3241/J XX.GP
der Abgeordneten Wabl, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Verletzung des Amtsgeheimnis
In der Zeitschrift „TOP" Nummer 7/9, vom September 1997, wurde auf den Seiten 12 bis
19 ein Beitrag unter dem Titel: „Briefbomben: Die ersten Spuren nach links" veröffentlicht.
Der Autor des Beitrages berichtet im Artikel, daß die Briefbomben-Sonderkommission eine
konkrete Spur nach links verfolge.
Auf Seite 16 der Ausgabe werden unter Bezugnahme auf Ermittlungen des Heeres-
Abwehramtes, verschiedene Vereine und Personen mit kriminellen Handlungen in
Zusammenhang gebracht. Der Beitrag in TOP hat insgesamt - unter Bezugnahme auf
behördliche Quellen - den Charakter von Desinformation und zielt auf Rufmord gegen
Personen und Vereine ab. Da diese Akten der Geheimhaltung unterliegen und selbst
betroffene Personen und Vereine, welche Akteneinsicht verlangen, unter Berufung auf die
Amtsverschwiegenheit, selbige nicht erhalten, legt beschriebener Sachverhalt den Verdacht
nahe, daß Daten, die nur einem geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich waren,
weitergegeben worden sind. Das würde bedeuten, daß das Tatbild des § 310 StGB
(Verletzung des Amtsgeheimnisses) erfüllt wurde. Zusätzlich sind besagte Informationen für
eine weitere Öffentlichkeit unüberprüfbar, da sie ja im Allgemeinen tatsächlich geheim
gehalten werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der angeführte Beitrag aus TOP 7-9/97 bekannt?
2. Haben Sie registriert, daß in angeführtem Beitrag auf Informationen des
Heeresabwehramtes Bezug genommen wurde?
3. Teilen Sie die Auffassung, daß mit der Weitergabe derartiger (Des-)Informationen an
Dritte, das Tatbild der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) erfüllt ist?
4. Ist Ihnen bekannt, wer für die Weitergabe dieser Informationen, die nur einem
geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich sind, verantwortlich ist?
Wenn Nein:
5. Welche Schritte werden Sie unternehmen, daß etwaige verantwortliche Personen aus
dem Kreis der Beamtenschaft Ihres Ressorts, in diesem Fall ausfindig gemacht
werden?
6. Für den Fall, daß Beamte aus dem Kreis des Verteidigungsministeriums, für die
Weitergabe verantwortlich sind, welche disziplinarrechtlichen Schritte werden Sie
unternehmen?