3203/J XX.GP
des Abgeordneten Kampichler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die steuerliche Belastung für Invalidenfahrzeuge
Bis zum 31.12.1996 waren Elektromobile für Gehbehinderte, Invalide und Senioren mit 12 %
Mehrwertsteuer belegt, seit 1.1.1997 beträgt die Mehrwertsteuer 20 %.
Neben der finanziellen Mehrbelastung für die meist nicht zu den finanziell Begüterten
zählenden Benutzer dieser Fahrzeuge bringt dieser Mehrwertsteuersatz einen enormen
Wettbewerbsnachteil für österreichische Händler. In unseren Nachbarländern werden
derartige Invalidenfahrzeuge sehr gering oder gar nicht besteuert (z.B. BRD: 7 %,
Schweiz: 0 %, Niederlande: 0 %).
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage
1) Ist es richtig, daß Deutschland Invalidenfahrzeuge diesem Mehrwertsteuersatz unterwirft?
2) Wenn ja, durch welche fiskalischen Maßnahmen kann der Wettbewerbsnachteil für
österreichische Händler beseitigt werden?
3) Könnte das Steueraufkommen für Invalidenfahrzeuge durch sozial verträglichere
Umschichtungen anderweitig aufgebracht werden?
4) Werden Sie Aktivitäten setzen, die den österreichischen Händlern gegenüber der
ausländischen Konkurrenz Chancengleichheit einräumen?