3157/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Höchtl
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend geplante unzweckmäßige Verschärfungen des Vereinsgesetzes
Zeitungsberichten der vergangenen Tage war zu entnehmen, daß das Bundes-
ministerium für Inneres eine wesentliche Verschärfung des Vereinsrechtes vor-
nehmen will. So sollen Vereine künftig in ein Register ähnlich dem Firmenbuch ein-
getragen werden. Sie sollen den Firmen Jahresrechnungsabschlüsse vorlegen und
sich von Steuerprüfern durchleuchten lassen. Auch das Anmelden soll strenger
und schwieriger werden.
Durch diese Maßnahmen droht insgesamt eine Verbürokratisierung des Vereins-
rechtes, die allen Bemühungen der Bundesregierung zur Verwaltungsverein-
fachung zuwiderläuft.
Dieser Entwurf hat sofort nach Veröffentlichung in den Medien überaus negative
Reaktionen hervorgerufen. Die vorgesehenen bürokratischen Schikanen werden
übereinstimmend abgelehnt, da die Vereine wichtige gesellschaftliche Aufgaben
übernehmen und somit zu den wichtigsten Bausteinen der zivilen Gesellschaft
gehören. Insbesondere haben sich maßgebliche Politiker der ÖVP gegen diesen
Entwurf ausgesprochen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Was hat Sie dazu bewogen, einen derartigen Entwurf zur Verschärfung des
Vereinsgesetzes auszuarbeiten, der wesentliche bürokratische Schikanen sowie
eine Aufblähung des zur Vollziehung notwendigen Beamtenapparates mit sich
bringt?
2. Bekennen Sie sich zur Linie der Bundesregierung, Verwaltungsabläufe zu ver-
einfachen und Staatsaufgaben nur auf den Bereich des unbedingt Notwendigen
zu beschränken?
Wenn ja, wie beurteilen Sie unter diesem Gesichtspunkt den vorliegenden
Entwurf zum Vereinsgesetz?
3. Wie werden Sie künftig gewährleisten, daß Vereine, die in Österreich wesent-
liche gesellschaftliche Funktionen innehaben, auch weiterhin ohne bürokratische
Schikanen existieren und arbeiten können?
4. Werden Sie den vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung der bislang ein-
getroffenen negativen Stellungnahmen grundlegend überarbeiten?
Wenn ja, wann ist mit einem neuerlichen Entwurf des Innenministeriums zu
rechnen?
Wenn nein, werden Sie die Novellierungstendenzen gänzlich fallen lassen?