3261/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn, Ing. Reichhold
und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betrffend
AMA-Gesetz-Novelle 1997
Die Agrarmarkt Austria wurde 1993 gegründet um die Abwicklung von Zuschüssen und
Ausgleichszahlungen an die Bauern aus dem Landwirtschaftsressort auszulagern. Zusätzlich
wurde Sie zu Marketingleistungen im Bereich der Landwirtschaft, die durch Pflichtbeiträge
durch die Bauern finanziert werden, verpflichtet.
Die Gesetzesnovelle sieht nun wieder eine engere Anbindung an das Ministerium für Land-
und Forstwirtschaft vor, was sich neben der Ausweitung des Weisungsrechtes des Ministers
besonders an zwei Maßnahmen abzeichnet: Die AMA muß ihre Buchhaltung wieder auf die
Einnahmen-/Ausgabenrechnung des Bundes umstellen, und gemäß § 34 Abs. 3 sind die
gesamten von der AMA verwalteten Pensionsrückstellungen zugunsten der Bedeckung des
Verwaltungsaufwandes gemäß § 39 Abs. 3 entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsbedarf
der AMA aufzulösen. Der Bund haftet im Falle der Liquidation der AMA für die aus den
Zusatzpensionsregelungen entstandenen Ansprüche.
Josef Plank, Leiter der AMA erklärt in der APA-Aussendung 0TS176 vom 30. September
1997. daß nach seiner Ansicht das Prinzip der Rechnungslegung ein Verfahren ist, das dem
Selbstverständnis der Agrarmarkt Austria ein Dienstleistungsunternehmen zu sein, besser
entgegenkommt.
In der APA Meldung 421 vom 7. Oktober 1997 heißt es, daß mit der geplanten Novelle zum
AMA-Gesetz im Jahr 1998 rund 400 Millionen Schilling in die Ressortkasse des
Landwirtschaftsministeriums wandern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
‚,Warum ist in der AMA-Gesetz-Novelle 1997 die Umstellung auf die Einnahmen-
/Ausgabenrechnung des Bundes vorgesehen wenn Vertreter der AMA die Umstellung auf
ein kameralistisches System entschieden ablehnen. Wurden Vorschläge und Einwände der
Vertreter der AMA hinsichtlich der Rechnungslegung bei der Ausarbeitung der AMA-
Gesetz-Novelle 1997 berücksichtigt? Wenn ja. welche und in welcher Form? Wenn nein.
warum nicht?
2. Durch die AMA-Gesetz-Novelle 1997 soll die Pensionsrückstellung der AMA in der
Höhe von 400 Millionen Schilling zur Deckung des laufenden Verwaltungsaufwandes,
welcher jährlich rund 360 Millionen Schilling beträgt, herangezogen werden. Bedeutet
diese Maßnahme, daß aus Gründen der Budgetkosmetik. um auf dem Papier die
Einnahmen zu erhöhen, Gelder, die für die nächsten Jahrzehnte angespart wurden. bereits
im Jahr 1998 verwendet werden können‘?
Wenn ja, worin liegen die Vorteile, wenn man aus Gründen der Budgetkosmetik
anstehende Ausgaben in die Zukunft transferiert?
Wird diese Maßnahme in der Zukunft Nachteile für das Ministerium für Land- und
Forstwirtschaft bringen‘?
3. Im Bundesfinanzgesetz sind für 1998 rund 60 Millionen öS für den Verwaltungsaufwand
der AMA vorgesehen. Wie kommt diese drastische buchmäßige Reduktion der
Verwaltungskosten zu stande‘? Entsprechen die angewandten buchtechnischen
Maßnahmen dem Grundsatz des Brutto-Budgets?
4. Ist nach dem Jahr 1998 eine Erhöhung der Marketingbeiträge der Bauern geplant.?