3156/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Harald Ofner, Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kulturzentrum „Haus der Heimat“ in Wien
Bereits im Jahre 1990 stellten die Abgeordneten Preiß, Gaigg und Ofner
einen Entschließungsantrag betreffend eine „Stiftung Kulturzentrum für die
deutschsprachigen Alt-Österreicher aus dem Sudeten-, Karpaten- und
Donauraum“ (357/A(E), XVII. GGP).
In diesem Antrag wurde festgestellt, daß vor dem Ende des Zweiten
Weltkrieges Guthaben bei Banken im damaligen Sudetenland - sohin im
heutigen Staatsgebiet der tschechischen Republik - zu Banken im
heutigen Österreich transferiert wurden.
Diese Guthaben machten einige hundert Millionen Schilling aus und sind,
soweit die Berechtigten den Krieg überlebten, aufgefunden wurden und
ihre diesbezüglichen Rechte nachweisen konnten, diesen zugesprochen
worden. Die verbleibende Summe ist per Gesetz in das Eigentum der
Republik Österreich übertragen worden.
Die Bundesregierung ist daher im erwähnten Antrag ersucht worden,
entsprechende Schritte einzuleiten, um aus den erwähnten Mitteln eine
Stiftung zu errichten. Aus den Erträgen dieser Stiftung sollte ein „Haus der
Heimat“ errichtet und in der Folge der laufende Betrieb ermöglicht
werden.
Das „Haus der Heimat“ konnte nun nach sechs Jahren aus Mitteln des
Bundes, der Länder Wien und Oberösterreich, sowie aus Eigenmittel der
Vertriebenenverbände errichtet werden. Die feierliche Eröffnung fand am
14. Dezember 1996 statt.
Trotz diverser Wahlversprechen der Regierungsparteien (auf die Frage der
Donauschwäbischen Landsmannschaft vor der Wahl 1995, ob die „Partei
bereit sei, dafür einzutreten, daß auch in Zukunft die Bundesregierung
diese Zentrum ideell und finanziell fortlaufend fördert“, antwortete die
ÖVP: „Gemäß dem im österr. Nationalrat beschlossenen
Entschließungsantrag treten wir dafür ein“, und die SPÖ: „Die Partei ist
bereit, dieses Zentrum auch in Zukunft zu fördern“) wurde sowohl eine
finanzielle Unterstützung für den Aufbau einer Zentralbibliothek durch das
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten als auch
eine finanzielle Unterstützung für die Führung des Hauses durch das
Bundesministerium für Finanzen bzw. durch den Bundeskanzler abgelehnt.
Auf Grund des oben angeführten Sachverhaltes stellen die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende schriftliche
ANFRAGE
1. Wieviele Millionen Schilling wurden nach Ende des Zweiten Weltkrieges
von Banken im damaligen Sudetenland zu Banken im heutigen
Österreich transferiert?
2. Wieviele von diesen Millionen wurden an Geschädigte ausbezahlt?
3. In welcher Höhe beliefe sich das dem Staat verbliebene Vermögen
unter Berücksichtigung einer gängigen Verzinsung zum heutigen Tag?
4. Würde Ihrer Meinung nach dieses Geld, eingezahlt in eine Stiftung,
ausreichen, um aus den Zinserträgen die Führung des „Hauses der
Heimat“ zu finanzieren?
Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen, dieses Geld einer
dementsprechenden Stiftung zur Verfügung zu stellen?