3303/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Dr. Preisinger und Kollegen
an den Herrn Bundeskanzler Mag. Viktor Klima
betreffend vergabekriterien zur Flimförderung
In der Anfragebeantwortung 2373/AB vorn 4. Juli1997 wurde zur Frage 1 erklärt, daß sich die
Wega Film mit ihrem Projekt „Jedermanns Fest“(Regie Fritz Lehner) derzeit in Produktion
befindet und noch eine zu fixierende zweite Drehperiode ausständig ist.
Bei Herstellungskosten von ca. 60 Mio. Schilling wurde vom Österreichischen Filminstitut eine
Überschreitungsreserve von öS 640.000.- anerkannt und noch vor Produktionsbeginn
vertraglich festgelegt. Die Auszahlung dieser Überschreitungsreserve wurde von der Wega
Film bis dato nicht beantragt.
Informationen zufolge ist der Film „Jedermanns Fest“ bis heute noch nicht fertiggestellt worden
und die gesamte Produktionssumme von ca. 60 Mio Schilling bereits aufgebraucht.
Die noch benötigten Fertigstellungskosten sollen sich auf mehrere Millionen belaufen, sodaß
die genehmigte Überschreitungsreserve nur einen Bruchteil der benötigten Kosten ausmachen
würde. Nun sollen durch eine neuartige Vorgangsweise die Gelder zur Fertigstellung dieses
Filmes wieder fließen.
Die Filmförderung sieht jeweils nur eine Förderung des ÖFI für jeweils einen Film vor, egal ob
der Film in einer oder zwei Drehperioden entsteht. Eine zweite Drehperiode ist nicht
vorgesehen und aus Kostengründen auch meistens unüblich!
Die Überschreitungsreserve wird dann in der Folge meistens zusätzlich als zweite Förderung
für diesen Film herangezogen, was in der letzten Vergangenheit leider immer öfter der Fall
gewesen ist.
Umso erstaunlicher ist nun die Tatsache, daß plötzlich durch Schaffung einer fiktiven zweiten
Drehperiode eine dritte Förderung zur Fertigstellung des Filmes bewilligt werden soll.
In diesem Fall bestünde eine deutliche Verletzung der Filmförderung, falls 1998 für den bereits
1996 geförderten Film weitere Gelder des ÖFI genehmigt würden. Auch könnte diese
Schaffung eines Präzedenzfalles dazu führen, daß in Hinkunft jeder Filmproduzent diese neue
Möglichkeit einer weiteren Förderung zur Fertigstellung seines Filmes ausnützen könnte.
Abgesehen davon steht die Summe der staatlichen Filmförderung daher in keinem Verhältnis
zur Eigenfinanzierung und zum wirtschaftlichen Erfolg der Produktionen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher
an den Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE
1) Ist die Gesamtförderung für den Film "Jedermanns Fest" durch das ÖFI mit der 1996
genehmigten Summe und der Überschreitungsreserve bereits erschöpft?
Wenn ja, durch welche konkreten Umstände kam es unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit
und dem sorgsamen Umgang von Förderungsgeldern zu dieser Entwicklung?
Wenn nein, in welcher Höhe beläuft sich der verbliebene Restbetrag?
2) Entspricht es den Tatsachen, daß es zu einer neuerlichen Förderung dieses Filmes kommen
soll und wie wird sich diese im Detail gliedern?
3) Hat die Wega Film für die Produktion „Der Kopf des Mohren“ außer der Förderung plus
einer Überschreitungsreserve von 1 Mio. Schilling von seiten des ÖFI eine nachträgliche
weitere Finanzierung erhalten und wenn ja, wie gliedert sich diese im Detail?
5) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eine solche neuerliche quasi dritte Förderung eines
Filmes durch das ÖFI?
6) Werden Sie Schritte unternehmen, damit es in Zukunft nicht zu einer weiteren dritten
Förderung von Produktionen unter dem Deckmantel neuer Drehperioden seitens des ÖFI
kommen wird?
Wenn ja, wie werden diese konkret aussehen?
Wenn nein, warum nicht?
7) Inwieweit wäre, Ihrer Meinung nach, eine solche vorgangsweise der immer fortführenden
grenzenlosen Förderung und Schaffung neuer Förderungsmöglichkeiten mit einem
leistungsbezogenen, auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichteten und einem auf
Mitverantwortung des Regisseurs beruhenden Filmförderungsmodell vereinbar?