für

den Eintritt in die dritte Stufe der WWU (spätestens 1999) ‚,eher als Zielvorgabe, denn als

reditlich durchsetzbares Datum" zu qualifizieren ist. Letztlich erteilt das

Bundesverfassungsgericht mit seiner Interpretation jener Auffassung eine Absage, die in der

Endstufe der Währungsunion eine Solidargemeinschaft ,, auf Gedeih und Verderb“ sieht und

bejaht die Möglichkeit des Ausscherens des einzelnen Mitgliedstaates.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE:

1. Stellt Ihrer Auffassung nach eine allfällige Verschiebung des Beginns der 3. Stufe der

WWU eine politische Option für die österreichische Bundesregierung dar?

• Wenn nein, warum nicht?

2. Teilen Sie die Auffassung von Bundesbankpräsident Tietmeyer, daß „im Falle einer

Verschiebung der Währungsunion weder die Wirtschaft aus den Fugen geraten noch der

Himmel über Europa einstürzen würde“?

• Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?

3. Wie beurteilen Sie den Vorschlag von Sachsens Ministerpräsident Biedenkopf einer

fünfjährigen Testphase‘ in der es innerhalb der EU zwar feste Wechselkurse, aber noch

keinen Euro geben soll, um in dieser Zeit die nachhaltige Erfüllung und Einhaltung der

Konvergenzkriterien durch die Mitgliedstaaten zu prüfen und dadurch die Unsicherheiten

und Risiken einer überhasteten Euro-Einführung zu minimieren?

4. Teilen Sie die im Maastricht-Urteil vertretene Auffassung des deutschen

Bundesverfassungsgerichts, daß der Zeitpunkt für den Eintritt in die dritte Stufe der WWU

(spätestens 1999) „eher als Zielvorgabe, denn als rechtlich durchsetzbares Datum" zu

qualifizieren ist?

• Wenn nein, warum nicht?

5. Besteht Ihrer Auffassung nach die Möglichkeit einer Verschiebung des Beginns der 3.

Stufe der WWU ohne den EGV zu verletzen?

• Wenn ja, welche?

• Wenn nein, warum nicht?

6. Teilen Sie die Meinung von Premierminister Juncker, wonach „der Wortlaut des Vertrages

es erlaubt, bis Ende dieses Jahres einen anderen Termin festzulegen als den 1.1.1999" ?

• Wenn nein, warum nicht?

7. Wie ist Ihrer Auffassung nach Art. 109j Abs. 4 Satz 1 EGV auszulegen?