3306/J XX.GP

 

der Abgeordneten Ridi Steibl

und Kolleginnen

an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Homeservice-Dienstleistungscheck

In Österreich gibt es zur Zeit 4.712 in Privathaushalten Beschäftigte, davon sind 296 männlich

und 4.416 weiblich. Diese Personen sind voll versichert und angemeldet. Daneben gibt es

2.975 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehende ArbeitnehmerInnen" die

lediglich unfailversichert sind. Faktum ist, daß der Großteil der bezahlten Arbeit in

Haushalten im Rahmen von Schwarzarbeit geleistet wird.

Die Europäische Union rechnet in ihrem Weißbuch „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit,

Beschäftigung“ die häuslichen Dienstleistungen zu jenem Bereich, in dem Arbeitsplätze

geschaffen werden können. Die dazu von Expertinnen geschätzten Zahlen für Österreich

liegen zwischen 60.000 bis 300.000 Arbeitsplätzen.

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales lehnt die von den ÖVP-Frauen in

dem Entschließungsantrag „Unternehmen Haushalt-neue Arbeitsplätze schaffen“ vom

18.07.1997 vorgeschlagenen Modelle zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Haushalten als

unrichtige Schritte ab. Dies, obwohl es bereits in Braunau, Vöcklabruck, Linz und Wien vom

AMS unterstützte Homeserviceprojekte gibt, die ausgesprochen zukunftsweisend sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an das Bundesministerium

für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage:

1) Eine steuerliche Absetzbarkeit flir die Kosten von Hausgehilfinnen kommt besser wie

schlechter verdienenden Haushalten gleichermaßen zugute. Laut Aussage der

Bundesministerin würden sich "Kleinverdienerinnen wohl keine Betreuungshilfe leisten

können“. Auf welcher Grundlage außer der reinen Mutmaßung basiert dieses Argument?

2) Die steuerliche Absetzbarkeit von Hausgehilfinnen sei laut Bundesministerin „eine eklatant

geschlechtsdiskriminierende beschäftigungspolitische Maßnahme“, da weibliche

Arbeitnehmerinnen von männlichen Arbeitgebern angestellt würden. Evaluierungen

europäischer und insbesondere deutscher Projekte beweisen das Gegenteil. Welche Fakten

verdeutlichen, daß die Situation in Österreich eine andere, nämlich diskrimniierende wäre?

3) Wenn antidiskriminierende Beschäftigungspolitik betrieben werden soll, warum werden

dennoch wesentlich mehr Projekte gefördert und Maßnahmen gesetzt, die die

Beschäftigung der männlichen Bevölkerung zum Ziel haben?

4) Es gibt bereits bestehende Homeserviceprojekte in Braunau, Vöcklabruck, Linz und Wien.

Wenn deren Art des Zuganges nicht befürwortet wird, warrm werden diese Projekte dennoch

vom AMS unterstützt?

5) Welche Maßnahmen werden getroffen, um die große Anzahl der derzeit schwarz

arbeitenden Hausgehilfinnen sozialrechtlich abzusichern?

6) Welche Lösungsvorschläge gibt es außer der generellen Einbeziehung aller

Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung?