3234/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend rechtswidrige Vorgangsweise im Cafe - Restaurant Savanna Inn und in der Disco

Savanna, Ecke Mayrhofgasse-Favoritenstraße

Das Cafe-Restaurant Savanna Inn und die Disco Savanna in der Mayrhofgasse 2 im 4.

Bezirk steht im Eigentum der Charles Eyo GesmbH, deren Gesellschafter/innen Waltraud

Eyo und Charles Eyo sind. Charles Eyo ist ein Schwarzafrikaner und mit Waltraud Eyo seit

Jahren verheiratet. Waltraud Eyo ist österreichische Staatsbürgerin. Am 14.10.1997 kam

gegen 22.10 Uhr ein Riesenaufgebot von Polizeikräften ins Savanna Inn. Ein Großteil der

Polizisten hatte ein rotes Barett und trug Maschinenpistolen. Einer der Sicherheitsbeamten

kam zu Waltraud Eyo an die Theke und erklärte, daß er einen Hausdurchsuchungsbefehl

habe und das Lokal wahrscheinlich geschlossen werde. Auf die Frage, was denn los sei,

wurde Waltraud Eyo der Hausdurchsuchungsbefehl zwar gezeigt, nicht jedoch

ausgehändigt. Auf die Mitteilung, daß dieses Lokal im Eigentum einer GesmbH stehe,

fragte der Sicherheitsbeamte: „Na, und wo ist der Schwarze?“ Frau Waltraud Eyo erklärte,

daß sich ihr Mann im Keller in der Discothek aufhalte, die er vor ca einer halben Stunde

aufgesperrt habe. In der Zwischenzeit stürmten mehrere Sicherheitsbeamte ins Restaurant

und durchsuchten mit Hunden die Küche, WC und alle Winkel des Lokales. Zu diesem

Zeitpunkt befanden sich im Restaurant sechs Gäste, zwei Personen spielten Billard, vier

weitere Gäste hatten gerade die Vorspeise gegessen und warteten auf ihre Hauptgerichte. Es

handelte sich dabei vermutlich um Österreicher. In der Küche bereitete gerade Ah Ben-

Ahmed Zarrougui das Fleisch zu, als er von einem Sicherheitsbeamten aufgefordert wurde,

seine Ausweispapiere herzuzeigen. Herr Zarrougui ist ebenfalls österreichischer

Staatsbürger und erklärte, daß er das Fleisch fertig grillen müßte und dann gerne seinen

Ausweis zeigen wolle und fragte gleichzeitig den Sicherheitsbeamten nach seinen

Ausweispapieren. Ein anderer Sicherheitsbeamter mit rotem Barett, der ein Gewehr im

Anschlag trug, hielt dann die Waffe gezielt auf Herrn Zarrougui, worauf der Koch seinen

Ausweis aushändigte. Die Daten wurden dann per Funk überprüft.

Während am Eingang zum Cafe-Restaurant Savanna Inn und am Durchgang zur Disco

Savanna Club sowie an der Theke Polizisten postiert blieben, gingen die anderen zu Herrn

Charles Eyo in die Discothek und begrüßten ihn mit den Worten „Hände hoch, Polizei!“.

Charles Eyo folgte dieser Aufforderung, wobei er in der einen Hand eine brennende

Zigarette und in der anderen einen Schlüssel hielt. Auf die Frage, was los sei, wurde ihm

neuerlich der Hausdurchsuchungsbefehl gezeigt. In der Folge durchsuchten ca 30

Sicherheitsbeamte das ganze Lokal, das Lager sowie die Toiletten bis in die letzte Ecke. Ein

Gast, der sich an der Bar aufhielt und auf seinen Bruder wartete, wurde mitgenommen,

nachdem seine Papiere kontrolliert worden waren. Ein Sicherheitsbeamter übergab in der

Folge Waltraud Eyo einen Zettel, auf dem der Bruder des Festgenommenen aufgefordert

wurde, in den nächsten Tagen um acht Uhr in die Wasagasse zu kommen und seine Papiere

mitzunehmen.

