3195/J XX.GP

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend illegale Batteriehaltung von Legehennen ohne wasserrechtliche Genehmigung

Die Gnaser Frischeiproduktionsges.mbH & CoKG und Bioren

Düngemittelproduktionsges.mbH & CoKG betreiben in der Marktgemeinde Gnas in mehreren

Gebäuden Legehennenbatterien mit einem Bestand von ca. 140.000 Legehennen. Für

mindestens ein Gebäude liegt keine der tatsächlichen Nutzung entsprechende Baubewilligung

vor.

Für die 1980 auf dem Grundstück Nr.806/20 errichtete Halle 7 liegt ein

Baubewilligungsbescheid der Marktgemeinde Gnas vom 7.10.1980 (Zl. 3124/ 1980-Hab)

lediglich flir die Benützung zur Junghennenaufzucht vor. Konsenswidrig wird die Halle jedoch

zur Legehennenbatteriehaltung von ca. 30.000 Hühnern benützt. Jegliche Nutzung der Halle

wurde mit dem rechtskräftigen Bescheid der Gemeinde Gnas vom 16.8.1994 untersagt.

Dennoch wurde die Halle weiterhin betrieben und darüber hinaus im Keller desselben

Gebäudes im Jahr 1987 eine Kottrocknungsanlage eingerichtet, für die ebenfalls keine

Benützungsbewllligung vorliegt.

Von Seiten der Anrainer gibt es seit Jahren infolge der von der Kottrocknungsanlage

ausgehenden Emissionen Klagen über Geruchsbelästigungen und eine vermutete

Gesundheitsgefährdung, die auch durch Gutachten des Landeshygienikers für die Steiermark

vom Mai 1996 (GZ: 3124) und erneut vom 13.8.1997 (GZ.: 03 -12 Ga 98-97/214) bestätigt

werden.

Darüber hinaus sind auch keine wasserrechtlichen Genehmigungen erteilt worden.

Zudem soll das Betriebsgelände im Hochwasserabflußgebiet der Marktgemeinde Gnas liegen

und die Abwasserentsorgung völlig ungenügend sein, wodurch eine Gefährdung des

Grundwassers aber auch eines nahen Oberflächengewässers naheliegend ist. So stellt das Amt

der Steiermärkischen Landesregierung Rechtsabteilung 3 am 09.03.1995 ( GZ.: 3-33 Bi 32-95)

in einem wasserrechtlichen Verfahren fest, daß auf Grund der Inhaltsstoffe in den Kondensaten

eine Ableitung oder eine Einleitung dieser in ein Gewässer oder eine Kläranlage

bewilligungspflichtig ist.

Trotz rechtskräftiger Bescheide der Gemeinde Gnas vom 16.8.1994 (AZ.: 3124/1994) und der

BH Feldbach vom 13.11.1995 (GZ.: 4.1 - 60/ 50 - 1995) ist es zu keiner Räumung der

betreffenden Anlagen gekommen. Die Behörde ist bis heute säumig, ihre rechtskräftigen

Bescheide zu vollziehen. Die bereits angekündigte Zwangsmaßnahme der Ersatzvornahme zur

Ausstallung der Hühner und Beseitigung des Kots von seiten der Behörde scheiterte laut

Vertreter der BH Feldbach an fehlenden finanziellen Mitteln. Daraufhin hat sich der

Tierschutzverein „VIER PFOTEN“ Anfang Oktober 1997 erboten, die dafür anfallenden

Kosten in der Höhe von 600.000,- ÖS zu übernehmen. Dieses Angebot wurde jedoch von der

BH Feldbach zurückgewiesen. Angesichts dieser Situation wird der rechtswidrige Zustand

wohl noch länger andauern, weshalb die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft folgende schriftliche

Anfrage

richten:

1 .Wie ist zu erklären, daß eine landwirtschaftlich genutzte Anlage, die zu Beginn als

gewerblich eingestuft wurde, jahrelang eine Gefährdung der Wasserressourcen verursachen

kann, ohne daß Wasserrechtsbehörden aktiv werden?

2.Wann ist dieser Fall zum erstenmal, wann zuletzt vom Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft oder einer ihm nachgeordneten Behörde bearbeitet worden?

3.Welches Ergebnis brachten die Bearbeitungen des Falles durch das Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft?

4.Wie verträgt sich der gegenständliche Sachverhalt mit der Darstellung der Landwirtschaft als

Hüterin einer nachhaltigen Nutzung und Entwicklung natürlicher Ressourcen?

5. Wie läßt sich der gegenständliche Fall mit den ökologischen Leitlinien des NUP - die laut

Regierungsübereinkommen und Beschluß der Bundesregierung vom Juli 1996 umzusetzen

seien - vereinbaren?

6. Erhält der obengenannte Betrieb landwirtschaftliche Förderungen?

6a. Wenn ja, welcher Art sind diese?

6.b.Wenn ja, warum hat dieser Betrieb Förderungen erhalten, obwohl Genehmigungen nicht

vorlagen?

6.c. Ist es Bestandteil der Förderungspolitik des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft Anlagen dieser Art zu fördern, obwohl das Bundesministerium für Land-

Forstwirtschaft postuliert, eine gezielte Förderungspolitik für artgerechte Tierhaltung zu

betreiben?

6d. Ist es Bestandteil der Förderungspoltik des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft, Anlagen dieser Art zu fördern, obwohl die Entschließung des Nationalrats

vom 16.04.1996 eine Ächtung der Massenkäfighaltung von Hühnern bedeutet, die der

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auch auf EU-Ebene voranzutreiben soll?