3298/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Abg. Wimmer
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen
Gemäß der Verordnung des Bundesministers müssen zur Verringerung der
Kohlenwasserstoffimmissionen Tankstellen mit Gasrückführsystemen ausgerüstet werden, so
daß während des Füllvorganges diese Dämpfe aus dem Kraftfahrzeugtank abgesaugt werden
(mit einem Wirkungsgrad von mindestens 80 %). Der Umstellungsvorgang muß bis
31.12.1997 abgeschlossen sein.
1993 wurde den Benzinfirmen eine Sonderpreiserhöhung zugestanden, um die Umstellung auf
Gaspendelleitungen zu finanzieren. Gemäß dem Übereinkommen der „gläsernen Taschen"
ergab sich bei der Durchsicht alter Vereinbarungen zwischen der Mineralölwirtschaft und
dem Wirtschaftsministerium, daß die Kosten der Umstellung auf Gaspendelleitungen längst
abbezahlt sind. Aus diesem Grund forderte die Arbeiterkammer bereits eine unverzügliche
Senkung der Preise von Normal/Super/Eurosuper um 20 Groschen pro Liter und bei Diesel
um 10 Groschen pro Liter.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
Wieviele Tankstellen wurden mit Gaspendelleitungen bisher ausgestattet?
2. Wieviel Prozent der inländischen Abgabe an den heimischen Tankstellen erfolgt
durch Gaspendelleitungen?
3. Inwieweit wurden Anträge auf Fristerstreckung gemäß § 82 Abs. 5 Gewerbeordnung
bisher gestellt? Sollten derartige Anträge im Interesse der Gesundheit der
Bevölkerung und des Tankstellenpersonals nicht äußerst restriktiv behandelt werden?
4. Werden Sie fordern, daß die Treibstoffpreise und die Umstellungskosten von der
Mineralölwirtschaft zurückgeführt werden.