3245/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Vorsitzender des Unabhängigen Bundesasylsenates

Im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 25. Oktober 1997 wurden vom kürzlich zum

Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates ernannten Harald Penl 35 Arbeitsplätze

mit der Wertigkeit Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 5 ausgeschrieben. Laut

Stellenausschreibung ist neben der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft und

des erfolgreichen Abschlusses des Studiums der Rechtswissenschaften, auch eine mindestens

vierjährige Erfahrung in einem Beruf, für den die Vollendung der rechtswissenschaftlichen

Studien oder eine vergleichbare Ausbildung vorgeschrieben ist; oder eine mindestens

zweijährige Erfahrung in einem solchen Beruf im Bereich des Asyl-, des Fremden- oder des

Ausländerbeschäftigungsrechtes vorausgesetzt. Erwünscht ist zudem auch, daß die Bewerber

weitreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens sowie ein

Überblickswissen über die derzeitige Migrationspolitik haben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler

folgende

Anfrage:

1. Aufgrund welcher Qualifikationen wurde der ehemalige Sekretär des Bundeskanzlers,

Mag. Harald Perl, zum Vorsitzenden des Unabhängigen Bundesasylsenates ernannt ?

2. Mit welcher Wirksamkeit wurde Mag. Harald Perl zum Vorsitzenden des UBAS ernannt?

3. Welche Kenntnisse und Erfahrungen hat Mag. Perl auf dem Gebiet des Verwaltungs-

verfahrens?

4. In welcher Art und Weise bzw. wo hatte Mag. Harald Perl mit den Fremdengesetzen zu tun

und welche Kenntnisse und Erfahrungen kann er diesbezüglich vorweisen?

5. Die Bewerbungen waren bis 04.11.1997 an den Vorsitzenden des UBAS zu richten.

Wie viele Bewerbungen sind bis zu diesem Termin eingelangt und wie viele Bewerbungen

waren von Frauen?

6. In der Stellenausschreibung in der Wiener Zeitung vom 25.10.1997 schreibt der

Vorsitzende Harald Penl „Der Aufgabenbereich umfaßt insbesondere die Entscheidung

über Rechtsmittel gegen Bescheide des Bundesasylsenates.“ Gemeint war damit wohl das

Bundesasylamt.

Sind Sie nicht der Meinung, daß zumindest der Vorsitzende des ab 01.01.1998

neueingerichteten Unabhängigen Bundesasylsenates, genaue Kenntnisse der

Fremdengesetze und der Behördenorganisation haben sollte?

7. Trifft es zu, daß die Funktion von Mag. Perl als Sekretär von Dr. Vranitzky und Mag.

Klima als Qualifikation für den Posten als Vorsitzender des Unabhängigen

Bundesasylsenates ausschlaggebend waren?

Wenn ja, aufgrund welcher Erwägungen?