3317/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.Kräuter, Mag. Guggenberger

und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Heilmasseure

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheits- und Krankenpflegesetzes ist ein großer

Schritt im Bereich der Berufsausbildung und - ausübung von

Gesundheitsberufen gelungen. Dennoch gibt es noch eine Vielzahl von

ungenügend bis gar nicht geregelten Berufen im Gesundheits - und

Pflegebereich.

Einer dieser Bereiche ist jener der medizinisch - technischen Fachkräfte. Hier

besteht der Wunsch der Berufsgruppe auf eine Verlängerung der Ausbildung

von 2,5 auf 3 Jahre. Innerhalb dieser Gruppe befürchten vor allem die

Heimasseure, auf Grund der Änderungen in der Gewerbeordnung für die

gewerblichen Masseure, über kurz oder lang überflüssig zu werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfetigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1) Welchen Zeitrahmen haben Sie für die Regelung der Berufsausbildung

und - ausübung der medizinisch - technischen Fachkräfte vorgesehen?

2) Welche Modelle stehen derzeit in Diskussion?

3) Welche Haltung nehmen die Bundesländer in dieser Frage ein?

4) Ist vorgesehen im Rahmen der MTF - Ausbildung auch die Heimasseure

einzubeziehen?

5) Wie soll diese Regelung für Heilmasseure aussehen?

6) Konnte darüber Konsens mit der betroffenen Berufsgruppe erzielt werden,

beziehungsweise, welche Vorstellungen hat diese Berufsgruppe über ihre

Ausbildung?

7) Sehen Sie Möglichkeiten diese Vorstellungen zu realisieren?