3174/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Besetzung der Leitung Erwachsenenbildungsabteilung ohne Ausschreibung
Die Leitung der Abteilung für Erwachsenenbildung im Unterrichtsministerium war neu zu
besetzen, und ist nun offensichtlich ohne öffentliche Ausschreibung auch schon besetzt
worden.
In einem offenen Brief an die Frau Bundesministerin erklären die Mitarbeiterinnen dieser
Abteilung, daß sie selbstverständlich davon ausgegangen seien, daß die Abteilungsleitung
„öffentlich ausgeschrieben wird und aufgrund objektiver Kriterien die bestqualifizierte
Bewerberin oder der bestqualifizierte Bewerber mit dieser wichtigen Führungsaufgabe
betraut wird“. Die Mitarbeiterinnen sprechen weiters von einer besonders raffinierten
Umgehung des Ausschreibungs- und damit des Gleichbehandlungsgesetzes.
Außerdem kritisieren die Mitarbeiterinnen, daß mit der jetzt erfolgenden Neubesetzung eine
Trennung der konzeptiven, inhaltlichen Arbeit vom Budget vorgesehen ist, „die der Sache
der Erwachsenenbildung nicht dienlich ist“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, (laß die Leitung der Abteilung für Erwachsenenbildung ohne öffentliche
Ausschreibung neu besetzt wurde?
2) Warum wurde die Stelle nicht ausgeschrieben bzw. wurde das Ausschreibungsgesetz
umgangen?
3) Warum hat das Ministerium nicht die Chance wahrgenommen, für diesen immer
wichtiger werdenden Bereich aus einer Reihe von Bewerbungen den oder die
Bestqualifizierte( n) auszuwählen?
4) Warum hat die Ministerin dieser Vorgangsweise zugestimmt, obwohl damit qualifizierten
Frauen die Möglichkeit genommen wird, eine Führungsposition zu erlangen?
5) Warum wurde die konzeptive, inhaltliche Arbeit vom Budget getrennt?