3245/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Vorsitzender des Unabhängigen Bundesasylsenates
Im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 25. Oktober 1997 wurden vom kürzlich zum
Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates ernannten Harald Penl 35 Arbeitsplätze
mit der Wertigkeit Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 5 ausgeschrieben. Laut
Stellenausschreibung ist neben der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft und
des erfolgreichen Abschlusses des Studiums der Rechtswissenschaften, auch eine mindestens
vierjährige Erfahrung in einem Beruf, für den die Vollendung der rechtswissenschaftlichen
Studien oder eine vergleichbare Ausbildung vorgeschrieben ist; oder eine mindestens
zweijährige Erfahrung in einem solchen Beruf im Bereich des Asyl-, des Fremden- oder des
Ausländerbeschäftigungsrechtes vorausgesetzt. Erwünscht ist zudem auch, daß die Bewerber
weitreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens sowie ein
Überblickswissen über die derzeitige Migrationspolitik haben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler
folgende
Anfrage:
1. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde der ehemalige Sekretär des Bundeskanzlers,
Mag. Harald Perl, zum Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates ernannt ?
2. Mit welcher Wirksamkeit wurde Mag. Harald Perl zum Vorsitzenden des UBAS ernannt?
3. Welche Kenntnisse und Erfahrungen hat Mag. Perl auf dem Gebiet des Verwaltungs-
verfahrens?
4. In welcher Art und Weise bzw. wo hatte Mag. Harald Perl mit den Fremdengesetzen zu tun
und welche Kenntnisse und Erfahrungen kann er diesbezüglich vorweisen?
5. Die Bewerbungen waren bis 04.11.1997 an den Vorsitzenden des UBAS zu richten.
Wie viele Bewerbungen sind bis zu diesem Termin eingelangt und wie viele Bewerbungen
waren von Frauen?
6. In der Stellenausschreibung in der Wiener Zeitung vom 25.10.1997 schreibt der
Vorsitzende Harald Penl „Der Aufgabenbereich umfaßt insbesondere die Entscheidung
über Rechtsmittel gegen Bescheide des Bundesasylsenates.“ Gemeint war damit wohl das
Bundesasylamt.
Sind Sie nicht der Meinung, daß zumindest der Vorsitzende des ab 01.01.1998
neueingerichteten Unabhängigen Bundesasylsenates, genaue Kenntnisse der
Fremdengesetze und der Behördenorganisation haben sollte?
7. Trifft es zu, daß die Funktion von Mag. Perl als Sekretär von Dr. Vranitzky und Mag.
Klima als Qualifikation für den Posten als Vorsitzender des Unabhängigen
Bundesasylsenates ausschlaggebend waren?
Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen?