3240/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verletzung des Amtsgeheimnis
In der Zeitschrift „TOP“ Nummer 7/9, vom September 1997, wurde auf den Seiten 12 bis
19 ein Beitrag unter dem Titel: „Briefbomben: Die ersten Spuren nach links“ veröffentlicht.
Der Autor des Beitrages berichtet im Artikel, daß die Briefbomben-Sonderkommission eine
konkrete Spur nach links verfolge.
Auf Seite 17 der Ausgabe wird dieser Beitrag mit einem Faksimile eines
kriminalpolizeilichen Aktenindex illustruiert, auf dem eine ganze Reihe von Personen in
Zusammenhang mit kriminellen Handlungen gesetzt werden (s. auszugsweise Faksimile auf
Seite 17/TOP 7-9/97). Auch im Text wird wiederholt auf diese Quelle Bezug genommen.
Als illustrativer Beleg für dieses „linke Netzwerk“ dient der Auszug aus dem
kriminalpolizeilichen Aktenindex, in dem 23 Personen aufgelistet werden. Der Beitrag in
TOP hat insgesamt - unter Bezugnahme auf behördliche Quellen - den Charakter von
Desinformation und zielt auf Rufmord gegen Personen und Vereine ab.
Da diese Akten der Geheimhaltung unterliegen, legt beschriebener Sachverhalt den
Verdacht nahe, daß Daten, die nur einem geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich
waren, weitergegeben worden sind. Das würde bedeuten, daß das Tatbild des § 310 StGB
(Verletzung des Amtsgeheimnisses) erfüllt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der angeführte Beitrag aus TOP 7-9/97 bekannt?
2. Haben Sie registriert, daß in angeführtem Beitrag das Faksimile eines
kriminalpolizeilichen Aktenindex veröffentlicht wurde?
3. Teilen Sie die Auffassung, daß mit der Weitergabe eines derartigen Dokumentes an
Dritte, das Tatbild der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) erfüllt ist?
4. Ist Ihnen bekannt, wer für die Weitergabe dieses Dokumentes, das nur einem
geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich ist, verantwortlich ist?
Wenn Nein:
5. Welche Schritte werden Sie unternehmen, daß etwaige verantwortliche Personen aus
dem Kreis der Beamtenschaft Ihres Ressorts, in diesem Fall ausfindig gemacht
werden?
6. Für den Fall, daß Beamte aus dem Kreis des Innenministeriums, für die Weitergabe
des oben bezeichneten kriminalpolizeilichen Aktenindex verantwortlich sind, welche
disziplinarrechtlichen Schritte werden Sie unternehmen?