3157/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Höchtl

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend geplante unzweckmäßige Verschärfungen des Vereinsgesetzes

Zeitungsberichten der vergangenen Tage war zu entnehmen, daß das Bundes-

ministerium für Inneres eine wesentliche Verschärfung des Vereinsrechtes vor-

nehmen will. So sollen Vereine künftig in ein Register ähnlich dem Firmenbuch ein-

getragen werden. Sie sollen den Firmen Jahresrechnungsabschlüsse vorlegen und

sich von Steuerprüfern durchleuchten lassen. Auch das Anmelden soll strenger

und schwieriger werden.

Durch diese Maßnahmen droht insgesamt eine Verbürokratisierung des Vereins-

rechtes, die allen Bemühungen der Bundesregierung zur Verwaltungsverein-

fachung zuwiderläuft.

Dieser Entwurf hat sofort nach Veröffentlichung in den Medien überaus negative

Reaktionen hervorgerufen. Die vorgesehenen bürokratischen Schikanen werden

übereinstimmend abgelehnt, da die Vereine wichtige gesellschaftliche Aufgaben

übernehmen und somit zu den wichtigsten Bausteinen der zivilen Gesellschaft

gehören. Insbesondere haben sich maßgebliche Politiker der ÖVP gegen diesen

Entwurf ausgesprochen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Inneres folgende

Anfrage:

1. Was hat Sie dazu bewogen, einen derartigen Entwurf zur Verschärfung des

Vereinsgesetzes auszuarbeiten, der wesentliche bürokratische Schikanen sowie

eine Aufblähung des zur Vollziehung notwendigen Beamtenapparates mit sich

bringt?

2. Bekennen Sie sich zur Linie der Bundesregierung, Verwaltungsabläufe zu ver-

einfachen und Staatsaufgaben nur auf den Bereich des unbedingt Notwendigen

zu beschränken?

Wenn ja, wie beurteilen Sie unter diesem Gesichtspunkt den vorliegenden

Entwurf zum Vereinsgesetz?

3. Wie werden Sie künftig gewährleisten, daß Vereine, die in Österreich wesent-

liche gesellschaftliche Funktionen innehaben, auch weiterhin ohne bürokratische

Schikanen existieren und arbeiten können?

4. Werden Sie den vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung der bislang ein-

getroffenen negativen Stellungnahmen grundlegend überarbeiten?

Wenn ja, wann ist mit einem neuerlichen Entwurf des Innenministeriums zu

rechnen?

Wenn nein, werden Sie die Novellierungstendenzen gänzlich fallen lassen?