3241/J XX.GP

 

der Abgeordneten Wabl, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Verletzung des Amtsgeheimnis

In der Zeitschrift „TOP" Nummer 7/9, vom September 1997, wurde auf den Seiten 12 bis

19 ein Beitrag unter dem Titel: „Briefbomben: Die ersten Spuren nach links" veröffentlicht.

Der Autor des Beitrages berichtet im Artikel, daß die Briefbomben-Sonderkommission eine

konkrete Spur nach links verfolge.

Auf Seite 16 der Ausgabe werden unter Bezugnahme auf Ermittlungen des Heeres-

Abwehramtes, verschiedene Vereine und Personen mit kriminellen Handlungen in

Zusammenhang gebracht. Der Beitrag in TOP hat insgesamt - unter Bezugnahme auf

behördliche Quellen - den Charakter von Desinformation und zielt auf Rufmord gegen

Personen und Vereine ab. Da diese Akten der Geheimhaltung unterliegen und selbst

betroffene Personen und Vereine, welche Akteneinsicht verlangen, unter Berufung auf die

Amtsverschwiegenheit, selbige nicht erhalten, legt beschriebener Sachverhalt den Verdacht

nahe, daß Daten, die nur einem geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich waren,

weitergegeben worden sind. Das würde bedeuten, daß das Tatbild des § 310 StGB

(Verletzung des Amtsgeheimnisses) erfüllt wurde. Zusätzlich sind besagte Informationen für

eine weitere Öffentlichkeit unüberprüfbar, da sie ja im Allgemeinen tatsächlich geheim

gehalten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen der angeführte Beitrag aus TOP 7-9/97 bekannt?

2. Haben Sie registriert, daß in angeführtem Beitrag auf Informationen des

Heeresabwehramtes Bezug genommen wurde?

3. Teilen Sie die Auffassung, daß mit der Weitergabe derartiger (Des-)Informationen an

Dritte, das Tatbild der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) erfüllt ist?

4. Ist Ihnen bekannt, wer für die Weitergabe dieser Informationen, die nur einem

geschlossenen Kreis von Beamten zugänglich sind, verantwortlich ist?

Wenn Nein:

5. Welche Schritte werden Sie unternehmen, daß etwaige verantwortliche Personen aus

dem Kreis der Beamtenschaft Ihres Ressorts, in diesem Fall ausfindig gemacht

werden?

6. Für den Fall, daß Beamte aus dem Kreis des Verteidigungsministeriums, für die

Weitergabe verantwortlich sind, welche disziplinarrechtlichen Schritte werden Sie

unternehmen?