3195/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend illegale Batteriehaltung von Legehennen ohne wasserrechtliche Genehmigung
Die Gnaser Frischeiproduktionsges.mbH & CoKG und Bioren
Düngemittelproduktionsges.mbH & CoKG betreiben in der Marktgemeinde Gnas in mehreren
Gebäuden Legehennenbatterien mit einem Bestand von ca. 140.000 Legehennen. Für
mindestens ein Gebäude liegt keine der tatsächlichen Nutzung entsprechende Baubewilligung
vor.
Für die 1980 auf dem Grundstück Nr.806/20 errichtete Halle 7 liegt ein
Baubewilligungsbescheid der Marktgemeinde Gnas vom 7.10.1980 (Zl. 3124/ 1980-Hab)
lediglich flir die Benützung zur Junghennenaufzucht vor. Konsenswidrig wird die Halle jedoch
zur Legehennenbatteriehaltung von ca. 30.000 Hühnern benützt. Jegliche Nutzung der Halle
wurde mit dem rechtskräftigen Bescheid der Gemeinde Gnas vom 16.8.1994 untersagt.
Dennoch wurde die Halle weiterhin betrieben und darüber hinaus im Keller desselben
Gebäudes im Jahr 1987 eine Kottrocknungsanlage eingerichtet, für die ebenfalls keine
Benützungsbewllligung vorliegt.
Von Seiten der Anrainer gibt es seit Jahren infolge der von der Kottrocknungsanlage
ausgehenden Emissionen Klagen über Geruchsbelästigungen und eine vermutete
Gesundheitsgefährdung, die auch durch Gutachten des Landeshygienikers für die Steiermark
vom Mai 1996 (GZ: 3124) und erneut vom 13.8.1997 (GZ.: 03 -12 Ga 98-97/214) bestätigt
werden.
Darüber hinaus sind auch keine wasserrechtlichen Genehmigungen erteilt worden.
Zudem soll das Betriebsgelände im Hochwasserabflußgebiet der Marktgemeinde Gnas liegen
und die Abwasserentsorgung völlig ungenügend sein, wodurch eine Gefährdung des
Grundwassers aber auch eines nahen Oberflächengewässers naheliegend ist. So stellt das Amt
der Steiermärkischen Landesregierung Rechtsabteilung 3 am 09.03.1995 ( GZ.: 3-33 Bi 32-95)
in einem wasserrechtlichen Verfahren fest, daß auf Grund der Inhaltsstoffe in den Kondensaten
eine Ableitung oder eine Einleitung dieser in ein Gewässer oder eine Kläranlage
bewilligungspflichtig ist.
Trotz rechtskräftiger Bescheide der Gemeinde Gnas vom 16.8.1994 (AZ.: 3124/1994) und der
BH Feldbach vom 13.11.1995 (GZ.: 4.1 - 60/ 50 - 1995) ist es zu keiner Räumung der
betreffenden Anlagen gekommen. Die Behörde ist bis heute säumig, ihre rechtskräftigen
Bescheide zu vollziehen. Die bereits angekündigte Zwangsmaßnahme der Ersatzvornahme zur
Ausstallung der Hühner und Beseitigung des Kots von seiten der Behörde scheiterte laut
Vertreter der BH Feldbach an fehlenden finanziellen Mitteln. Daraufhin hat sich der
Tierschutzverein „VIER PFOTEN“ Anfang Oktober 1997 erboten, die dafür anfallenden
Kosten in der Höhe von 600.000,- ÖS zu übernehmen. Dieses Angebot wurde jedoch von der
BH Feldbach zurückgewiesen. Angesichts dieser Situation wird der rechtswidrige Zustand
wohl noch länger andauern, weshalb die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft folgende
schriftliche
Anfrage
richten:
1 .Wie ist zu erklären, daß eine landwirtschaftlich genutzte Anlage, die zu Beginn als
gewerblich eingestuft wurde, jahrelang eine Gefährdung der Wasserressourcen verursachen
kann, ohne daß Wasserrechtsbehörden aktiv werden?
2.Wann ist dieser Fall zum erstenmal, wann zuletzt vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft oder einer ihm nachgeordneten Behörde bearbeitet worden?
3.Welches Ergebnis brachten die Bearbeitungen des Falles durch das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft?
4.Wie verträgt sich der gegenständliche Sachverhalt mit der Darstellung der Landwirtschaft als
Hüterin einer nachhaltigen Nutzung und Entwicklung natürlicher Ressourcen?
5. Wie läßt sich der gegenständliche Fall mit den ökologischen Leitlinien des NUP - die laut
Regierungsübereinkommen und Beschluß der Bundesregierung vom Juli 1996 umzusetzen
seien - vereinbaren?
6. Erhält der obengenannte Betrieb landwirtschaftliche Förderungen?
6a. Wenn ja, welcher Art sind diese?
6.b.Wenn ja, warum hat dieser Betrieb Förderungen erhalten, obwohl Genehmigungen nicht
vorlagen?
6.c. Ist es Bestandteil der Förderungspolitik des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft Anlagen dieser Art zu fördern, obwohl das Bundesministerium für Land-
Forstwirtschaft postuliert, eine gezielte Förderungspolitik für artgerechte Tierhaltung zu
betreiben?
6d. Ist es Bestandteil der Förderungspoltik des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Anlagen dieser Art zu fördern, obwohl die Entschließung des Nationalrats
vom 16.04.1996 eine Ächtung der Massenkäfighaltung von Hühnern bedeutet, die der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auch auf EU-Ebene voranzutreiben soll?