3206/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Rasinger , Dr. Leiner

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend die Ausbildung zum Natur- bzw. Heilpraktiker in Österreich

Das Ärztegesetz und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz regeln unbeschadet der

studienrechtlichen Normen im wesentlichen sowohl die Ausbildung als auch die Ausübung

der ärztlichen Tätigkeit in Österreich.

Mit den 1996 erfolgten Beschlüssen verfolgte der Gesetzgeber unter anderem das Ziel, „den

verschiedenen, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Instituten, die

sich in zunehmendem Maß nunmehr auch in Österreich etablieren und hier

‚,Heilpraktikerausbildungen“ intensiv bewerben und anbieten, entgegenzutreten“.

Weiters wurde normiert, daß bereits die Werbung für verbotene Ausbildungen einen

strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt.

Am 16. Juli 1997 schaltete die Paracelsus-Schule aus Deutschland in den Salzburger

Nachrichten ein Inserat, welches das Angebot zur Ausbildung zum Heilpraktiker in

Deutschland bzw. zum Naturpraktiker in Österreich beinhaltete.

Erkundigungen des ÖVP-Parlamentsklubs ergaben, daß diese Schule neben Standorten in

Deutschland auch mehrere Ausbildungszentren in Österreich betreibt.

Die angebotene Ausbildung, deren Kosten sich auf rund 100.000 öS beläuft, berechtigt den

Absolventen laut oben erwähntem Inserat angeblich dazu, in Österreich als Naturpraktiker

tätig zu werden. Der Tätigkeitsbereich umfaßt dabei laut Auskunft der Schule und der

Informationsmaterialien eine „Hilfestellung zur Erhaltung und Erreichung der körperlichen

und energetischen Ausgewogenheit unter Ausschluß aller Tätigkeiten, die den Ärzten oder

anderen geregelten Gesundheitsberufen gesetzlich vorbehalten sind.‘ Auf dieser Grundlage

seien nach Ansicht der Schule alle in der Ausbildung enthaltenen Tätigkeiten, mit Ausnahme

der körperöffnenden Maßnahmen, in Österreich legal durchzuführen.

Außerdem stellt die Schule ihren Absolventen eine entsprechende Gewerbeberechtigung in

Aussicht und verweist darauf, daß Österreich nach EU-Recht ab 1998 dazu verpflichtet sei,

alle in der EU existierenden Berufe und somit auch den des Heilpraktikers anzuerkennen!

Die oben dargestellt Situation gibt somit aus mehreren Gründen Anlaß zur Besorgnis. Erstens

scheinen die Aktivitäten einschlägiger Institute, die verbotene Ausbildungen anbieten, trotz

Ausbildungsvorbehaltsgesetzes weiterhin unbeschränkt zu florieren. Die Bestrebungen, die

Gesundheitsversorgung in Österreich auf höchstem Niveau zu halten, werden somit

unterlaufen. Eine Gefährdung von Patienten im Zuge unqualifizierter und falscher Diagnose-

und Therapieverfahren ist daher nicht auszuschließen.

Weiters führen illegale Ausbildung und das „Praktizieren“ von Naturpraktikern dazu, daß

Ärzte, die auf Grund einer Weiterbildung auch ,,alternativmedizinische“ Behandlungen

anbieten dürfen, und andere gesetzlich zugelassene Gesundheitsberufe, mit jenem

unqualifizierten und illegalen Schwarzmarkt konkurrieren müssen.

Schlußendlich ist auch davon auszugehen, daß etliche Österreicherinnen und Österreicher auf

Grund der Werbung der einschlägigen Institute zur Ausbildung zum Naturpraktiker und durch

Unkenntnis der gesetzlichen Lage dazu verleitet werden, beträchtliche Geldmittel und Zeit in

Ausbildungen zu investieren die in Österreich nicht anerkannt und somit beruflich nicht

genutzt werden können. Durch eine von den Schulen in Aussicht gestellte tatsächliche

Tätigkeit als Natur- oder Heilpraktiker werden diese Personen in Österreich sogar der Gefahr

einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt.

Abschließend ist noch zu bemerken, daß der Bundeskanzler anläßlich der beunruhigenden

Geschehnisse im Fall Hamer angekündigt hat, den Kurpfuscher-Paragraphen zu verschärfen,

da die derzeitigen Regelungen nicht ausreichend waren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE

1. Sind Ihnen Inserate wie z.B. der Paracelsus Schule in den Salzburger Nachrichten bekannt?

2. Welche Rechtsnormen werden nach Ihrer Ansicht durch diese Inserate verletzt?

3. Stellt die Schaltung dieses Inserates Ihrer Ansicht nach einen strafrechtlich relevanten

Tatbestand dar?

4. Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen oder werden Sie dagegen unternehmen?

5. Ist Ihnen die Paracelsus Schule und ihr Ausbildungsprogramm bekannt?

6. Stellt die oben beschriebene Tätigkeit dieser Schule Ihrer Meinung nach im Widerspruch

zum Ärztegesetz oder anderen Rechtsnormen?

7. Wenn ja, welche rechtlichen Schritte werden Sie unternehmen?

8. Welche Institute bzw. Schulen, die in Österreich eine Ausbildung zum Natur - oder

Heilpraktiker anbieten oder in ähnlicher Weise gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz

verstoßen, sind Ihnen bekannt?

9. Gegen welche dieser Institutionen oder Schulen haben Sie in welcher Form bereits

rechtliche Schritte eingeleitet?

10.Was sind die Ergebnisse dieser rechtlichen Schritte?

11. Gibt es derzeit in Österreich laufende oder abgeschlossene Verfahren sowie rechtskräftige

Verurteilungen im Zusammenhang mit der Ausbildung zum Heil- bzw. Naturpraktiker oder

ähnlicher Tätigkeiten?

12.Wenn ja, gegen welche Institute und was war das Ergebnis?

13. Ist Österreich auf Grund einer EU-Vorschrift oder Richtlinie dazu verpflichtet, in Zukunft

den in Deutschland existierenden Beruf des Heilpraktikers auch auf unserem Bundesgebiet

anzuerkennen?

14.Halten Sie eine gewerberechtliche Anmeldung des Naturpraktikers in Österreich im

Rahmen der gegenwärtigen Gesetzeslage für zulässig?

15.Wurden solche Gewerbeberechtigungen bisher ausgestellt, und wenn ja wieviele?

16.Verfügen Sie über Untersuchungen, aus denen hervorgeht, wieviele Personen gegenwärtig

in Österreich als Natur- oder Heilpraktiker illegal tätig sind?

17.Verfügen Sie über Untersuchungen, aus denen hervorgeht, wieviele Personen die

Ausbildung zum Natur- oder Heilpraktiker bisher in Österreich absolviert haben?

18.Besteht Ihrer Meinung nach eine Gefährdung der österreichischen Bevölkerung durch

Natur- und Heilpraktiker?

19.Werden Sie sich für die sofortige Schließung der oben angeführten und ähnlicher Institute

und Schulen einsetzen?

20.Können Sie sich die Durchführung einer Aufklärungskampagne vorstellen, die einerseits

vor Scharlatanen warnt und andererseits die gesetzlichen Heil- und Gesundheitsberufe

einschließlich legaler alternativmedizinischer Versorgung bekannt macht und bewirbt?

21. Welche Verschärfungen des Kurpfuscherparagraphen können Sie sich vorstellen, um die

österreichische Bevölkerung in Zukunft vor selbsternannten Gurus und Scharlatanen

wirksam zu schützen.