3298/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Abg. Wimmer

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen

Gemäß der Verordnung des Bundesministers müssen zur Verringerung der

Kohlenwasserstoffimmissionen Tankstellen mit Gasrückführsystemen ausgerüstet werden, so

daß während des Füllvorganges diese Dämpfe aus dem Kraftfahrzeugtank abgesaugt werden

(mit einem Wirkungsgrad von mindestens 80 %). Der Umstellungsvorgang muß bis

31.12.1997 abgeschlossen sein.

1993 wurde den Benzinfirmen eine Sonderpreiserhöhung zugestanden, um die Umstellung auf

Gaspendelleitungen zu finanzieren. Gemäß dem Übereinkommen der „gläsernen Taschen"

ergab sich bei der Durchsicht alter Vereinbarungen zwischen der Mineralölwirtschaft und

dem Wirtschaftsministerium, daß die Kosten der Umstellung auf Gaspendelleitungen längst

abbezahlt sind. Aus diesem Grund forderte die Arbeiterkammer bereits eine unverzügliche

Senkung der Preise von Normal/Super/Eurosuper um 20 Groschen pro Liter und bei Diesel

um 10 Groschen pro Liter.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

Wieviele Tankstellen wurden mit Gaspendelleitungen bisher ausgestattet?

2. Wieviel Prozent der inländischen Abgabe an den heimischen Tankstellen erfolgt

durch Gaspendelleitungen?

3. Inwieweit wurden Anträge auf Fristerstreckung gemäß § 82 Abs. 5 Gewerbeordnung

bisher gestellt? Sollten derartige Anträge im Interesse der Gesundheit der

Bevölkerung und des Tankstellenpersonals nicht äußerst restriktiv behandelt werden?

4. Werden Sie fordern, daß die Treibstoffpreise und die Umstellungskosten von der

Mineralölwirtschaft zurückgeführt werden.