3169/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend dringenden Regelungsbedarf bei der Haltung von Wildtieren in

Zirkusunternehmen

Die Problematik von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist in den letzten Jahren immer mehr

in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, sei es aus Tier- oder Artenschutz- oder aus

Sicherheitsgründen. Obwohl das Datenmaterial sehr schlecht ist, ergab eine Studie, daß es

in Österreich während des Zeitraumes 1970 bis 1997 rund 32 Unfälle mit Zirkustieren gab.

17 der bekannten Unfälle ereigneten sich mit Großkatzen, 4 mit Elefanten, 4 mit Affen und

2 mit Bären. 6 der bekannten Unfälle ereigneten sich allein in den letzten eineinhalb Jahren.

In 20 Fällen wurden Menschen verletzt, in einem sogar ein Mensch getötet.

Zirkustiere sind Lebewesen mit ganz spezifischen Bedürfnissen und Empfindungen.

Grundsätzlich ist die Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen grob artwidrig und daher zu

verbieten. Als wesentliche Argumente können neben schlechten Haltungsbedingungen

angeführt werden, daß die natürlichen Verhaltensweisen massiv beschnitten werden, es sich

oft um vom Aussterben bedrohte Tiere handelt (Menschenaffen, Bären, Großkatzen) und

den Tieren Dressurleistungen abverlangt werden, die dem natürlichen Verhalten

widersprechen.

Meistens werden die Tiere nur für eine Saison vom Zirkus angemietet. Zum ständigen

Ortswechsel kommt daher auch der Wechsel der Bezugspersonen. Der oftmalige

Standortwechsel bedeutet für die Tiere einen lebenslangen Transport, der verbunden ist mit

Streß beim Ein- und Ausladen und während des Transports, einer dauernd wechselnden

Umgebung („des Reviers“) und ständig wechselnden Umweltbedingungen wie Klima,

Temperatur, Umgebungslärm etc.

Da jedes Bundesland derzeit eigene Rechtsnormen für den Bereich „Tierschutz und

Tierhaltung“ hat, können Zikusunternehmen jeweils dort ihre Veranstaltungen hinverlegen,

wo die Tierschutzgesetze am nachlässigsten sind. Umso dringender stellt sich die Frage

nach einer Vereinheitlichung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Was werden Sie unternehmen, um den Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für

ein Bundestierschutzgesetz nachzukommen?

2. Sollten Sie die Durchsetzung eines Bundestierschutzgesetzes kurzfristig nicht für

realistisch halten: Welche Inititativen werden Sie aufgrund der aktuellen Problematik

ergreifen, damit es baldigst zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Haltung von

Wildtieren in Zirkussen kommt?

3. Die Wiener Umweltanwaltschaft hat in Zusammenarbeit mit Expertlnnen Mindestnormen

mit dem mittelfristigen Ziel des Verbotes der Haltung von Wildtieren in

Zirkusunternehmen ausarbeiten lassen, die auch international auf großes Interesse

gestoßen sind. Was werden Sie dazu betragen, daß es zur legistischen Umsetzung dieser

Studie und zur Vereinheitlichung der Tierschutznormen in diesem Bereich kommt?