3240/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verletzung des Amtsgeheimnis

In der Zeitschrift „TOP“ Nummer 7/9, vom September 1997, wurde auf den Seiten 12 bis

19 ein Beitrag unter dem Titel: „Briefbomben: Die ersten Spuren nach links“ veröffentlicht.

Der Autor des Beitrages berichtet im Artikel, daß die Briefbomben-Sonderkommission eine

konkrete Spur nach links verfolge.

Auf Seite 17 der Ausgabe wird dieser Beitrag mit einem Faksimile eines

kriminalpolizeilichen Aktenindex illustruiert, auf dem eine ganze Reihe von Personen in

Zusammenhang mit kriminellen Handlungen gesetzt werden (s. auszugsweise Faksimile auf

Seite 17/TOP 7-9/97). Auch im Text wird wiederholt auf diese Quelle Bezug genommen.

Als illustrativer Beleg für dieses „linke Netzwerk“ dient der Auszug aus dem

kriminalpolizeilichen Aktenindex, in dem 23 Personen aufgelistet werden. Der Beitrag in

TOP hat insgesamt - unter Bezugnahme auf behördliche Quellen - den Charakter von

Desinformation und zielt auf Rufmord gegen Personen und Vereine ab.

Da diese Akten der Geheimhaltung unterliegen, legt beschriebener Sachverhalt den

Verdacht nahe, daß Daten, die nur einem geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich

waren, weitergegeben worden sind. Das würde bedeuten, daß das Tatbild des § 310 StGB

(Verletzung des Amtsgeheimnisses) erfüllt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen der angeführte Beitrag aus TOP 7-9/97 bekannt?

2. Haben Sie registriert, daß in angeführtem Beitrag das Faksimile eines

kriminalpolizeilichen Aktenindex veröffentlicht wurde?

3. Teilen Sie die Auffassung, daß mit der Weitergabe eines derartigen Dokumentes an

Dritte, das Tatbild der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) erfüllt ist?

4. Ist Ihnen bekannt, wer für die Weitergabe dieses Dokumentes, das nur einem

geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich ist, verantwortlich ist?

Wenn Nein:

5. Welche Schritte werden Sie unternehmen, daß etwaige verantwortliche Personen aus

dem Kreis der Beamtenschaft Ihres Ressorts, in diesem Fall ausfindig gemacht

werden?

6. Für den Fall, daß Beamte aus dem Kreis des Innenministeriums, für die Weitergabe

des oben bezeichneten kriminalpolizeilichen Aktenindex verantwortlich sind, welche

disziplinarrechtlichen Schritte werden Sie unternehmen?