3266/J XX.GP

 

des Abgeordneten Dr. Keppelmüller Abg. Wimmer

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend der Effizienz von Umweltvereinbarungen

in Österreich wurden in den letzten Jahren immer mehr Umweltvereinbarungen (z.B. zu

Altautoentsorgung) geschlossen. Alle diese Umweltvereinbarungen haben in Osterreich

allerdings keine Sanktionen.

im Rahmen einer Auswertung hat die Kommission ihre Präferenz für rechtlich verbindliche,

notfalls auch auf Gerichtsebene einklagbare Umweltvereinbarungen klargelegt. In

Österreich scheint demgegenüber sowohl das Monitoring als auch die Kontrolle von

Umweltvereinbaningen und auch seine direkte Durchsetzbarkeit nur beschränkt wirksam.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

Anfrage:

Welche Umweltvereinbarungen wurden in Österreich geschlossen ?

2. Wie viele beinhalten Sanktionen?

3. Wie können Selbstverflichtungserklärungen für die Unterzeichner stärker verbindlich

gemacht werden?

4. Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, eines verstärkten ‚Monitorings von

Umweltvereinbaningen in Form von einer laufenden Beobachtung, um von Seiten der

Politik bei Nichterreichung entsprechend reagieren zu können?