3156/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Harald Ofner, Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kulturzentrum „Haus der Heimat“ in Wien

Bereits im Jahre 1990 stellten die Abgeordneten Preiß, Gaigg und Ofner

einen Entschließungsantrag betreffend eine „Stiftung Kulturzentrum für die

deutschsprachigen Alt-Österreicher aus dem Sudeten-, Karpaten- und

Donauraum“ (357/A(E), XVII. GGP).

In diesem Antrag wurde festgestellt, daß vor dem Ende des Zweiten

Weltkrieges Guthaben bei Banken im damaligen Sudetenland - sohin im

heutigen Staatsgebiet der tschechischen Republik - zu Banken im

heutigen Österreich transferiert wurden.

Diese Guthaben machten einige hundert Millionen Schilling aus und sind,

soweit die Berechtigten den Krieg überlebten, aufgefunden wurden und

ihre diesbezüglichen Rechte nachweisen konnten, diesen zugesprochen

worden. Die verbleibende Summe ist per Gesetz in das Eigentum der

Republik Österreich übertragen worden.

Die Bundesregierung ist daher im erwähnten Antrag ersucht worden,

entsprechende Schritte einzuleiten, um aus den erwähnten Mitteln eine

Stiftung zu errichten. Aus den Erträgen dieser Stiftung sollte ein „Haus der

Heimat“ errichtet und in der Folge der laufende Betrieb ermöglicht

werden.

Das „Haus der Heimat“ konnte nun nach sechs Jahren aus Mitteln des

Bundes, der Länder Wien und Oberösterreich, sowie aus Eigenmittel der

Vertriebenenverbände errichtet werden. Die feierliche Eröffnung fand am

14. Dezember 1996 statt.

Trotz diverser Wahlversprechen der Regierungsparteien (auf die Frage der

Donauschwäbischen Landsmannschaft vor der Wahl 1995, ob die „Partei

bereit sei, dafür einzutreten, daß auch in Zukunft die Bundesregierung

diese Zentrum ideell und finanziell fortlaufend fördert“, antwortete die

ÖVP: „Gemäß dem im österr. Nationalrat beschlossenen

Entschließungsantrag treten wir dafür ein“, und die SPÖ: „Die Partei ist

bereit, dieses Zentrum auch in Zukunft zu fördern“) wurde sowohl eine

finanzielle Unterstützung für den Aufbau einer Zentralbibliothek durch das

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten als auch

eine finanzielle Unterstützung für die Führung des Hauses durch das

Bundesministerium für Finanzen bzw. durch den Bundeskanzler abgelehnt.

Auf Grund des oben angeführten Sachverhaltes stellen die unterzeichneten

Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende schriftliche

ANFRAGE

1. Wieviele Millionen Schilling wurden nach Ende des Zweiten Weltkrieges

von Banken im damaligen Sudetenland zu Banken im heutigen

Österreich transferiert?

2. Wieviele von diesen Millionen wurden an Geschädigte ausbezahlt?

3. In welcher Höhe beliefe sich das dem Staat verbliebene Vermögen

unter Berücksichtigung einer gängigen Verzinsung zum heutigen Tag?

4. Würde Ihrer Meinung nach dieses Geld, eingezahlt in eine Stiftung,

ausreichen, um aus den Zinserträgen die Führung des „Hauses der

Heimat“ zu finanzieren?

Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen, dieses Geld einer

dementsprechenden Stiftung zur Verfügung zu stellen?