3174/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Stoisits, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Besetzung der Leitung Erwachsenenbildungsabteilung ohne Ausschreibung

Die Leitung der Abteilung für Erwachsenenbildung im Unterrichtsministerium war neu zu

besetzen, und ist nun offensichtlich ohne öffentliche Ausschreibung auch schon besetzt

worden.

In einem offenen Brief an die Frau Bundesministerin erklären die Mitarbeiterinnen dieser

Abteilung, daß sie selbstverständlich davon ausgegangen seien, daß die Abteilungsleitung

„öffentlich ausgeschrieben wird und aufgrund objektiver Kriterien die bestqualifizierte

Bewerberin oder der bestqualifizierte Bewerber mit dieser wichtigen Führungsaufgabe

betraut wird“. Die Mitarbeiterinnen sprechen weiters von einer besonders raffinierten

Umgehung des Ausschreibungs- und damit des Gleichbehandlungsgesetzes.

Außerdem kritisieren die Mitarbeiterinnen, daß mit der jetzt erfolgenden Neubesetzung eine

Trennung der konzeptiven, inhaltlichen Arbeit vom Budget vorgesehen ist, „die der Sache

der Erwachsenenbildung nicht dienlich ist“.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Ist es richtig, (laß die Leitung der Abteilung für Erwachsenenbildung ohne öffentliche

Ausschreibung neu besetzt wurde?

2) Warum wurde die Stelle nicht ausgeschrieben bzw. wurde das Ausschreibungsgesetz

umgangen?

3) Warum hat das Ministerium nicht die Chance wahrgenommen, für diesen immer

wichtiger werdenden Bereich aus einer Reihe von Bewerbungen den oder die

Bestqualifizierte( n) auszuwählen?

4) Warum hat die Ministerin dieser Vorgangsweise zugestimmt, obwohl damit qualifizierten

Frauen die Möglichkeit genommen wird, eine Führungsposition zu erlangen?

5) Warum wurde die konzeptive, inhaltliche Arbeit vom Budget getrennt?