3306/J XX.GP
der Abgeordneten Ridi Steibl
und Kolleginnen
an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Homeservice-Dienstleistungscheck
In Österreich gibt es zur Zeit 4.712 in Privathaushalten Beschäftigte, davon sind 296 männlich
und 4.416 weiblich. Diese Personen sind voll versichert und angemeldet. Daneben gibt es
2.975 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehende ArbeitnehmerInnen" die
lediglich unfailversichert sind. Faktum ist, daß der Großteil der bezahlten Arbeit in
Haushalten im Rahmen von Schwarzarbeit geleistet wird.
Die Europäische Union rechnet in ihrem Weißbuch „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit,
Beschäftigung“ die häuslichen Dienstleistungen zu jenem Bereich, in dem Arbeitsplätze
geschaffen werden können. Die dazu von Expertinnen geschätzten Zahlen für Österreich
liegen zwischen 60.000 bis 300.000 Arbeitsplätzen.
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales lehnt die von den ÖVP-Frauen in
dem Entschließungsantrag „Unternehmen Haushalt-neue Arbeitsplätze schaffen“ vom
18.07.1997 vorgeschlagenen Modelle zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Haushalten als
unrichtige Schritte ab. Dies, obwohl es bereits in Braunau, Vöcklabruck, Linz und Wien vom
AMS unterstützte Homeserviceprojekte gibt, die ausgesprochen zukunftsweisend sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an das Bundesministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1) Eine steuerliche Absetzbarkeit flir die Kosten von Hausgehilfinnen kommt besser wie
schlechter verdienenden Haushalten gleichermaßen zugute. Laut Aussage der
Bundesministerin würden sich "Kleinverdienerinnen wohl keine Betreuungshilfe leisten
können“. Auf welcher Grundlage
außer der reinen Mutmaßung basiert dieses Argument?
2) Die steuerliche Absetzbarkeit von Hausgehilfinnen sei laut Bundesministerin „eine eklatant
geschlechtsdiskriminierende beschäftigungspolitische Maßnahme“, da weibliche
Arbeitnehmerinnen von männlichen Arbeitgebern angestellt würden. Evaluierungen
europäischer und insbesondere deutscher Projekte beweisen das Gegenteil. Welche Fakten
verdeutlichen, daß die Situation in Österreich eine andere, nämlich diskrimniierende wäre?
3) Wenn antidiskriminierende Beschäftigungspolitik betrieben werden soll, warum werden
dennoch wesentlich mehr Projekte gefördert und Maßnahmen gesetzt, die die
Beschäftigung der männlichen Bevölkerung zum Ziel haben?
4) Es gibt bereits bestehende Homeserviceprojekte in Braunau, Vöcklabruck, Linz und Wien.
Wenn deren Art des Zuganges nicht befürwortet wird, warrm werden diese Projekte dennoch
vom AMS unterstützt?
5) Welche Maßnahmen werden getroffen, um die große Anzahl der derzeit schwarz
arbeitenden Hausgehilfinnen sozialrechtlich abzusichern?
6) Welche Lösungsvorschläge gibt es außer der generellen Einbeziehung aller
Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung?