3312/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gradwohl, Anna Huber, Mag. Johann Maier, Wimmer, Ludmilla Parfuss

und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit diverser AMA- Gütesiegel

Bei der Frage nach positiven Ansätzen in der österreichischen Landwirtschaft für die Zukunft

werden von namhaften Experten zuallererst die Biobauern genannt. Osterreich ist mit 20.000

nach der Produktionsform des biologischen Landbaues produzierenden Bauern

Biolandbauspitzenreiter in Europa. Sie produzieren nach den gesetzlichen Auflagen des

Biolandbaues. Der biologische Landbau ist imstande, dem heute mehr denn je verunsicherten

Konsumenten die größere Sicherheit zu bieten sowie Forderungen immer weiterer Teile

unserer Bevölkerung nach einer umweltgerechten Landwirtschaftsform, artgerechter

Tierhaltung, Entschärfung der Nitratproblematik und Verbot des Einsatzes von chemisch-

synthetischen Pestiziden gerecht zu werden. Und um ein ganz aktuelles Thema anzusprechen:

der biologische Landbau in Österreich ist gentechnikfrei!

Entscheidend über Erfolg oder Nichterfolg auch der bäuerlichen Betriebe in unserem Land ist

heute der Markt. Und damit tritt der Konsument in den Mittelpunkt. Er entscheidet beim Kauf

der Lebensmittel ob Qualität oder Billigware. In jedem Fall erwartet er sich - und dies

bestätigen zahlreiche Studien -Produktwahrheit und Produktsicherheit.

Diverse Vorkommnisse, die teilweise auch von den Medien breit wiedergegeben wurden,

vermitteln nicht gerade den Eindruck, daß seitens der AMA bzw. der Standesvertreter alles

getan wird, um die positiven Konturen und Merkmale der Vorzüge österreichischer

agrarischer Produkte deutlich und werbewirksam hervorgehoben werden:

- Am 29.8. 1997 wurde in einem Feischverarbeitenden Betrieb, der das AMA - Gütesiegel

trägt ausländisches Rindfleisch festgestellt. Es entstand der Verdacht, daß es sich um

britisches Rindfleisch handle. Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz wurde jedoch ersucht am 2.9.1997 nachmittags von der AMA

informiert. Die Veterinärverwaltung hatte sofort reagiert und konnte binnen weniger

Stunden die Herkunft (Tschechien) feststellen.

-Eine gemeinsame Entschließung aller im Nationalrat vertretener Fraktionen vom 14.

Mai 1997 betreffend umfassende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut

sieht vor, daß noch im Jahr 1997, bis spätestens zur erfolgten Ernte 1997, seitens des

Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft ein Entwurf vorzulegen ist, der eine

umfassende Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut entsprechend den

Bestimmungen der EU ermöglicht. Damit sollte sowohl die Sicherheit biologisch

wirtschaftender Bauern in Osterreich als auch die Wahlmöglichkeit der

Konsumentinnen und Konsumenten sicher gestellt werden.

-Kürzlich wurde auf einem Lebensmittel, das laut Lebensmitteluntersuchungsanstalt

gentechnisch veränderte Bestandteile beinhaltet hatte, eine Bio-Gütezeichen der

Agrarmarkt Austria entdeckt.

-Im Rahmen einer Fernsehdiskussion mußte sich ein hochrangiger Bauernfunktionär von

einem anwesenden erfolgreichen Biobauern unwidersprochen vorhalten lassen, daß laut

AMA-Gütesiegel Futtermittel nur zu 50% aus Österreich stammen muß.

-Auf Vorschlag des größten österreichischen Biobauernverbandes ,Ernte für das Leben"

und unter Zustimmung des über unsere Grenzen hinaus anerkannten Experten Dr.

Brustbauer wurde im Plenum der Kodexkommission der Vorschlag eingebracht,

wonach Futtermittel für Biobetriebe keine gentechnisch veränderte Organismen oder

Teile davon beinhalten dürfen. Wie nunmehr bekannt wurde, wurde dieser Vorschlag

mit einer Gegenstimme - die des Vertreters der Präsidentenkonferenz Österreichs -

angenommen.

-Diversen Pressemeldungen war der Ausgang eines Gerichtsverfahrens zwischen AMA-

Marketingchef Dr. Mikinovic und Agrarmarketing Preisträger der ersten Stunde,

Ökonomierat Dir. Franz Krenthaller, zu entnehmen. Dabei wurde berichtet, daß Herr

Dr. Mikinovic die gesamten Verfahrenskosten - auf Grund des Ergebnisses dieses

Gerichtsverfahrens - zu tragen hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1. Warum wurde im Zusammenhang mit der Entdeckung von ausländischem Fleisch

mit einem AMA - Gütesiegel die zuständige Behörde so spät vom Verdacht, daß es

sich um britisches Rindfleisch handeln könnte, informiert?

2. Darf sich in einem fleischverarbeitenden Betrieb, der das österreichische AMA -

Gütesiegel führt überhaupt ausländisches Fleisch befinden?

3. Wenn dies der Fall ist, wie wird sichergestellt, daß dieses ausländische Fleisch nicht

mit dem österreichischen Gütesiegel im Zuge der Bearbeitung in Zukunft

gekennzeichnete wird‘?

4. Welche Maßnahmen wurden im konkreten Fall gegen den Betrieb seitens der AMA

und Ihres Ressorts gesetzt?

5. Wie erfolgen die Überprüfungen der AMA auf Einhaltung des Lebensmittelgesetzes

unter Bestimmungen für das AMA - Gütesiegel?

6. Wieviele Kontrollen wurden 1996 durchgeführt‘?

7. Mit welchem Ergebnis (wie viele Beanstandungen, welcher Art, mit welchen

Konsequenzen) ?

8. Wieviele Kontrollen wurden 1997 durchgeführt‘?

9. Welche Mängel wurden aus konsumentenpolitischer Sicht festgestellt?

10. Wie wurden diese Mängel beseitigt?

11. Auf welche Art und Weise sind jener sojaverarbeitende und fleischverarbeitende

Betrieb, seinerzeit zum AMA -Gütesiegel gekommen?

12. Welche Kontrollen bzw. Untersuchungen zur Gewährleitung der Gentechnikfreiheit

bei Bioprodukten bzw. bei Bioprodukten mit AMA - Gütesiegel wurden bisher

gesetzt‘?

13. Wie hoch sind die laut Gerichtsurtil, von Dr. Mikinovic zu tragenden Kosten‘?

14. Werden diese Kosten aus der Privatschatulle des AMA - Marketingchefs, aus den

Marketingbeiträgen der Bauern oder aus Steuergeldern aufgebracht?

15. Wieviel von den ca. 13 Millionen Schilling AMA -Marketingbeiträgen von Biobauern

werden in Form von Werbe - und Marketingaktivitäten der AMA dem biologischen

Landbau 1997 und 1998 zugute kommen.