3169/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend dringenden Regelungsbedarf bei der Haltung von Wildtieren in
Zirkusunternehmen
Die Problematik von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist in den letzten Jahren immer mehr
in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, sei es aus Tier- oder Artenschutz- oder aus
Sicherheitsgründen. Obwohl das Datenmaterial sehr schlecht ist, ergab eine Studie, daß es
in Österreich während des Zeitraumes 1970 bis 1997 rund 32 Unfälle mit Zirkustieren gab.
17 der bekannten Unfälle ereigneten sich mit Großkatzen, 4 mit Elefanten, 4 mit Affen und
2 mit Bären. 6 der bekannten Unfälle ereigneten sich allein in den letzten eineinhalb Jahren.
In 20 Fällen wurden Menschen verletzt, in einem sogar ein Mensch getötet.
Zirkustiere sind Lebewesen mit ganz spezifischen Bedürfnissen und Empfindungen.
Grundsätzlich ist die Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen grob artwidrig und daher zu
verbieten. Als wesentliche Argumente können neben schlechten Haltungsbedingungen
angeführt werden, daß die natürlichen Verhaltensweisen massiv beschnitten werden, es sich
oft um vom Aussterben bedrohte Tiere handelt (Menschenaffen, Bären, Großkatzen) und
den Tieren Dressurleistungen abverlangt werden, die dem natürlichen Verhalten
widersprechen.
Meistens werden die Tiere nur für eine Saison vom Zirkus angemietet. Zum ständigen
Ortswechsel kommt daher auch der Wechsel der Bezugspersonen. Der oftmalige
Standortwechsel bedeutet für die Tiere einen lebenslangen Transport, der verbunden ist mit
Streß beim Ein- und Ausladen und während des Transports, einer dauernd wechselnden
Umgebung („des Reviers“) und ständig wechselnden Umweltbedingungen wie Klima,
Temperatur, Umgebungslärm etc.
Da jedes Bundesland derzeit eigene Rechtsnormen für den Bereich „Tierschutz und
Tierhaltung“ hat, können Zikusunternehmen jeweils dort ihre Veranstaltungen hinverlegen,
wo die Tierschutzgesetze am nachlässigsten sind. Umso dringender stellt sich die Frage
nach einer Vereinheitlichung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was werden Sie unternehmen, um den Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für
ein Bundestierschutzgesetz nachzukommen?
2. Sollten Sie die Durchsetzung eines Bundestierschutzgesetzes kurzfristig nicht für
realistisch halten: Welche Inititativen werden Sie aufgrund der aktuellen Problematik
ergreifen, damit es baldigst zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Haltung von
Wildtieren in Zirkussen kommt?
3. Die Wiener Umweltanwaltschaft hat in Zusammenarbeit mit Expertlnnen Mindestnormen
mit dem mittelfristigen Ziel des Verbotes der Haltung von Wildtieren in
Zirkusunternehmen ausarbeiten lassen, die auch international auf großes Interesse
gestoßen sind. Was werden Sie dazu betragen, daß es zur legistischen Umsetzung dieser
Studie und zur Vereinheitlichung der Tierschutznormen in diesem Bereich kommt?