3303/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Dr. Preisinger und Kollegen

an den Herrn Bundeskanzler Mag. Viktor Klima

betreffend vergabekriterien zur Flimförderung

In der Anfragebeantwortung 2373/AB vorn 4. Juli1997 wurde zur Frage 1 erklärt, daß sich die

Wega Film mit ihrem Projekt „Jedermanns Fest“(Regie Fritz Lehner) derzeit in Produktion

befindet und noch eine zu fixierende zweite Drehperiode ausständig ist.

Bei Herstellungskosten von ca. 60 Mio. Schilling wurde vom Österreichischen Filminstitut eine

Überschreitungsreserve von öS 640.000.- anerkannt und noch vor Produktionsbeginn

vertraglich festgelegt. Die Auszahlung dieser Überschreitungsreserve wurde von der Wega

Film bis dato nicht beantragt.

Informationen zufolge ist der Film „Jedermanns Fest“ bis heute noch nicht fertiggestellt worden

und die gesamte Produktionssumme von ca. 60 Mio Schilling bereits aufgebraucht.

Die noch benötigten Fertigstellungskosten sollen sich auf mehrere Millionen belaufen, sodaß

die genehmigte Überschreitungsreserve nur einen Bruchteil der benötigten Kosten ausmachen

würde. Nun sollen durch eine neuartige Vorgangsweise die Gelder zur Fertigstellung dieses

Filmes wieder fließen.

Die Filmförderung sieht jeweils nur eine Förderung des ÖFI für jeweils einen Film vor, egal ob

der Film in einer oder zwei Drehperioden entsteht. Eine zweite Drehperiode ist nicht

vorgesehen und aus Kostengründen auch meistens unüblich!

Die Überschreitungsreserve wird dann in der Folge meistens zusätzlich als zweite Förderung

für diesen Film herangezogen, was in der letzten Vergangenheit leider immer öfter der Fall

gewesen ist.

Umso erstaunlicher ist nun die Tatsache, daß plötzlich durch Schaffung einer fiktiven zweiten

Drehperiode eine dritte Förderung zur Fertigstellung des Filmes bewilligt werden soll.

In diesem Fall bestünde eine deutliche Verletzung der Filmförderung, falls 1998 für den bereits

1996 geförderten Film weitere Gelder des ÖFI genehmigt würden. Auch könnte diese

Schaffung eines Präzedenzfalles dazu führen, daß in Hinkunft jeder Filmproduzent diese neue

Möglichkeit einer weiteren Förderung zur Fertigstellung seines Filmes ausnützen könnte.

Abgesehen davon steht die Summe der staatlichen Filmförderung daher in keinem Verhältnis

zur Eigenfinanzierung und zum wirtschaftlichen Erfolg der Produktionen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE

1) Ist die Gesamtförderung für den Film "Jedermanns Fest" durch das ÖFI mit der 1996

genehmigten Summe und der Überschreitungsreserve bereits erschöpft?

Wenn ja, durch welche konkreten Umstände kam es unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit

und dem sorgsamen Umgang von Förderungsgeldern zu dieser Entwicklung?

Wenn nein, in welcher Höhe beläuft sich der verbliebene Restbetrag?

2) Entspricht es den Tatsachen, daß es zu einer neuerlichen Förderung dieses Filmes kommen

soll und wie wird sich diese im Detail gliedern?

3) Hat die Wega Film für die Produktion „Der Kopf des Mohren“ außer der Förderung plus

einer Überschreitungsreserve von 1 Mio. Schilling von seiten des ÖFI eine nachträgliche

weitere Finanzierung erhalten und wenn ja, wie gliedert sich diese im Detail?

5) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eine solche neuerliche quasi dritte Förderung eines

Filmes durch das ÖFI?

6) Werden Sie Schritte unternehmen, damit es in Zukunft nicht zu einer weiteren dritten

Förderung von Produktionen unter dem Deckmantel neuer Drehperioden seitens des ÖFI

kommen wird?

Wenn ja, wie werden diese konkret aussehen?

Wenn nein, warum nicht?

7) Inwieweit wäre, Ihrer Meinung nach, eine solche vorgangsweise der immer fortführenden

grenzenlosen Förderung und Schaffung neuer Förderungsmöglichkeiten mit einem

leistungsbezogenen, auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichteten und einem auf

Mitverantwortung des Regisseurs beruhenden Filmförderungsmodell vereinbar?