3317/J XX.GP
der Abgeordneten Dr.Kräuter, Mag. Guggenberger
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Heilmasseure
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheits- und Krankenpflegesetzes ist ein großer
Schritt im Bereich der Berufsausbildung und - ausübung von
Gesundheitsberufen gelungen. Dennoch gibt es noch eine Vielzahl von
ungenügend bis gar nicht geregelten Berufen im Gesundheits - und
Pflegebereich.
Einer dieser Bereiche ist jener der medizinisch - technischen Fachkräfte. Hier
besteht der Wunsch der Berufsgruppe auf eine Verlängerung der Ausbildung
von 2,5 auf 3 Jahre. Innerhalb dieser Gruppe befürchten vor allem die
Heimasseure, auf Grund der Änderungen in der Gewerbeordnung für die
gewerblichen Masseure, über kurz oder lang überflüssig zu werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfetigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1) Welchen Zeitrahmen haben Sie für die Regelung der Berufsausbildung
und - ausübung der medizinisch - technischen Fachkräfte vorgesehen?
2) Welche Modelle stehen derzeit in Diskussion?
3) Welche Haltung nehmen die Bundesländer
in dieser Frage ein?
4) Ist vorgesehen im Rahmen der MTF - Ausbildung auch die Heimasseure
einzubeziehen?
5) Wie soll diese Regelung für Heilmasseure aussehen?
6) Konnte darüber Konsens mit der betroffenen Berufsgruppe erzielt werden,
beziehungsweise, welche Vorstellungen hat diese Berufsgruppe über ihre
Ausbildung?
7) Sehen Sie Möglichkeiten diese Vorstellungen zu realisieren?