3266/J XX.GP
des Abgeordneten Dr. Keppelmüller Abg. Wimmer
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend der Effizienz von Umweltvereinbarungen
in Österreich wurden in den letzten Jahren immer mehr Umweltvereinbarungen (z.B. zu
Altautoentsorgung) geschlossen. Alle diese Umweltvereinbarungen haben in Osterreich
allerdings keine Sanktionen.
im Rahmen einer Auswertung hat die Kommission ihre Präferenz für rechtlich verbindliche,
notfalls auch auf Gerichtsebene einklagbare Umweltvereinbarungen klargelegt. In
Österreich scheint demgegenüber sowohl das Monitoring als auch die Kontrolle von
Umweltvereinbaningen und auch seine direkte Durchsetzbarkeit nur beschränkt wirksam.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage:
Welche Umweltvereinbarungen wurden in Österreich geschlossen ?
2. Wie viele beinhalten Sanktionen?
3. Wie können Selbstverflichtungserklärungen für die Unterzeichner stärker verbindlich
gemacht werden?
4. Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, eines verstärkten ‚Monitorings von
Umweltvereinbaningen in Form von einer laufenden Beobachtung, um von Seiten der
Politik bei Nichterreichung entsprechend reagieren zu können?