3225/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Mitwirkung der Organe der Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen

eines Verwaltungsverfahrens betreffend ein afrikanisches Restaurant

Die Charles EYO Ges.m.b.H., die in Wien 4., Mayerhofgasse 2 bzw. Favoritenstraße

26 das Restaurant ,,Savanna“ und die dazugehörige Diskothek betreibt, hat Parteien-

stellung in einem Verwaltungsverfahren des Magistrates Wien, Magistratsabteilung

7, betreffend eine Erweiterung der Genehmigung für Publikumstanz. Im Zuge dieses

Verwaltungsverfahrens gaben Organe der Bundespolizeidirektion Wien Stellung -

nahmen und Berichte ab. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Ab-

geordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE:

1. Unter der Zahl 17- W/97 erstellte die Kriminalabteilung Wieden am 26.5.1997

einen Bericht an die BPD-Wien. Sie bezieht sich auf ein angebliches

Konzessionsansuchen der Charles EYO Ges.m.b.H. Aus welchem Grund war den

Kriminalbeamten des Kommissariates Wieden nicht bewußt, daß sie zu einer

Erweiterung der Bewilligung zum Publikumstanz berichten sollten?

2. Der Bericht der KA Wieden selbst spricht wörtlich davon, daß es „in dieser

(Diskothek, Anm.) neben den üblichen Diebstählen auch vorgekommen ist, daß mit

offensichtlich gestohlenen Kreditkarten bezahlt wird und dies offensichtlich auch den

dort Beschäftigten bekannt war (...)". Nach diesem Bericht wurde also mehr als

einmal mit mehr als einer gestohlenen Kreditkarte bezahlt und dies war mehreren

Beschäftigten auch bekannt. Handelt es sich bei diesen Angaben um belegbare

Fakten?

3. Wenn ja,

a) was sind die in einer Diskothek „üblichen Diebstähle“?

b) in wievielen Fällen und wann wurden gegen im Lokal ,,Savanna“ oder der

dazugehörigen Diskothek beschäftigte Personen, die wissentlich eine gestohlene

Kreditkarte akzeptiert haben, durch Sicherheitsorgane Strafanzeigen erstattet?

c) woran ist eine „offensichtlich gestohlene“ Kreditkarte für einen Kellner/ eine

Kellnerin offensichtlich erkennbar?

d) wie oft wurde wegen der von Bezirksinspektor HOFER geschilderten Bezahlung

mit „offensichtlich gestohlenen Kreditkarten“ (Plural) von Sicherheitsorganen seit

Inbetriebnahme des Lokales Anzeigen erstattet?

e) warum sind diese Fakten in den offiziellen Bericht der BPD-Wien‘ Kriminal-

abteilung Wieden, nicht aufgenommen worden?

4. Wenn nein, aus welchem gesetzlichen Grund werden Vermutungen eines Sicher-

heitsorgans in einen offiziellen Bericht der BPD-Wien aufgenommen?

5. Der Bericht der KA Wieden wörtlich: „Es wurden auch öfters seitens der SW

(Sicherheitswache, Anm.) Schwarzafrikaner angehalten und ist es immer wieder zu

Auseinandersetzungen mit diesen Personen gekommen, immer Widerstand gegen

die Staatsgewalt.“ Besteht außer der Hautfarbe der beschriebenen betroffenen

Personen und jener der Verfahrenspartei sonst noch ein Zusammenhang zwischen

dieser Schilderung polizeilichen Alltags und dem Gegenstand des Verwaltungs-

verfahrens, zu dem berichtet werden sollte?

6. Weshalb werden in einem offiziellen Bericht der BPD-Wien statt konkreter Zahlen

und Daten lediglich die Worte „öfters“, „meist“, „immer wieder“ und „immer“ ge-

braucht?

7. In der sich auf diesen Bericht stützenden Stellungnahme des Administrations-

büros der BPD-Wien (Zl III 1390/AB/97) an die Magistratsabteilung 7 schreibt der

Referent wörtlich: "Zwar scheinen im Strafregister der Bundespolizeidirektion Wien

gegen den Geschäftsführer Charles EYO keine Vormerkungen auf, jedoch wie aus

dem Kopienakt ersichtlich ist, ist dieser offensichtlich nicht im Stande das Lokal bzw.

die Veranstaltungsstätte ordnungsgemäß zu führen. „Welche besonderen

Fachkenntnisse und gastronomische Berufserfahrung besitzt der berichtende

Referent, um diese „offensichtliche“ Unfähigkeit des Charles EYO in einem offiziellen

Bericht der BPD-Wien an den Magistrat kompetent beurteilen zu können?

8. Warum wird die Tatsache, daß die Wiedner Sicherheitswache oft Auseinanderset-

zungen mit Schwarzafrikanern hat, dem Geschäftsführer eines afrikanischen Lokales

von Kriminalbeamten schriftlich als Unfähigkeit ausgelegt, sein Lokal zu führen?

9. Ist die dreizeilige Beurteilung der beruflichen Fähigkeiten von Gastronomen durch

Verwaltungsbeamte immer Gegenstand derartiger offizieller Berichte der BPD-Wien

oder wird sie nur vorgenommen, wenn keine Strafregister-Vormerkungen gegen die

Betroffenen vorliegen?

10. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um zu verhindern, daß nicht

fundierte, unqualifizierte und mit dem Gegenstand des Verfahrens unzusammen-

hängende Bemerkungen von Polizeiorganen in offizielle Berichte der BPD-Wien zu

Verwaltungsverfahren einfließen?

11. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß eine derartige Vorgangsweise der Wiener

Polizei von den Betroffenen als rassistisch motiviert empfunden wird?