Ein Sicherheitsbeamter fragte Charles Eyo in der Folge, wo die Gäste seien und nannte ihm

verschiedene Namen nigerianischer Staatsbürger, worauf Herr Eyo erklärte, daß er die

Gäste nicht namentlich, nur einige bei Spitznamen kenne. Der Sicherheitsbeamte behauptete

allerdings, daß Charles Eyo alle nigerianischen Männer kennen müßte, die sein Lokal

besuchen würden und er ihm nicht glauben würde. Charles Eyo erklärte in der Folge, daß

man ihm doch Bilder zeigen solle, da er allenfalls einige vom sehen her kenne. Ihm wurden

dann Photos von James E. 0. und verschiedenen anderen nigerianischen Staatsbürgern

gezeigt, die ab und zu in die Discothek Savanna Club kommen, um zu tanzen oder auch

Freunde zu treffen. Die Sicherheitsbeamten behaupteten dann noch, daß Charles Eyo wissen

müßten, welche Leute Drogen verkaufen, da er ja alle Nigerianer verstehen müßte. Charles

Eyo erklärte in der Folge, daß Nigeria ziemlich groß sei und dort viele Sprachen gesprochen

werden, er aber nicht alle beherrschen würde. Charles Eyo spricht Deutsch, Englisch,

Pidgtin und Ibibio. Während dieser ganzen Zeit stand Charles Eyo mit erhobenen Händen

da, wobei eine Maschinenpistole auf seinen Kopf gerichtet war. Da er sich mit der

brennenden Zigarette fast die Finger verbrannte, fragte er die Polizeibeamten höflich, ob er

die Zigarette ausdämpfen dürfe. Der Sicherheitsbeamte antwortete nur „Pst, du bist ruhig!

und näherte sich mit der Maschinenpistole noch mehr an Charles Eyo. Dieser sah sich

gezwungen, die brennende Zigarette einfach fallen zu lassen. Nach der Befragung zogen die

Sicherheitsbeamten mit den Maschinenpistolen wieder ab. Es blieben nur Kriminalbeamte,

die Hundestaffel und zwei Beamte in Zivil zurück. Die Sicherheitsbeamten hielten auf der

Straße ein Taxi, das von einem „schwarzen“ Fahrer gelenkt wurde, an und fesselten den

Fahrer mit Handschellen. Auch ihm zeigten sie die Photos und fragten ihn, ob er die

Personen darauf kenne, da er ja alle nigerianischen Staatsbürger kennen müßte. In der

Folge wurde das Taxi, das aufgehalten wurde, genauestens durchsucht, während der

Taxilenker mit Handschellen gefesselt danebenstand. Die Durchsuchung dauerte beinahe

eine Stunde und nachdem die Papiere überprüft und kontrolliert wurden, wurden dem

Taxilenker die Handschellen wieder abgenommen und er durfte weiterfahren. Festgehalten

sei, daß zu diesem Zeitpunkt unzählige andere Taxifahrer am Savanna Inn vorbeifuhren, die

Sicherheitsbeamten aber nur diesen „schwarzen“ Taxifahrer anhielten und schikanierten.

Die Durchsuchung des Lokals dauerte bis ca 24.30 Uhr.

Charles Eyo wurde dann aufgefordert, am Freitag ins Polizeikommissariat

Taubstummengasse zu kommen, wobei der Sicherheitsbeamte erklärte, wenn er nicht

zusammenarbeiten wolle, würde das Lokal geschlossen werden. Dazu sei festgehalten, daß

Charles Eyo Herrn James E. 0., der ebenfalls mit einer österreichischen Staatsbürgerin

verheiratet ist und in einem Geschäft im 3. Bezirk arbeitet, vom Besuch in der Discothek

her kennt. In dessen Wohnung im 13. Bezirk sowie an seinem Arbeitsplatz hat bereits eine

Durchsuchung stattgefunden, dabei wurden offensichtlich jedoch keine Drogen gefunden.

Im Zuge der Hausdurchsuchung erklärte ein Sicherheitsbeamter, daß er das Lokal solange

immer wieder mit einem Trupp von Polizisten durchsuchen werde, bis kein Gast mehr

komme und das Lokal endlich geschlossen werde.

