3206/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Rasinger , Dr. Leiner
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend die Ausbildung zum Natur- bzw. Heilpraktiker in Österreich
Das Ärztegesetz und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz regeln unbeschadet der
studienrechtlichen Normen im wesentlichen sowohl die Ausbildung als auch die Ausübung
der ärztlichen Tätigkeit in Österreich.
Mit den 1996 erfolgten Beschlüssen verfolgte der Gesetzgeber unter anderem das Ziel, „den
verschiedenen, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Instituten, die
sich in zunehmendem Maß nunmehr auch in Österreich etablieren und hier
‚,Heilpraktikerausbildungen“ intensiv bewerben und anbieten, entgegenzutreten“.
Weiters wurde normiert, daß bereits die Werbung für verbotene Ausbildungen einen
strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt.
Am 16. Juli 1997 schaltete die Paracelsus-Schule aus Deutschland in den Salzburger
Nachrichten ein Inserat, welches das Angebot zur Ausbildung zum Heilpraktiker in
Deutschland bzw. zum Naturpraktiker in Österreich beinhaltete.
Erkundigungen des ÖVP-Parlamentsklubs ergaben, daß diese Schule neben Standorten in
Deutschland auch mehrere Ausbildungszentren in Österreich betreibt.
Die angebotene Ausbildung, deren Kosten sich auf rund 100.000 öS beläuft, berechtigt den
Absolventen laut oben erwähntem Inserat angeblich dazu, in Österreich als Naturpraktiker
tätig zu werden. Der Tätigkeitsbereich umfaßt dabei laut Auskunft der Schule und der
Informationsmaterialien eine „Hilfestellung zur Erhaltung und Erreichung der körperlichen
und energetischen Ausgewogenheit unter Ausschluß aller Tätigkeiten, die den Ärzten oder
anderen geregelten Gesundheitsberufen gesetzlich vorbehalten sind.‘ Auf dieser Grundlage
seien nach Ansicht der Schule alle in der Ausbildung enthaltenen Tätigkeiten, mit Ausnahme
der körperöffnenden Maßnahmen, in Österreich legal durchzuführen.
Außerdem stellt die Schule ihren Absolventen eine entsprechende Gewerbeberechtigung in
Aussicht und verweist darauf, daß Österreich nach EU-Recht ab 1998 dazu verpflichtet sei,
alle in der EU existierenden Berufe und somit
auch den des Heilpraktikers anzuerkennen!
Die oben dargestellt Situation gibt somit aus mehreren Gründen Anlaß zur Besorgnis. Erstens
scheinen die Aktivitäten einschlägiger Institute, die verbotene Ausbildungen anbieten, trotz
Ausbildungsvorbehaltsgesetzes weiterhin unbeschränkt zu florieren. Die Bestrebungen, die
Gesundheitsversorgung in Österreich auf höchstem Niveau zu halten, werden somit
unterlaufen. Eine Gefährdung von Patienten im Zuge unqualifizierter und falscher Diagnose-
und Therapieverfahren ist daher nicht auszuschließen.
Weiters führen illegale Ausbildung und das „Praktizieren“ von Naturpraktikern dazu, daß
Ärzte, die auf Grund einer Weiterbildung auch ,,alternativmedizinische“ Behandlungen
anbieten dürfen, und andere gesetzlich zugelassene Gesundheitsberufe, mit jenem
unqualifizierten und illegalen Schwarzmarkt konkurrieren müssen.
Schlußendlich ist auch davon auszugehen, daß etliche Österreicherinnen und Österreicher auf
Grund der Werbung der einschlägigen Institute zur Ausbildung zum Naturpraktiker und durch
Unkenntnis der gesetzlichen Lage dazu verleitet werden, beträchtliche Geldmittel und Zeit in
Ausbildungen zu investieren die in Österreich nicht anerkannt und somit beruflich nicht
genutzt werden können. Durch eine von den Schulen in Aussicht gestellte tatsächliche
Tätigkeit als Natur- oder Heilpraktiker werden diese Personen in Österreich sogar der Gefahr
einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt.
Abschließend ist noch zu bemerken, daß der Bundeskanzler anläßlich der beunruhigenden
Geschehnisse im Fall Hamer angekündigt hat, den Kurpfuscher-Paragraphen zu verschärfen,
da die derzeitigen Regelungen nicht ausreichend waren.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Sind Ihnen Inserate wie z.B. der Paracelsus Schule in den Salzburger Nachrichten bekannt?
2. Welche Rechtsnormen werden nach Ihrer Ansicht durch diese Inserate verletzt?
3. Stellt die Schaltung dieses Inserates Ihrer Ansicht nach einen strafrechtlich relevanten
Tatbestand dar?
4. Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen oder werden Sie dagegen unternehmen?
5. Ist Ihnen die Paracelsus Schule und ihr Ausbildungsprogramm bekannt?
6. Stellt die oben beschriebene Tätigkeit dieser Schule Ihrer Meinung nach im Widerspruch
zum Ärztegesetz oder anderen Rechtsnormen?
7. Wenn ja, welche rechtlichen Schritte werden
Sie unternehmen?
8. Welche Institute bzw. Schulen, die in Österreich eine Ausbildung zum Natur - oder
Heilpraktiker anbieten oder in ähnlicher Weise gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz
verstoßen, sind Ihnen bekannt?
9. Gegen welche dieser Institutionen oder Schulen haben Sie in welcher Form bereits
rechtliche Schritte eingeleitet?
10.Was sind die Ergebnisse dieser rechtlichen Schritte?
11. Gibt es derzeit in Österreich laufende oder abgeschlossene Verfahren sowie rechtskräftige
Verurteilungen im Zusammenhang mit der Ausbildung zum Heil- bzw. Naturpraktiker oder
ähnlicher Tätigkeiten?
12.Wenn ja, gegen welche Institute und was war das Ergebnis?
13. Ist Österreich auf Grund einer EU-Vorschrift oder Richtlinie dazu verpflichtet, in Zukunft
den in Deutschland existierenden Beruf des Heilpraktikers auch auf unserem Bundesgebiet
anzuerkennen?
14.Halten Sie eine gewerberechtliche Anmeldung des Naturpraktikers in Österreich im
Rahmen der gegenwärtigen Gesetzeslage für zulässig?
15.Wurden solche Gewerbeberechtigungen bisher ausgestellt, und wenn ja wieviele?
16.Verfügen Sie über Untersuchungen, aus denen hervorgeht, wieviele Personen gegenwärtig
in Österreich als Natur- oder Heilpraktiker illegal tätig sind?
17.Verfügen Sie über Untersuchungen, aus denen hervorgeht, wieviele Personen die
Ausbildung zum Natur- oder Heilpraktiker bisher in Österreich absolviert haben?
18.Besteht Ihrer Meinung nach eine Gefährdung der österreichischen Bevölkerung durch
Natur- und Heilpraktiker?
19.Werden Sie sich für die sofortige Schließung der oben angeführten und ähnlicher Institute
und Schulen einsetzen?
20.Können Sie sich die Durchführung einer Aufklärungskampagne vorstellen, die einerseits
vor Scharlatanen warnt und andererseits die gesetzlichen Heil- und Gesundheitsberufe
einschließlich legaler alternativmedizinischer Versorgung bekannt macht und bewirbt?
21. Welche Verschärfungen des Kurpfuscherparagraphen können Sie sich vorstellen, um die
österreichische Bevölkerung in Zukunft vor selbsternannten Gurus und Scharlatanen
wirksam zu schützen.