3167/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Gleichbehandlung und Vergabe öffentlicher Förderungen

Das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Ebenen des

Erwerbslebens ist noch lange nicht erreicht. Die Einflußnahme des Staates auf das

Wirtschaftsleben mittels öffentlicher Aufträge und Vergabewesen kann diesem Ziel zunutze

gemacht werden. Eine Möglichkeit, auf die Betriebe hinsichtlich der Verwirklichung des

Gleichbehandlungsgebotes einzuwirken, liegt in der Verbindung dieser Frage mit der

Gewährung von Förderungsmaßnahmen. So normiert § 2 b des Gleichbehandlungsgesetzes,

daß einem diskriminierenden Betrieb öffentliche Förderungsmittel zu versagen sind. Neben

einem zu fordernden Ausbau der diesbezüglichen Normen ist nach der realen Umsetzung

dieser Bestimmung zu fragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Förderungszusagen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz wurden

1995 und 1996 vergeben?

Wieviele Förderungszusagen nach dem KMV-Förderungsgesetz wurden 1995 und

1996 vergeben?

2. Wird die Frage der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern lt § 2b

Gleichbehandlungsgesetz vor der Erteilung von Förderungszusagen geprüft?

Wenn ja, wie wird dieser Sachverhalt geprüft?

3. Wieviele Förderungszusagen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz wurden

laut § 2b Gleichbehandlungsgesetz 1995 und 1996 verweigert?

Wieviele Förderungszusagen nach dem KMV-Förderungsgesetz wurden laut § 2b

Gleichbehandlungsgesetz 1995 und 1996 verweigert?