Charles und Waltraud Eyo eröffneten das Lokal 1985, haben alles adaptiert und besitzen

seit 1986 eine Betriebsanlagengenehmigung. 1993 wurde auch das Cafe-Restaurant Savanna

Inn im Erdgeschoß fertiggestellt. Zum Zwecke des Umbaues wurden erhebliche Kredite

aufgenommen. Das Lokal wird gerne von Schwarzafrikanern besucht. Der

Hausdurchsuchungsbefehl ist in der Strafsache gegen James E. 0. und andere, 28a Vr

46641/97 betreffend die Wohnung und sonstige zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten

in der Mayrhofgasse 2/EG, 1040 Wien ergangen und wurde am 25.7.1997 vom

Landesgericht für Strafsachen in Wien ausgestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde der Hausdurchsuchungsbefehl in der Strafsache gegen James E. 0. in der

Mayrhofgasse 2/EG von den Beamten der Sicherheitspolizeidirektion beantragt oder

von Justizbeamten von sich aus gestellt?

2. Warum war es zum Zwecke der Hausdurchsuchung notwendig, daß unzählige

Sicherheitsbeamte mit Maschinenpistolen aufmarschierten?

3. Ist es üblich, daß bei Hausdurchsuchungen die Polizei mit mehr als 30 Beamten,

bewaffnet mit Maschinenpistolen ein schreitet?

4. Warum wurde von Herrn Ah Ben-Ahmed Zarrougui, dem Koch des Restaurants, der

Ausweis verlangt, zumal er österreichischer Staatsbürger ist?

5. Warum wurde Herr Ah Ben-Ahmed Zarrougui mit einer Maschinenpistole bedroht?

6. Haben die Sicherheitsbeamten ihre Dienstnummer bekanntgegeben?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Ist die Frage „Wo ist der Schwarze?“ der übliche Umgangston im Sinne der

Richtlinien des Sicherheitspolizeigesetzes?

9. Wenn nein, wird von Ihnen generell in solchen Fällen ein Disziplinarverfahren

eingeleitet?

10. Warum wurde Charles Eyo zur Begrüßung sofort aufgefordert, die Hände hoch zu

nehmen und gleichzeitig mit einer Maschinenpistole bedroht?

11. Warum wurde der Gast an der Theke festgenommen?

12. Warum wurde der Taxilenker angehalten?

13. Warum wurden ihm die Handschellen angelegt und während der Durchsuchung des

Taxis, die ca eine Stunde dauerte, die Handschellen anbelassen?

14. Welcher konkrete Verdacht bestand gegen den Taxilenker, der seine Anhaltung

rechtfertigen würde?

15. Warum wurde das Taxi durchsucht?

16. Gab es einen Durchsuchungsbefehl für ein rotes Taxi, das von einem

Schwarzafrikaner gelenkt wird?

17. Besteht der Plan, durch ständige Durchsuchungen des Lokales Savanna Inn und der

Disco Savanna, dafür zu sorgen, daß kein Gast mehr dieses Lokal besucht, wie ein

Sicherheitsbeamter erklärt hat?

18. Laut einem Bericht der Bundespolizeidirektion Wien am 26.5.1997 Zl 17-W/97

betreffend die Erneuerung der Publikumstanz -Konzession der Charles Eyo GesmbH

ist es angeblich neben den üblichen Diebstählen auch vorgekommen, daß mit

offensichtlich gestohlenen Kreditkarten bezahlt wird und dies den dort Beschäftigten

bekannt gewesen sein soll. Wieviele Fälle sind der Sicherheitspolizei aktenkundig, in

denen mit gefälschten Kreditkarten bezahlt wurde und dort Beschäftigte wegen

Mittäterschaft verurteilt wurden?

19. In dem Bericht wird weiters ausgeführt, daß seitens der Sicherheitswache

Schwarzafrikaner angehalten und es dabei immer wieder zu Auseinandersetzungen mit

diesen Personen gekommen sei und es immer wieder Widerstand gegen die

Staatsgewalt gegeben habe. Wieviele Fälle sind aktenkundig, in denen im

Einflußbereich der Lokalinhaber der Savanna Disco Schwarzafrikaner angehalten und

wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt und verurteilt wurden?

