3248/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Erteilung von Weisungen an die Staatsanwaltschaft Wien und Wr.Neustadt
Aus Mitteilungen von Frau Dr. Herta Kunerth, Gemeinderätin der Perchtoldsdorfer Grünen
Bürgerliste, ist zu entnehmen, daß die angestrengten Strafverfahren gegen Bürgermeister Dr.
Jürgen Heiduschka, der die Straftatbestände §§ 288 Abs. 1 StGB (Falsche Beweisaussage vor
Gericht) und 289 StGB (Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde)verwirklicht
haben soll, ohne nachvollziehbare Gründe eingestellt bzw. seitens der Justiz blockiert wurden
bzw. werden.
Am 11.03.1996 hat Dr. Kunerth eine Sachverhaltsdarstellung zu 15 St 36196/96 wegen des
gesetzten Tatbestandes § 288 StGB - Falsche Beweisaussage vor Gericht - gegen Dr. Jürgen
HEIDUSCHKA, Bürgermeister in Perchtoldsdorf, bei der Staatsanwaltschaft in Wien bei
Staatsanwalt Dr. Fasching eingebracht.
In der Meinung, daß weiterhin die Staatsanwaltschaft Wien zu 15 St 36196 zuständig sei,
brachte Dr. Kunerth am 6. April 1997 zu 15 St 36196 eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung
dazu ein.
Einer Mitteilung von Dr. Kunerth zufolge wurde der gegenständliche Strafakt an den
Staatsanwalt beim Landesgericht für Strafsachen in Wien, Dr. Maly, abgetreten und erhielt die
neue GZ 14 St 88022/97. Am 4.08.1997 wurde die Anzeige seitens der Staatsanwaltschaft
gegen Dr. Jürgen HEIDUSCHKA wegen § 288 StGB eingestellt. Als Begründung führt
Staatsanwalt Dr. Maly an, daß die Anzeige „geprüft wurde und keine genügenden Gründe
gefunden wurden, gegen die angezeigte Person ein Strafverfahren zu veranlassen."
Die Einstellung wurde von der Staatsanwaltschaft Wien verfügt. Dies obwohl die
Staatsanwaltschaft Wien Dr. Kunerth fernmündlich mitgeteilt hat, daß ab 1.1.1997 nicht mehr
die Staatsanwaltschaft Wien, sondern für alle Strafsachen die Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt
zuständig ist
Am 2.5.1997 wurde von Dr. Kunerth eine Sachverhaltsdarstellung gegen Dr. Jürgen
HEIDUSCHKA wegen der Straftatbestände § 288 Abs 1, 289 StGB bei der Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt zu 6 St 1383/97a eingebracht.
Das Vorverfahren wurde unter 31 Vr 961/97 wegen obiger Straftatbestände vom
Landesgericht Wiener Neustadt eingeleitet. Gegenstand des Vorverfahrens ist
die Gemeinderatssitzung vom 3.11.1994.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb wurde die Anzeige gegen Dr. Jürgen Heiduschka wegen § 288 StGB zu
GZ 14 St 88022/97 im Jahre 1997 weiterhin von der Staatsanwaltschaft Wien geprüft,
obwohl seit 1.1.1997 - gem. Auskunft der Staatsanwaltschaft Wien - die
Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt zuständig
war?
2. Ist von Seiten der Vorgesetzten des Staatsanwaltes Dr Maly, Staatsanwalt Wien, bzw vom
Justizministerium eine Weisung erteilt worden die Strafanzeige zurückzulegen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Kann davon ausgegangen werden, daß das zu 31 Vr 96 1/97a behangende
Vorverfahren beim LG Wiener Neustadt nach objektiven Maßstaben durchgeführt
wird und es zu keinen Weisungen an die Staatsanwaltschaft kommen wird?