3203/J XX.GP

 

des Abgeordneten Kampichler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die steuerliche Belastung für Invalidenfahrzeuge

Bis zum 31.12.1996 waren Elektromobile für Gehbehinderte, Invalide und Senioren mit 12 %

Mehrwertsteuer belegt, seit 1.1.1997 beträgt die Mehrwertsteuer 20 %.

Neben der finanziellen Mehrbelastung für die meist nicht zu den finanziell Begüterten

zählenden Benutzer dieser Fahrzeuge bringt dieser Mehrwertsteuersatz einen enormen

Wettbewerbsnachteil für österreichische Händler. In unseren Nachbarländern werden

derartige Invalidenfahrzeuge sehr gering oder gar nicht besteuert (z.B. BRD: 7 %,

Schweiz: 0 %, Niederlande: 0 %).

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen

folgende

Anfrage

1) Ist es richtig, daß Deutschland Invalidenfahrzeuge diesem Mehrwertsteuersatz unterwirft?

2) Wenn ja, durch welche fiskalischen Maßnahmen kann der Wettbewerbsnachteil für

österreichische Händler beseitigt werden?

3) Könnte das Steueraufkommen für Invalidenfahrzeuge durch sozial verträglichere

Umschichtungen anderweitig aufgebracht werden?

4) Werden Sie Aktivitäten setzen, die den österreichischen Händlern gegenüber der

ausländischen Konkurrenz Chancengleichheit einräumen?