20. Worin bestehen die größeren Bedenklichkeiten bei der Savanna Discothek im

Verhältnis zu anderen Discotheken, sodaß die Erneuerung der Publikumstanz-

Konzession von der Bundespolizeidirektion Wien, Kriminalabteilung Wieden,

Taubstummengasse 11, nicht befürwortet wird?

21. Besteht der Grund darin, daß dieses Lokal hauptsächlich und stark von

SchwarzafrikanerIinnen besucht wird?

22. Hat sich die jeweils zuständige Sicherheitsbehörde auch bei anderen Discotheken

gegen eine Verlängerung der Publikumstanz-Konzession ausgesprochen, wenn dort

neben üblichen Diebstählen einmal mit offensichtlich gestohlenen Kreditkarten bezahlt

wurde und nach der Sperrstunde vor dem Lokal von dritten Personen angegeben wird,

daß man von Gästen des Lokales Suchtgift erstehen könne?

23. Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und aus welchen konkreten Gründen?

24. In einer bekannten Wiener Discothek wurde wie im Zusammenhang mit einem

bekannten österreichischen Schisportler bekannt wurde, mit Drogen gehandelt. Hat

sich die Sicherheitsbehörde in diesem Fall, in dem nachweislich im Lokal mit Drogen

gedealt wurde, gegen eine Erneuerung der Konzession ausgesprochen?

25. Hat die Sicherheitsbehörde in dieser bekannten Discothek in der gleichen Art und

Weise eine Hausdurchsuchung durchgeführt wie in der Discothek Savanna Club?

26. Ist es üblich, daß Hausdurchsuchungen auch in den Gastlokalen, in denen Verdächtige

Personen verkehren, beantragt werden?

27. Wenn ja, in welchen Gastlokalen bzw Discotheken haben in den letzten zwei Jahren

Hausdurchsuchungen stattgefunden, weil dort Personen, die nicht (Mit-)Inhaber/innen

sondern nur Gäste sind, verkehr(t)en, gegen die ein Strafverfahren anhängig ist (war)?

28. Ist bei den Sicherheitsbehörden ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Charles

bzw der Waltraud Eyo aktenkundig bekannt?

29. Bei der Hausdurchsuchung am 14.10.1997 im Savanna Inn und in der Savanna Disco

wurden alle Personen, „denen man ansieht ...„, mit vorgehaltener Maschinenpistole

zur Ausweisleistung aufgefordert, unabhängig davon, ob es sich um österreichische

Staatsbürger/innen handelt oder nicht. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen

erfolgte diese Identitätsüberprüfung?

30. Gelten für die Sicherheitsbehörden Personen, "denen man ansieht, daß sie nicht in

Österreich geboren sind“, insbesondere wenn sie eine schwarze Hautfarbe haben, als

verdächtig?

31. Gelten nigerianische Staatsangehörige generell als verdächtig?

32. Wenn nein, wie erklären Sie dann das Verhalten der Sicherheitsbehörden bei der

Hausdurchsuchung am 14.10.1997?

33. Dies ist innerhalb kurzer Zeit - zuletzt in einem Lokal auf der Donauinsel - der zweite

Fall, daß die Sicherheitsbeamten in offensichtlich diskriminierender Art und Weise

gegen Schwarzafrikaner vorgehen. Werden die Sicherheitsbeamten disziplinarrechtlich

belangt werden?

34. Was werden Sie unternehmen, um dieses unhaltbare diskriminierende Verhalten

einiger Sicherheitsbeamter zu stoppen?

35. Werden Sie veranlassen, daß von einer unabhängigen Behörde das Verhalten der

Sicherheitsbeamten im gegenständlichen Fall untersucht wird?

36. Wenn nein, warum nicht?

37. Werden Sie dafür sorgen, daß den Lokalinhabern sowie dem Taxifahrer der ihnen

entstandene Schaden ersetzt wird?

38. Wenn nein, warum nicht?

39. Hat sich die Sicherheitsbehörde bei den Lokalinhabern für den gegenständlichen

Vorfall entschuldigt?

40. Wenn nein, warum nicht?